Sachkundeprüfung nach 34a schwer ???

  • Hallo Lieb User,


    Ich bin seid ca. 1Woche Arbeitslos . :cry: Ich bin seid ca. 10Jahre im der Sicherheitsbranche tätig.


    Habe vollgende Zertifikate:


    Unterrichtung 34a, Luftsicherheitsassistent nach §5,Waffensackundelehrgang §7.Brandschutzunterweisung


    So meine Frage überlege über das Arbeitsamt die Sachkunde zu machen oder Werschutzlehrgang.


    Mein Frage ist ,die Sachkunde schwer? Wir bei der Prüfung nur angekreuzt oder wie sieht es aus? :roll:


    Die nächste Prüfungstellen wäre Bonn oder Köln.


    Danke im vorraus für eure Antworten



    mfg

  • Also ich habe die Sachkundeprüfung im März diesen Jahres bei der IHK Köln gemacht und fand sie nicht schwer. Die schriftliche Prüfung besteht nur aus MC-Fragen. Bei der mündlichen hingegen werden Fragen gestellt, ohne dass Antwortmöglichkeiten vorgegeben werden.

    "Es ist besser, gehasst zu werden für das, was man ist, als geliebt zu werden für etwas, was man nicht ist."
    Niklas Severin Faber (1985 - 2001)


    "Jedenfalls bin ich kaum in der Lage, etwas Intelligentes zu sagen..."
    Jack Nicholson

  • 10 Jahre ist ja schonmal was.


    Dennoch fällt hier die s.g. Stichtagsregelung (01. Januar 2003, sowie 31. März 1996) für dich weg.


    Das bedeutet um die Skp kommst du nicht herum.


    Mit deiner Erfahrung über die Jahre und vernünftigem Lehrmaterial sollte das aber gut machbar sein.
    Aktuelle und "gute" Bücher habe ich noch abzugeben, wenn Interesse besteht, schreib mir ne PN.


    Der schriftliche Teil ist wie schon vom Vorredner angesprochen MC ( Multiple Choice ), heisst dir werden Antworten vorgegeben und du musst "nur" die jeweiligen richtigen Antworten ankreuzen.
    Mit deiner Erfahrung, gesundem Menschenverstand und etwas Vorbereitung ist das wie schon gesagt, gut machbar.


    Erreichst du hier min. 50% wirst du zur mündlichen Prüfung zugelassen, die je nach IHK gleich im Anschluss oder ein paar Tage später stattfindet.
    Auch hier gilt, kühlen Kopf behalten.
    Niemand nimmst dich auseinander und die Prüfer durchschauen schnell ob jemand mit der Materie umgehen kann oder nicht.
    Zwar formulierst du deine Antworten selbst, aber hier gibt es immer die eine oder andere Hilfestellung.


    Eine Übungsprüfung mit den Fragen findest du kostenlos auf der IHK Seite oder hier im Forum unter folgendem Link :


    http://www.securitytreff.de/viewtopic.php?t=3541


    Einfach mal durchklicken und wenn Fragen offen sind, immer frei raus.....


    Viel Erfolg



    lg
    Ben

  • Kann mich da Ben nur anschliessen. "Schwer" liegt immer im Auge des Betrachters. Ich hab schon einige Kusre unterrichtet und bisher bis auf ein oder zwei alle durchgebracht. Und das waren alles Leute, die noch nie was von Sicherheit was gehört hatten. Klar mußten die ordentlich lernen, aber wer das gemacht hatte, hatte es auch geschafft. Bei Dir sehe ich auch einen Großteil durch Deine praktische Erfahrung an Wissen erbracht. Insbesondere in der mündlichen wird Dir das helfen, weil Du aus der Praxis kommst.


    Und das "bischen" was Du dann noch für die schriftliche brauchst, kannst Du Dir mit der entsprechenden Litaratur aneignen, wie z.B. die beiden Bücher aus dem Boorberg Verlag oder auch die Onlineprüfung.


    Also nicht lang überlegen....ran an den Speck :D

    "Wer nicht mit der Zeit geht...geht mit der Zeit" (Henry Ford)

  • Zitat von kaffeetante69

    In Hannover ist es stellenweise schwer. Es kommt da echt auf die Prüfer an. . .


