Hallo User!
Hier mal ein kleiner Sachverhalt zum §123 StGB. Ist so letzte Nacht passiert. Finde den Sachverhalt für das Forum sehr interessant.
Also, der Bürger A betritt ohne Schwierigkeiten den privaten Parkplatz einer Firma. Am Parkplatz selbst ist ein gut sichbares Schild mit der Aufschrift " Privatgelände, betreten durch Unbefugte verboten" aufgestellt.
Der A wird auf dem Parkplatz durch den Sicherheitsmitarbeiter S angetroffen und angesprochen.
Da der S nunmehr von einer begangenen Straftat gem. § 123 StGB ausgeht, hält er den A nach § 127(1)StPO bis zum Eintreffen der Polizei fest. Der A gibt gegenüber dem S seine Personaldaten nicht an.
Der A ist sehr aufgebracht und gibt gegenüber den vor Ort eingetroffenen Polizeibeamten an, er habe nur einen Zigarettenautomaten auf dem Parkplatzgelände gesucht.
Auch das Schild habe er gelesen, aber nicht mit einer anschliessenden vorläufigen Festnahme durch den S gerechnet. Der A erstattet daraufhin Strafanzeige gegen den S wegen Freiheitsberaubung und Nötigung.
Was sagt Ihr dazu?
P.S.: Die Auflösung gibt es später
Gruss
Zeitwesen