Einkaufspassage beauftragt "Facility Management"

  • Moin,


    in einer Einkaufspassage hier in Hamburg gibt es folgende Situation:


    Das Centermanagement hat ALLE anfallenden Aufträge an eine "Facility Management" - Firma weitergegeben.
    Die Facility-Management-Firma stellt selber das Personal für die Haustechnik und beauftragt für den Reinigungsdienst und den Sicherheitsdienst Fremdfirmen.


    Somit ist Auftraggeber und Rechnungsempfänger der Sicherheitsdienstes die FM-Firma.


    Der Sicherheitsdienst hat nun also mehrere "Weisungsbefugte Personen".


    Auftraggeber (FM), Centermanagement, und die Führungspersonen der eigenen Sicherheitsfirma.


    Weiss jemand ob diese Methode überhaupt erlaubt ist?


    Müsste das Centermanagement nicht eigentlich selbst ein (behördlich zugelassenes) Sicherheitsunternehmen beauftragen, welches nun in diesem Fall ja quasi nur "Subunternehmer" einer Firma ohne Bewachungserlaubnis ist?


    Gruß,


    Spielverderber

  • Denke das dies oft praktiziert wird, damit als Center Managment nur einen Vertragspartner hat.


    Dieser nimmt dann andere einfach mit als Sub ins Boot.


    Es wäre für das Managment ein erhöhter Aufwand für jeden Bereich einzelne Unternehmen zu beauftragen.


    Tom

  • Ohne diese ganzen Nebenaufgaben bekämen viele SD den Auftrag gar nicht. In den seltensten Fällen hat Center Sicherheit ernsthaft etwas mit Sicherheit zu tun. Die Jungs sollen nett den Weg zur Toilette erklären, die Blumen giessen, die Post verteilen, die Ladenbesitzer im Center zur Pinkelpause vertreten, die schweren Tische und Stühle der Cafes reinrücken, die... ich kann da noch endlos weitermachen. Man, habe ich den Kram gehasst. Ich mache einen Bogen um Centermanagement Aufträge wie der Vampir den Knoblauch meidet. Da wird jeder wahnsinnig, der Sicherheit nicht als Hausmeister/Sekretär/Dienstbote mit erweiterter Verantwortung für weniger Geld übersetzt. Geh mir ab mit Passagensicherheit. Brrrrr *schauder*

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • Achso.. die Kernfrage: Es ist legal. Und ich würde das genauso machen als Manager. Eine Firma, die sich um alles kümmert, ist doch wesentlich eleganter. Centermanager haben genug um die Ohren, die sind froh, wenn die sich nicht um jeden Kleinkram selber kümmern müssen. Und in Centern gibt es in den Bereichen eigentlich nur Kleinkram. Warum also nicht delegieren.

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • @ Spielverderber


    da das ist erlaubt.


    Es hat auch viele Gründe.


    Auch gehen viele Globalplayer hin und vergeben sämtliche Dienstleistungen an ein Facilitymanagement oder gründen sogar ein eigenes. Der Grund liegt einzig darin, dass der eigentliche Kunde nichts mit den Dienstleistungen zu tun hat. Er muss kein Personal mit Ausschreibungen und Auftragsabwicklung beschäftigen und hat nur einen einzigen Rechnungssteller. Mode ist hier dann auch ein Zahlungsziel von 90 Tagen durchzusetzen. Hab sogar von 120 Tagen Zahlungsziel gehört.


    Der Auftraggeber hat aber die Verträge so gestaltet, dass bei der kleinsten Kleinigkeit die Rechnung gekürzt wird.


    Was soll ich sagen. Die Scheiße rollt immer nach unten.


    Die FM gehen mit den Preisen leider an eine untere Schmerzgrenze. Sie scheißen auf den Mindestlohn und was beim Arbeiter unten ankommt....naja.


    Aber gewinnen kann hier nur der Auftraggeber und zwar viiiiel Personalkosten.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von ghostguard


    Aber gewinnen kann hier nur der Auftraggeber und zwar viiiiel Personalkosten.


    Ganz genau, der Auftraggeber bestellt x-stück Mensch und der Auftragnehmer hat zu liefern. Wie ghostguard schon sagte interessiert der Mindestlohn die nicht. Ist für mich eine moderne Form der Sklaverei.

  • Aber diesen wird sie an einen weiteren Unternehmer mit Bewachungserlaubnis weitergeben. Dadurch können Sie dies so machen :wink:


    Meist bietet ein FM auch Sicherheitsdienstleistugen an und wird dafür vermutlich auch eine Erlaubnis haben.

  • Nein die meisten FM Firmen haben eben keine Bewachungserlaubnis.


    Aber wo kein Kläger da eben auch kein Richter.


    Genuso wird es zur Mode, das irgendwelche Futzis einen Hausmeisterservice gründen und auch Sicherheitsdienst anbieten und keine Bewachungserlaubnis haben.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • ... was dann aber regelmäßig zu teurer Post führt, sofern man der Behörde mal einen kurzen Hinweis zukommen lässt...


    Ich bin da recht flexibel und petze recht schnell. So bereinigt sich der Markt bzw. wird gerechter, denn so muss normal kalkuliert werden und der ach so tolle Gebäudedienstleister kann nicht zum Lohndumping drängen...

  • Zitat von Spielverderber


    Der Sicherheitsdienst hat nun also mehrere "Weisungsbefugte Personen".


    Auftraggeber (FM), Centermanagement, und die Führungspersonen der eigenen Sicherheitsfirma.


    Weiss jemand ob diese Methode überhaupt erlaubt ist?


    das mit der "Weisungsbefugnis" ist auch so eine Sache
    gehen wir davon aus , daß ein Wekvertrag vorliegt zwischen Sicherheitsfirma und Auftraggeber
    weisungsbefugt ist erstmal der AG bzw. die Vorgesetzten als Vertreter des AG -sonst niemand
    http://www.rechtsanwalt-juestel.de/Arbeitsrecht/AR0025.htm


    wird der Sicherheitsmann der Weisungsbefugnis externer Leute unterstellt,
    liegt aber oftmals kein Werkvertrag mehr vor, sondern Arbeitnehmerüberlassung,
    für die man bei uns eine behördliche Erlaubnis braucht


    hat die der Sicherheitsunternehmer aber nicht, folgt daraus
    § 9 AÜG Unwirksamkeit
    Unwirksam sind :
    1. Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern, wenn der Verleiher nicht die nach § 1 erforderliche Erlaubnis ha


    verleiht ein AG Mitarbeiter, ohne im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zu sein,
    kann dies ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber begründen
    § 10 AÜG Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit, Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen
    (1) Ist der Vertrag zwischen einem Verleiher und einem Leiharbeitnehmer nach § 9 Nr. 1 unwirksam, so gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer zu dem zwischen dem Entleiher und dem Verleiher für den Beginn der Tätigkeit vorgesehenen Zeitpunkt als zustande gekommen



  • Das ein "Werkvertrag" vorliegt, glaube ich nicht! Dann müsste der Sicherheitsunternehmer ganz schön bescheuert sein, so was zu unterschreiben!


    MfG
    Faschusi

    Der beste Weg die Zukunft vorherzusehen ist es, sie zu gestalten!

  • Faschusi hat vollkommen recht.


    @ Ben


    überlege mal ganz scharf... :lol:

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

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