    Ich behaupte das ist Blödsinn, denn kommt immer, wirklich immer auf den Prüfling an.


    Gut vorbereitet, und natürlich ein gepflegtes Erscheinungbild vorrausgesetzt und von Seiten des Prüfers Unbefangenheit, weswegen auch immer.

  • Vollkommen richtig.


    Wer nicht lernt schafft es einfach nicht.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • na dann geht mal bremen in die mündliche :D


    von dem karteikartengedöns dort mal ganz abgesehen, aber dort wird z.b. fein säuberlich zwischen den begriffen "geschlossen" und "zusammen" unterschieden, wenn es um den einsatz von mehreren feuerlöschern zur brandbekämpfung geht.


    aber richtig ist natürlich, ohne jegliches fachwissen, was man sich vorher angeeignet hat....keine chance.


    in hannover munkelt man, das man nur gute chancen zum bestehen hat, wenn man von einer bestimmten akademie kommt :D


    aber mal im ernst, wenn die mündlichenprüfungen überall gleich wären, wieso schicken dann die einzelnen bildungsträger ihre prüflinge durchaus auch mal von bremen nach hamburg zur prüfung etc.?

    "Wer nicht mit der Zeit geht...geht mit der Zeit" (Henry Ford)

  • Was mich interesiert kann man die Prüfungen nur bei der Dekra oder IHK machen?


    Oder gibt es so interne Prüfungen in Betrieben wo es halt leichter ist?


    Das Problem ist ich kriege die Weiterbildung bezahlt aber ich habe zur Zeit keinen klaren Kopf zum lernen weil mein Schwager seid


    8 Wochen im Wachkomma liegt. Da könnt ihr euch vorstellen was ich gerade mut meiner Familie durch mache :-(


    Habe das Glück das mein Sachbearbeiter wirklich super locket drauf ist und er dafür verständniss hat das ich zur Zeit keinen klaren Kopf habe für eine Weiterbildung

  • Der denkbar schlechteste Zeitpunkt für eine Fortbildung, ich drück die Daumen.


    Aber die Prüfung kannst Du nur vor der IHK ablegen, also verschieb es so weit es geht.

    "Wer nicht mit der Zeit geht...geht mit der Zeit" (Henry Ford)

  • die prüfung darf nur von der ihk abgenommen werden.


    die prüfungstermine und prüfungsfragen (schriftlich) sind bundeseinheitlich, es KANN hier also garkeine unterschiede geben..


    und im mündlichen.. die prüfer sind menschen und daher unterschiedlich.. wenn ich prüfe will ich sehen, daß der der vor mir sitzt vernunftbegabt ist, und das wesentliche verstanden hat, allerdings weiß ich auch daß es so iemlich jede sorte von mensch auch in dieser funktion gibt, aber du wirst immer von mind. 3 davon im mündlichen beurteilt, und wenn du mit schriftlich 80%+ reingehst, müßtest du schon ziemlichen blödsinn von dir geben, um den ersten eindruck (die prüfer haben sich ja vorher deinen prüfungsbogen angesehen) noch kaputtzubekommen...

  • Danke für die vielen Antworten alle.


    Ja es ist zu Zeit leider ein schlechter Zeitpunkt zum lernen, habe keinen klaren Kopf für sowas.Zum Glück versteht das mein Sachbearbeiter es gibt ja Idioten die sowas garnicht interessiert.


    Was ich Fragen wollte nocht ich habe ja den Luftsicherheitsassiatent nach § 5 gemacht da läuft die beleihung nach 6 Monaten aus. Wenn ich diese Prüfung wieder machen möchte, muß ich ALLES neu machen die Schriftliche und Praktische für Luftsig 5 ???


    Lg

  • Stimmt das, dass man 120 Gesetze aus dem Stgb, Stpo und BGB auswendig können muss mit dem Tatbestand? Ich möchte gerne im November die Prüfung machen und habe richtig Panik vor der mündlichen Prüfung. Konnte ich damals in der Schule schon nicht.

