Waffensachkunde und / oder Verteidigungsschießen für Berecht
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Zitat von Wicko
Ja? Und? Jetzt?
Hinweis auf eine Website mit zahlreichen Rechtschreibfehlern?
Wenn die "Ausbildung" so gut ist wie die Texte auf der Seite, dann nichts wie ab in Deckung.Hinweis auf eine Website mit einem Anbieter, über dessen Profession niemand etwas weiß?
"Wir sind ein Staatlich anerkannter Lehrgangsträger zur Abnahme von
Sachkundeprüfungen gemäß §7 WaffG mit eigener Prüfungskommission."
Welche Bundesländer, sprich Behörden, erkennen das noch an?Zumindest als Beispiel kann die Seite gut hergenommen werden ...
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manche sind halt in der Praxis besser als in der Theorie :lol: :lol: :lol:
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Nu is auch ma gut, oder?
Wie die Aasgeier...
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Ist eigentlich Verteidigungsschiessen erlaubt ?
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Was verstehst DU unter Verteidigungsschiessen?
... und zur eigentlichen Frage: Für entsprechend Berechtigte nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch die zuständige Behörde: JA... steht aber auch im Gesetz.
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