Es wird in einem Parallelthread gerade heftig über Notwehr etc. diskutiert. Hier ein Fall der Anfang der 90er in einer Großstadt tatsächlich passiert ist und zeigt, wie groß der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist.
Ein chronisch unterbezahlter Polizeibeamter bessert seinen Lohn in seiner Freizeit durch Nachtarbeit als Kassier einer Tankstelle auf. Der Polizeibeamte nahm seine Dienstwaffe mit zum Nachtdienst und verwahrte diese in einem kleinen Fach unterhalb der Kasse. Die Tankstelle lag im Randgebiet der Großstadt, an einer Ausfallstrasse, hatte 24 Std offen und es war grundsätzlich immer was los. Zum damaligen Zeitpunkt waren die Nachtschaltervorkehrungen noch nicht auf dem heutigen Stand bzw. wurden noch laxer gehandhabt, so dass jeder Kunde sich auch im Innenraum der Tankstelle aufhalten konnte.
Es kam wie es kommen musste, die Tankstelle wurde von einem mit Schusswaffe bewaffneten und vermummten Räuber überfallen. Als der Räuber den Kassier mit der Schusswaffe bedrohte und das Bargeld forderte, zog der Kassier die Waffe und schoß den Räuber nieder. Dieser verstarb noch am Tatort. Wie sich später herausstellte, heranwachsender Täter mit Gaspistole.
Dann lief die Beamtenmaschinerie an, Nebentätigkeit nicht angemeldet, Schusswaffengebrauch, Tötungsdelikt....
Ich habe die Urteilsbegründung nicht gelesen. Fakt ist, der Pol-Beamte musste auf Grund dieses Vorfalles vors Verwaltungsgericht und ist nicht mehr im Dienst.
Was will ich damit sagen? Der ganze Notwehrparagraph mit nicht notwendiger Rechtsgüterabwägung und nicht notwendiger Verhältnismäßigkeit hat ihm nicht geholfen...
LS