    Ich habe gelernt.....
    Leid zu ertragen,
    Schmerzen zu verbergen
    und mit Tränen in den Augen zu lachen

  • Hi,


    du meinst sicher Paragraphen? ;)


    Nunja,direkt auswendig mit genauem Wortlaut muss man die nicht können, allerdings sollte man auf Fragen wie z.B. "Was ist ein Diebstahl?", "Was ist der Unterschied zwischen einer gefährlichen und einer schweren Körperverletzung?" doch gut vorbereitet sein und mit den ganzen Begriffen etwas anzufangen wissen...


    Es gibt einen Rahmenstoffplan, der in Deutschland einheitlich ist, dort stehen auch die Paragraphen drin, die ggf. geprüft werden: http://www.ihk-wiesbaden.de/fi…ewachungsgewerbe-2011.pdf

  • Ja, ich meine natürlich die Paragraphen. Ich krieg die § Nr. zu den dazugehörigen Tatbestand nicht in meinem Hirn. Was was bedeutet weiss ich wohl aber nicht die § Nr. Weisst du, was ich meine? Bei uns in Emden fallen so viele durch die mündliche Prüfung. Auch wenn ich ales drin habe, wenn ich vor den Prüfern sitze, dann ist alles weg. HILFE !!!!!

    Ich habe gelernt.....
    Leid zu ertragen,
    Schmerzen zu verbergen
    und mit Tränen in den Augen zu lachen

  • Also bei meiner Prüfung musste man die Paragraphen nicht können. Ich hatte die zwar gebüffelt wie bekloppt, aber es reichte dem Prüfer,wenn man das auch ohne Paragraphen wusste.


    Allerdings würde ich mich deswegen auch nicht wirklich so verrückt machen, man muss, um die Prüfung zu bestehen, in jedem Teil mind. 50% haben. Mit etwas Wissen sollte man die Problemlos erreichen können.


    Zudem sollte man bedenken, dass das Straf- und Verfahrensrecht in der mündlichen Prüfung keinen Schwerpunkt bildet. Der Schwerpunkt in der mündlichen Prüfung liegt vor allem beim Thema Umgang mit Menschen, Datenschutz, Gewerberecht und Recht der öff. Sicherheit und Ordnung. Steht aber auch alles in dem Pdf-File von meinem vorherigen Posting.


    Aber nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird.

  • wenn du weißt worum es geht, spielen die §§ keine rolle, wenn du keine ahnung vom inhalt hast, frag ich auch mal nach nem §.. um dir ne hilfestellung zu geben..


    und was die schwerpunkte angeht.. das hängt vom prüfling ab, nciht vom prüfer. der will nämlich ein gesamtbild, und wenn da irgendwo was komisch aussieht, hakt man halt nach.. oder man fragt mal in die runde..

