eine Frage aus der virtuellen Welt

  • Hallo liebe Foris,
    ich war lange nicht hier und mußte meinen Account neu registrieren, aber nun hat's geklappt.
    Ich habe schon länger eine Fragestellung, die ich heir vielleicht beantwortet kriege:
    wenn ein www-user einen anderen www-user z.B. in einem Forum beleidigt, isdt das eine Sache. Die Admins sind auf der Seite des Beleidigers und verweigern die Löschung der Beiträge, die beleidigenden Inhalts sind. Eine Beihlfe zur Verleumdung / Beleidigung gibt es ja nicht. Das einzige, was mir einfällt, wäre Begehen durch Unterlassen, da die Admins laut Forenregeln über selbige wachen. Klar, einen Trojaner schicken wäre sicher effektiver, aber die Frage ist: hängt hier der Gesetzgeber nicht hinterher? Wie kann man im Strafrecht die "Mittäter" rankriegen. Zivilrechtlich ist's easy, aber im ÖR, da muß es doch auch was geben???

  • Was hat der Betreiber (oder sein Gefolge) denn getan bzw. unterlassen?


    Der Geschädigte hat die Möglichkeit auf dem zivilrechtlichen Weg zu klagen - in welche Richtung auch immer (Löschung, Gegendarstellung, Schmerzensgeld,...).
    Strafrechtlich dürfte da beim Betreiber nichts zu machen sein.


    Oftmals findet man in Foren auch die automatisch generierte Meldung, dass die geschriebenen Beiträge ausschließlich die Meinung des Users darstellen. Der Betreiber hat damit nix zu tun. Ihm obliegt aber die Löschung und, auf Beschluss, die Herausgabe der Protokolldaten, damit gegen den User ermittelt werden kann. Sowas kommt häufiger vor, auch hier gab es ähnliche Vorgänge.


    Der "kostengünstigste" Weg wäre die Strafanzeige. Der schnellste Weg wäre der Gang zum Anwalt oder ein einfaches Schreiben an den Betreiber mit der Aufforderung, die entsprechenden Threads/Postings in ein Archiv zu verschieben.


    Ich will keine Rechtsberatung abgeben (darf ich hier auch gar nicht), aber ich würde Beweise sichern und würde den Betreiber in die Pflicht nehmen. Kommt da nix, würde ich, je nach Angelegenheit, einem Anwalt eine Vollmacht unterschreiben und ihn das regeln lassen. Wenn der Betreiber lieber Geld bezahlen will, soll er das tun.

  • So sehe ich das auch. Der zivilrechtliche Weg ist erfolgsversprechender als eine Strafanzeige. Wenn es sich wirklich um Verleumdungen / Beleidigungen deiner Person handelt, kannst du dir einen Anwalt nehmen. Vorher solltest du allerdings die Forenbetreiber schriftlich (per Einwurfeinschreiben) mit Fristsetzung (genaues Datum / 10 Tage) dazu auffordern, die Beiträge zu entfernen. Tun sie dies nicht, wird dein Anwalt sie nochmals Abmahnen und ggf. eine einstweilige Verfügung erwirken. Die Kosten für den Anwalt und das Gericht in Höhe einiger hundert Euro haben dann die Forenbetreiber zu bezahlen.

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