Verdeckte Ermittlungen

  • Sehr geehrte Kollegen,


    nachfolgend eine Problemstellung, welche mich seit einiger Zeit beschäftigt:


    In Ermittlerkreisen gibt es Meinungen, nach deren "verdeckte Ermittlungen" ausschließlich der Polizei vorbehalten sind. Hierzu zunächst zwei Definitionen:


    1. Verdeckte Ermittlungen/Ermittlungen unter Legende: Hierbei wird dem/den Betroffene(n) das Untersuchungsziel verheimlicht, der Ermittler hat überdies eine Legende, also eine falsche Identität.


    2. Verdeckte Ermittlungen/legendierte Ermittlungen: Hierbei wird dem/den Betroffene(n) das Untersuchungsziel verheimlicht, der Ermittler verfügt über keine Legende.


    Der Polizeivorbehalt betrifft ausschließlich die Definition zu 1.
    Nr. 2 wird den Privaten zuerkannt.


    Meine Erfahrung: Ich habe selbst bereits diverse Einsätze gefahren und auch anberaumt. Die Entscheidung, ob legendiert oder unter Legende fällt fallspezifisch. Verschiedene Faktoren spielen eine Rolle und beeinflussen die Wahl: Stellenprofil, Art der Stellenbesetzung, Methode der Heranschleusung, Eigensicherung, Firmenbrauch und weitere.


    In Gerichtsverfahren wurde die Frage, ob legendiert oder unter Legende niemals kritisiert.


    Ich kann keine entsprechende Rechtsprechung finden, in der die Meinung obiger Ermittler bestätigt wird. Auch kann ich keine Rechtsvorschriften finden, die einer Ermittlung unter Legende durch Private entgegenwirken würde.


    Nunmehr die Frage: Wer hat Erfahrungen, idealerweise in Gerichtsverfahren, in denen die eine oder andere Meinung verifiziert oder falsifiziert werden kann?


    Vielen Dank!

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