Objektleitung mit 40 Stg Unterichtsverfahren ?

    • Erster Beitrag

    :D
    hallo,ich habe mal eine frage.
    darf jemand,mit einem 40 stündigen unterichtsverfahren...also die unterste stufe,die objektleitung (in vertretung),wenn der eigendliche objektleiter (ganztägig)nicht anwesend ist,über ein team von 5 leuten(doormanns)übernehmen oder nicht ?


    danke

  • Zitat von guardian_bw

    Nicht unbedingt - der Unternehmer kann dann nur nicht selbst alle möglichen Tätigkeiten übernehmen. Solange er aber Personal hat, welches die Sachkundeprüfung hat...
    Es reicht in diesen Fällen tatsächlich die 80h-Unterrichtung, ohne Prüfung.


    Wer als Chef selbst mitarbeiten will (oder muss, Kleinunternehmen z.B.), der braucht die SKP, will er die im §34a GewO diesbezüglich genannten Tätigkeiten auch anbieten und übernehmen.


    Klar. Logisch. Fällt von Auge wie Schuppe aus Haar!

  • Ein Arbeitgeber/Betreiber, der sich nicht an die Unfallverhütungsvorschriften bzw. DIN-Vorschriften hält, muss bei einem eingetretenen Unfallereignis nachweisen, dass er zum einen sein Verfahren exakt festgelegt hat und zum anderen sein Vorgehen genauso sicher ist wie die in den Unfallverhütungsvorschriften bzw. DIN-Normen vorgegebene Vorgehensweise.

  • Bei der hier im Raum stehenden Frage ging es doch um die notwendige Qualifizierung nach der Gewerbeordnung i.V.m. der Bewachungsverordnung und nicht um Unfallverhütungsvorschriften, bei denen es einen gewissen Spielraum bei der Anwendung gibt.

  • Zitat von Nemere

    Bei der hier im Raum stehenden Frage ging es doch um die notwendige Qualifizierung nach der Gewerbeordnung i.V.m. der Bewachungsverordnung und nicht um Unfallverhütungsvorschriften, bei denen es einen gewissen Spielraum bei der Anwendung gibt.



    ne, es geht mir darum das die SMA besser informiert werden,
    dass ist in den letzten Jahren ziemlich untergegangen ist .

  • Im Topic hier geht es um eine einzige Frage:
    Genügt das Unterrichtungsverfahren nach §34a GewO aus, um Objektleiter zu werden/sein.


    Im weiteren Verlauf ging es noch darum, ob man die SKP braucht um sich selbständig zu machen und damit quasi noch höher zu stehen als der OL.
    In beiden Fällen genügt zunächst der Blick in die BewachV und die GewO. Damit kann ich die Fragen beantworten.


    Die DIN stellt lediglich freiwillige Verpflichtungen dar, die UVV spielt hier in diese Fragen gar nicht rein.



    Wenn andere Themen aufgegriffen werden sollen, empfehle ich einen neuen Thread - nicht nur der besseren Übersicht wegen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Dann schreib vernünftig und erkläre was du willst!


    Das Thema ist erledigt, die Frage wurde beantwortet.
    Ob du sauer wirst oder nicht, ist völlig egal.
    Entspann dich!


    Alternativ fang ich mit dem Frühjahrsputz 'ne Ecke früher an und häng hier spontan die Kette vor.

  • Zitat von BigPun187


    sag mal du hast es auch nicht verstanden !!! ehrlich .... bei so was wer dich ja richtig sauer ...
    meine ganz guten antworten kaputt machen.... ehrlich


    Ich verstehe auch nicht, was Du willst und weiß nicht, was Du mit dem Ausdruck "meine ganz guten Antworten" meinst. Ich würde eher sagen, Du hast ein wirkliches Talent alle gut begründeten Antworten mißverstehen zu wollen, wenn sie nicht in Dein Weltbild passen. Siehe die ähnlich abstruse und sich im Kreise drehende Diskussion, die sich jetzt beim Thema "Meister vs. 34a " entwickelt:


    http://www.securitytreff.de/viewtopic.php?p=114021#114021

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