Zitat von ParanoiaGäfgen bekommt den Schadensersatz für die Verletzung seiner Grundrechte. Du sagst, er dürfte keine Entschädigung bekommen, dafür dass ihm Folter angedroht wurde (und er imo auch in den Polizeigriff genommen wurde.)
Noch einmal:
Du sprichst etwas zu allgemein über die Verletzung seiner Grundrechte.
Gewalt bei der Festnahme und ggf. auch später z.B. beim Verbringen von A nach B ist im Rahmen der geltenden Gesetze rechtmässig und bedarf keiner Entschädigung.
In das hierbei zur Frage stehende Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit darf der Staat eingreifen und es einschränken.
Der "Polizeigriff" hat damit also nichts zu tun.
Es geht einzig und alleine um die Androhung von Folter (und in der Konsequenz auch um deren Durchführung), was einen Eingriff in die Menschenwürde des Betroffenen darstellt. Hier liegt der Verstoß des Staates.
Es geht hier nicht um die Gesundheit des Betroffenen.