GSSK Mal angenommen . . .

  • Guten Tag,


    mal angenommen jemand hätte Kentniss von dem Umstand, das ein Person die Prüfung GSSK bei einer IHK ablegen möchte, der nichtmal 6 Monate Berufserfahrung im Sicherheitsdienst hat.


    Weiter nehmen wir an, dass es Jemanden gibt, der diese Person nicht besonders schätzt und sie auf deutsch gesagt: "los werden möchte".


    Ist es richtig das diese Person nicht bei der Prüfung mitmachen darf? Was könnte den der Jemand machen um dafür zu sorgen, dass die Person keine GSSK wird?


    mfg


    FKSS

    "Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave."


    Aristoteles

  • Hallo,


    die derzeitigen Voraussetzungen, welche am Tag der Prüfung vorliegen müssen:


    -Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder


    -eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitsbranche abgeleistet sein müssen und


    -ein Mindestalter von 24 Jahren und


    -die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.


    Wenn dieser Jemand zum Beispiel eine fünfjährige Berufspraxis, aber davon im Moment nur 2,5 Jahre in der Sicherheitsbranche, dann könnte dieser schon 6 Monate vor der Prüfung mit dem Lehrgang beginnen, da Er zum Zeitpunkt der Prüfung dann drei Jahre voll hat.


    Bei nicht einmal 6 Monate Berufserfahrung würde ich davon ausgehen, das dieser Jemand gar nicht zur Prüfung zugelassen wird.



    Zitat

    Was könnte den der Jemand machen um dafür zu sorgen, dass die Person keine GSSK wird?


    Wenn alles mit rechten Dingen zugeht ist wird dieser nicht zur Prüfung zugelassen, und man kann sich jedes denunzieren sparen.

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