Hallo allerseits...
Ich besuche zur Zeit einen Kurs, der mich auf die Sachkundeprüfung 34a GewO vorbereitet. Im Anschluss daran werde ich die Waffensachkundeprüfung ablegen. Wenn ich das richtig verstehe, dann braucht man zum Beispiel beim Geld- und Werttransport keine eigene Waffenbesitzkarte, da die Waffe in der Regel auf die Firma zugelassen ist. Stimmt das soweit?
Ist es erfahrungsgemäß in Berlin möglich, eine eigene private Waffe im Geld- und Werttransport zu nutzen bzw. eine Waffenbesitzkarte für eine Pistole aufgrund der Tatsache genehmigt zu bekommen, dass man in diesem Bereich tätig ist, und die Waffe dort nutzen möchte?
Und weiß jemand vielleicht wie es diesbezüglich in Berlin im Objektschutz aussieht, wird den Unternehmen dort die Waffennutzung verboten?
Wenn es im Objektschutz möglich ist eine Waffe zu tragen, wie wird das in der Praxis dann gehandhabt beim Weg vom Sicherheitsunternehmen bis zum Objekt? Liegt die Waffe dann verschlossen im Kofferraum oder wie kann ich mir das vorstellen?
Und die letzte Frage: Kennt jemand einen Fall, wo jemand einen großen Waffenschein bekommen hat für die Ausübung seines Dienstes als Sicherheitskraft, ohne dass er selbst persönlich bedroht wurde oder gefährdete Personen beschützt hat?
Ich hoffe es entsteht jetzt nicht der Eindruck ich wäre ein Waffenfreak. Es geht mir nur darum, dass ich zumindest im Objektschutz (wenn ich allein bin) mich sehr viel besser fühlen würde, wenn ich eine Waffe zur Verteidigung im absoluten Notfall habe.