Ausbildung/ Ausübung FSS?

  • Hallo , hätte mal ne brennende frage, ist es möglich das die Behörde mir ein Berufsverbot ausspricht bzw. mir die Ausbildung verwährt wenn ich Mitglied in einem grossen 1%er Motorradclub bin?
    Könnte ich in der Sicherheitsbranche Probleme bekommen?
    Danke schon mal für die Antworten!

  • Das kommt immer auf den Einzelfall an.


    Persönliche Vorstrafen oder Erkenntnisse, gibt es Verbote dieser "Clubs" (wie beabsichtigt oder wie sein Jahren bei den 81ern in Hamburg), aktulle Lage, Informationen aus polizeilichen oder sogar nachrichtendienstlichen Systemen...
    Da könnte die Behörde ggf. schon mal die Zuverlässigkeit anzweifeln.


    Ich sag es mal ganz vorsichtig:
    Gruppierungen, die man dem OK-Bereich zuordnet, haben häufig ein doch recht befremdliches Verhältnis zu gesetzlichen Grundregeln und den Werten und Normen einer demokratischen Gesellschaft und werden nicht aus Spaß vielerorts als "Subkultur" gewertet.


    Wenn Angehörige (manchmal gehören auch schon die Supporter dazu) dieser Gruppen dann im beruflichen Alltag auf der einen Seite und während der restlichen Zeit auf der anderen Seite des Gesetzes zu finden sind, könnte es unter Umständen doch schon mal zu Konflikten kommen und die Behörde beginnt mit dem Kopf zu schütteln.


    Aber dann gibts ja noch die Möglichkeit des Rechtsweges...

  • Ja ist mir bekannt, ein schwieriges Thema! Trotzdem Danke!
    Gibts da bekannte Fälle wo es zu Schwierigkeiten mit der Zuverlässigeit gekommen ist?Vielleicht weiss ja jemand was!

  • Zitat von Nowitec

    Vielleicht weiss ja jemand was!


    Das zuständige OA ganz sicher... :D

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Ich stehe gerade mit dem ein oder anderen Mitarbeiter vor einer ähnlichen Problematik. Tenor ist: Mitgliedschaft.... nun gut... ABER aus Behördensicht auffällig, evtl. einschlägig vorbestraft wird einem den sprichwörtlichen Hals brechen.


    Good luck!

  • Ja Danke! Bin nicht straffällig oder etwas in dieser Richtung, aber denk mal das wird die Behörden weniger kümmern, wenns um die Auslegung der Zuverlässigeit als Mitglied im MC geht.

  • Ist es der Behörde denn bekannt, dass Du einem "MC" angehörst?
    Bekleidest Du irgendwelche Positionen (Sergeant at Arms, etc.)?
    Wo kein Kläger,...


    Nur mal so aus Erfahrungen:
    In manchen Fällen ist es vorteilhaft, wenn man in solchen Kreisen verkehrt - in der Regel bedeutet eine Zugehörigkeit aber eher Nachteile. Nachteile, die man manchmal erst viel später begreift.


    Es fängt mit Freunden (damit meine ich soziale Kontakte außerhalb der "Szene") an, mit Arbeitsplätzen, mit der eigenen Sicherheit und der Sicherheit der Familie, mit privater Ruhe, Zeit für sich selbst,...


    Bandidos, Hells Angels, Mongols oder wie sie auch immer heißen, bringen nicht immer nur Vorteile.
    Wenn Du jetzt schon Schwierigkeiten mit der freien Berufswahl bekommen könntest, solltest Du überlegen, ob eine so gegenläufige Zugehörigkeit Dein weiteres Leben positiv beeinflusst oder ob Du mit den Gesamtumständen wirklich leben möchtest.


    Was ist, wenn der MC verboten wird?
    Da kommt es zwangsläufig zu Problemen...


    Bruderschaft ist bestimmt ´ne geile Sache. Bis man irgendwann vielleicht ein anderes Leben leben möchte und mit den gelebten Werten nicht mehr einverstanden ist...


    Meine Fresse, was bin ich doch für´n Spießer...

  • Ghostguard hat eigentlich die zielführendste Antwort gegeben: Frag beim zuständigen Ordnungsamt nach, wie die zur Sache stehen.