  • Nachdem ich den 34a seit dem letzten Mittwoch in der Tasche habe, kann ich das ganze etwas gelassener sehen und objektiver
    betrachten. Vielleicht war meine letzte Stellungnahme kurz nach der mündlichen Prüfung auch etwas unglücklich ausgedrückt...
    Zur schriftlichen:
    Auch mit meiner Prüfungspanik war diese doch recht entspannt. 2Stunden Zeit für 72 Fragen aus allen Bereichen des vorangegangenen
    Unterrichts sind völlig ausreichend. Kleines Rechenbeispiel: 72 F. = 100 Punkte - Der Psychologie Part bestand aus 24 Fragen mit jeweils
    1 nem Punkt (also 24 P. klar) Für Menschen mit Lebenserfahrung und oder logischer Denkweise eine ziemlich sichere Bank. Fehlen zum
    Bestehen der Prüfung (min. 50 P.) also noch 26 P. aus den restlichen 48 Fragen, wovon etliche mit zwei Punkten bewertet werden. Das bedeutet wiederum theoretisch, das die richtige Beantwortung von nur weiteren 13 Fragen a 2P. das Bestehen sichern würden.
    Bevor ich jetzt für diese Aussage in der Luft zerrissen werde, möchte ich darauf hinweisen, das diese Rechnung nur dazu dienen soll,
    denen die sich mit der Materie auseinandergesetzt haben und ordentlich gelernt haben die Angst zu nehmen. Denn wer die schriftliche
    halbherzig bestanden hat, bekommt in der mündlichen echte Probleme.
    Zur mündlichen:
    Absolut richtig was meine Vorredner schon sagten: Gepflegtes Erscheinungsbild (nicht overdressed) , selbstsicheres Auftreten, und Ruhe
    ausstrahlen (auch wenn es innerlich total anders aussieht).
    Insgesamt 15 Minuten lang wird man aus allen Sachbereichen gefragt ( jeweils 5 Min. für Stgb,Bgb,Gg - Psychologie - Gewr, Waffg ..)
    Etwa 3 - 5 Fragen, je nach Umfang der Frage. Wichtiger Hinweis: Nur kleine Kunstpausen zum Nachdenken ( 2 - 5 sek. ) und in der
    freiformulierten Antwort Fachbegriffe verwenden, um unnötiges Nachhaken der Prüfer zu verhindern. Beispiel: Meine zwei Mitstreiter
    (die beide durchgefallen sind) haben maximal zwei Fragen pro Sachgebiet beantwortet, weil sie ihre Antworten mehrmals neu formulieren mußten und dadurch die Zeit abgelaufen war,bevor die Prüfer ihnen alle Fragen stellen konnten. Meine Enttäuschung trotz bestandener Prüfung war es, das ich mich auf jegliche Sachverhalte und Verfahrenstechniken vorbereitet hatte, aber nicht dannach gefragt wurde.
    Das kann aber an einem anderen Tag mit anderen Prüfern wieder völlig anders laufen. Fazit: Eine gute Vorbereitung ist Pflicht, dann sind die Fragen auch keine reine Glückssache mehr. - Ich hoffe mein kleiner Roman war hilfreich .. bis neulich Der Andy

  • Ganz allgemein zu diesem Thema schießt mir gerade noch folgender Gedanke durch den Kopf. Alle die, die sich auf dieses Berufsfeld einlassen und überlegen wie schwer oder leicht die Prüfung denn sein/werden könnte. Vergeßt bitte bei all Euren Überlegungen nicht, das Ihr nicht nur für die Prüfung lernt, sondern ein das Großteil dieses Wissens Euch später auch in Eurer täglichen Arbeit begleitet und Ihr stellenweise in einem Bruchteil von Sekunden entscheiden müßt, was Ihr tut, wie Ihr handelt. Ein Richter, ein Staatsanwalt ein Rechtsanwalt, die haben alle im nachhinein Wochen und Monate Zeit zu überlegen, ob Eure Entscheidung/Maßnahme die richtige oder die falsche war. Ihr habt im Einsatz wie bereits erwähnt nur ein Bruchteil von Sekunden um über richtig oder falsch zu entscheiden.


    Seid Euch dessen immer bewußt und lernt deshalb nicht nur für dier Prüfung, sondern prägt es Euch dieses Wissen so ein, das es immer wieder abrufbereit ist.

    "Wer nicht mit der Zeit geht...geht mit der Zeit" (Henry Ford)

  • Dachte nicht wirklich, das erwähnen zu müssen . .
    Aber das sollte wohl jedem klar sein, das maltmk das Ganze auf den Punkt bringt:
    Sicher fragt mit höchster Wahrscheinlichkeit nie wieder irgendjemand nach §127 stpo sei denn, er hätte sich vor Gericht dafür zu verantworten ..
    Und das kann bei §127 `ne ganz herbe Nummer werden .. (Freiheitsentzug .. )
    Also die Prüfung ablegen und Schwamm drüber geht garnicht ..
    Im kleinen Vergleich:
    Die Fahrerlaubnis in der Tasche und Schumis Ideallinie als Maß aller Dinge ..
    Hab viele gehört die nach einer Festanstellung dachten, am Tor die "ALLeinherrschaft" übernommen zu haben ..
    Das Wissen aus welcher Prüfung auch immer sollte abrufbereit sein ..
    (und darüber hinaus .. )
    .. Ansonsten ..
    Der Andy

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