Strafantrag: Versichert über den Arbeitgeber?

  • Hallo liebe Meute :)


    Heute habe ich folgende Frage an euch.
    Hier der Fall:


    Ich arbeite bei der ARGE und bei uns müssen alle Kunden ohne Termin eine Wartemarke ziehen. Ein Kunde betritt die Arge und dringt ohne Termin, aggressiv ins Büro seiner Ansprechpartnerin. Diese sitzt gerade mit einem Kunden im Büro.
    Der Kunde gibt an, dass er nur noch 20 Euro hätte und Geld benötige. Als die Ansprechpartnerin den Kunden sagt,er soll sich eine Wartemarke ziehen, damit man sich um sein Anliegen kümmern kann, bedroht er sie und verlässt das Büro.
    Ich bin dann durch das fluchen und Tür knallen des Kunden aufmerksam geworden und habe dann bemerkt, dass er eine wartemarke zieht. dabei flucht er und sagte: " Ich stech die Alte ab"!
    Da ich mit sowas keinen Spass verstehe, bin ich sofort zur Teamleitern gegangen und habe gefragt wie wir verfahren soll.
    Sofortiges Hausverbot war die Antwort.
    Also habe ich mich auf die Suche nachdem Kunden gemacht.
    Dieser sass draußen in der Sonne mit der Wartemarke in der Hand. Ich bin also raus zu ihm und habe ich mitgeteilt, dass er auf Grund seines Verhaltens und seiner Aussage, ein Hausverbot sofort bekäme. Ich hatte nicht mal ausgesprochen, da stand er schon auf und kam mir sehr nah und hat ganz schlimme Dinge zu mir gesagt. Sowas wie Russenhure, Heil Hitler mit Hitlergruß und ich würde nicht mehr lange leben, er würde mich abstechen und ich würde den morgigen Tag nicht mehr erleben und ich soll mir seinen Namen merken. Nachdem er nicht von mir ablies, habe ich gesagt da sich die Polizei anrufen werde. da ist er sofort abgehauen. Ich habe einen Strafantrag gestellt.


    Leider hat der Kunde nur ein dreimonatiges Hausverbot bekommen und ich wollte eigentlich alles über meinen Anwalt laufen lassen. Leider bin ich aber nichtmehr in der Rechtschutzversicherung meiner Eltern.


    Meine Frage nun:


    Ist man über den Arbeitgeber versichert???
    Würde ich bei der ARGE arbeiten, dann wäre es nämlich der Fall.
    Mein AG lässt mich leider im regen stehen....

  • Nein Du bit nicht beim AG Versichert.


    Stelle doch einfach Strafantrag in dem Du genau schilderst was der gute alles zu Dir gesagt hat. Dann ab zur Polizei. Kostet dich nichts und ein Anwalt ist auch nicht wirklich nötig.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Solange Du keinen zivilrechtlichen Anspruch durchsetzen willst (Schmerzensgeld etc.), kostet das Verfahren nur den Steuerzahler Geld.


    Du bist Geschädigte in einem Strafverfahren. Da brauchst Du keinen Anwalt. Dein "Interesse" verfolgt ein Anwalt. Der Staatsanwalt. :D


    Rechtschutz mit Strafrecht ist übrigens recht teuer, wenn die Versicherung weiß, welchen Beruf man ausübt. :?

  • Schade, schade!Naja, einen Strafantrag habe ich gestellt aber ich dachte es würde vielleicht mehr bringen wenn sich ein Fachmann darum kümmern würde, damit der Gutenicht so gut davon kommt. Ist aber gott seid ank polizeilich bekannt!

  • Der Fachmann, von dem du da redest, ist bereits mit im Spiel. Kosten dafür trägt der Steuerzahler.
    Wie schon erwähnt: Das ist der Staatsanwalt.


    Was du vielleicht meinst ist eine Nebenklage, da wäre dann ein Rechtsanwalt angebracht.
    Die Nebenklage ist aber nur in bestimmten Fällen möglich, näheres dazu sagt dir die StPO.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Einen Anwalt brauchst du dafür wahrlich nicht. Je nachdem wird das Verfahren entweder eingestellt oder es gibt ne geringe Geldstrafe. Mach dir nicht zuviel Hoffnungen darauf, dass da was größeres bei rumkommt. Sollte das Ganze wieder vorkommen, verfahre einfach wieder so. Spätestens beim nexten mal fällt die Strafe dann höher aus.

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