Moinsen,
nachdem ich neulich eine Nachricht bekommen habe, dass hier wieder alles läuft mal eine vielleicht ungewöhnliche Anfrage. Ich selbst habe vor ca. 4 Jahren meine Ausbildung zum Berufswaffenträger gemacht, arbeite aber inzwischen in meinem alten Job als selbständiger Erzieher für´s Jugendamt und für freie Träger der Jugendhilfe. In der Individualpädagogik, sprich mit Einzelpersonen, denen meist nur noch Knast oder Psychatrie bleibt, wenn nochmal auffällig.
Heute hatten wir im Team einige Fallbesprechungen und es gab eine heisse Diskussion um folgenden Fall.
Ein Junge 13 Jahre 110 Kilo, 178 cm hat nach einer Wunschverweigerung angefangen sein Zimmer zu zerlegen. Der Hausbesitzer (und auch Betreuer) und ich standen nach einer massiven Bedrohung vor der Tür und mußten uns mit anhören, wie besagte Person dahinter das Haus ramponierte. Der nachvollziehbare Wunsch des anderen Betreuers und Geschädigten war den Junge zu fixieren. Ich habe ihn abgeraten in Hinblick auf evtl. Notwehrüberschreitung, so dass wir auf mein Anraten hin die Polizei riefen, welche die Situation ohne körperliche Schäden beilegen konnte. Den Rest des Tages haben wir dann auf dem Revier verbracht, weil die Zuständigkeit nicht klar war, ist aber eine andere Geschichte.
Meine Frage nun, wie schmal ist der Grad zur Notwehrüberschreitung? Sind die rechtlichen Mittel an dieser Stelle ausgeschöpft oder hätten wir, als Betreuer den Jungen auch fixieren können. Im Kollegenteam ist das heute nicht befriedigend beantwortet worden. Ich habe hier allerdings eine sehr klare Linie vertreten.
Was sagt ihr dazu?
Gruß Earl!