    Als kleinen Anhaltspunkt dennoch mal ein Auszug aus der BewachV, §9:
    (2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel auch solche Personen nicht, die
    1.
    Mitglied
    a)
    in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt
    oder


    Sollte dein MC also bereits verboten sein, liegt bei einer Mitgliedschaft ein Regelausschlussgrund vor.
    Ansonsten liegt es wohl im Ermessen des zuständigen Ordnungsamts, daher: Dort nachfragen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Hieße das nicht "schlafende Hunde wecken"?
    Wenn er noch nicht in Erscheinung getreten ist, würde man den Behörden durch eine Anfrage irgendwie einen Tip geben. Sehe ich das falsch?

  • Was ist besser? Eine verbindliche Antwort vom zuständigen Amt zu bekommen, oder hier wild durch die Gegend spekulieren?


    Schlafende Hunde wecken ist relativ. Wenn das Ordnungsamt bei der Anmeldung des Mitarbeiters seine Arbeit richtig macht, kommt es bei entsprechend geplanten Tätigkeiten des Wachmanns ohnehin raus. Da kann dann auch beim Verfassungsschutz nachgefragt werden, und wenn die Daten haben...


    Und ganz ehrlich gesagt bekomme ich bei einem solchen Spruch wie "schlafende Hunde wecken" ein ganz seltsames Gefühl in der Magengegend, welches mir gar nicht gefällt.
    Das hört sich für mich so an, als könne man auch ganz gerne mal potentiell unzuverlässige Personen im Bewachungsgewerbe beschäftigen, solange die Behörde davon nichts weiss, ist doch alles in Ordnung.
    Das sehe ich entschieden anders.

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  • Da kam aber etwas wirklich falsch an, lieber guardian...


    Bist Du der Meinung, das ein behördlich nicht in Erscheinung getretenes Mitglied eines MC nicht zuverlässig ist? Und was heißt potentiell nicht zuverlässig?? Entweder man ist zuverlässig oder nicht.
    Ich arbeite doch lieber mit einem unbescholtenen Mitglied eines MC, der einen guten Job macht als mit einem "Normalo", der die Lage nicht überblickt.


    Eine Überprüfung der potentiellen Mitarbeiter läuft doch sowieso. Folglich: negative Überprüfung ; keine Beschäftigung.
    Warum sollte also eine Behörde von "mir" erfahren, was ich in meiner Freizeit mache? Ich kenne solche Mitglieder, die sogar in Ordnungsbehörden arbeiten.


    Und: NIX FÜR UNGUT!!

  • Ok, kam dann wohl falsch an.


    Es gibt eben die Regelfälle der BewachV, nach denen eine Person als unzuverlässig anzusehen ist, auch wenn sie persönlich noch nicht behördlich in Erscheinung getreten ist.
    Dazu gehört nun mal auch die reine Mitgliedschaft in verbotenen Vereinen oder verfassungswidrigen Parteien oder solchen Vereinigungen, die z.B. der FDGO entgegenstehende Ziele verfolgen und noch nicht verboten sind.


    Und ja, da bin ich dann doch ein Prinzipienreiter. Man darf mich gerne auch Spiesser nennen.


    Wenn es auch nach deiner Meinung ohnehin herauskommt im Rahmen der Überprüfung durch die Behörde, warum dann jene abwarten und nicht gleich die Karten auf den Tisch legen und eine verbindlichere Einschätzung der Lage einholen als sie hier möglich ist?
    Zu verlieren hat der Anfragende wenig. Im Zweifel wirkt sich das noch eher positiv aus, denn die Behörden haben ja auch einen Ermessensspielraum (der leider viel zu oft sehr zweifelhaft ausgeübt wird).


    Mir sind auch Mitglieder von "etwas härteren MC" bekannt, die in (Sicherheits)Behörden oder auch dem Bewachungsgewerbe arbeiten.
    Darin alleine sehe ich noch lange keinen Ausschlussgrund. Ein MC muss noch lange nicht verfassungsfeindlich oder kriminell sein. Ich kenne einige relativ harte MC, die doch vollkommen im Einklang mit den Gesetzen stehen. Es kommt eben immer auf den Einzelfall an. Hier kenne ich persönlich nicht die gesamten Umstände und erlaube mir daher kein Urteil.
    Es ist möglich, dass alles ganz harmlos ist und keine der Zuverlässigkeit im Sinne der BewachV entgegenstehende Sachverhalte erkennbar sind. Es kann aber auch ganz anders sein.
    Daher der Rat, sich an die zuständige Behörde zu wenden. Wenn die ihr OK gibt, ist alles in Ordnung.

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