Kennt sich hier jemand damit aus, in welcher Form ein Hausverbot mitgeteilt werden soll?
Einige behaupten, dass sowohl schriftlich als auch mündliche Hausverbote gültig sein und es vom Gesetz her keinen Unterschied mache.
Allerdings wurde ich von der Polizei auch schonmal gefragt, ob die Person ihr Hausverbot denn auch schriftlich bekommen habe.
Mir sind bisher folgende Varianten der Hausverbotserteilung bekannt:
1. Hausverbots-Vordruck mit Personalien des Hausverbotlers ausfüllen, vom Hausverbotler unterschreiben lassen und einbehalten.
2. Hausverbots-Vordruck mit Personalien des Hausverbotlers ausfüllen, vom Hausverbotler unterschreiben lassen und Kopie an Hausverbotler aushändigen, wenn dieser unterschrieben hat. Falls Unterschrift verweigert wurde, dann per Post zukommen lassen.
3. Personalien des Beschuldigten aufnehmen, Hausverbot vorab mündlich erteilen und anschliessend ein schriftliches Hausverbot per Post zukommen lassen.
4. Mündliches Hausverbot
5. Schriftliches Hausverbot ausstellen, jedoch nicht unterschreiben lassen.
Welche Varinante wird bei Euch praktiziert, bzw. haltet Ihr für die beste?
Bin jetzt in einem neuen Objekt tätig und hier gibt es dazu noch keinen genauen Ablauf.