Gewerbeanmeldung

  • Prinzipiell das Gleiche wie jeder andere Mensch auch.


    Nur eines kannst dir sparen: Die 80h-Unterrichtung bzw. SKP nach §34a GewO. Davon bist du befreit, wenn du mindestens die Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst erfolgreich abgelegt hast.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Ich mag mich ja täuschen, aber ich glaube in Zeiten aktiven Polizeidienstes wird das wohl ein "No-go" sein.

  • "Interessenskonflikte".
    Als PVB unterliegt man bestimmten Regularien.


    Der Dienstherr untersagt deshalb regelmäßig bestimmte (Neben-)Tätigkeiten, dazu gehört definitiv die private Sicherheit.

  • Das heißt also, das wenn ein Polizist/in irgendwo an der Tür stehen würde und es eine Straftat begannen werde würde, er auch als PVB eingreifen müsste?


    Mit Interessenkonflikt verstehe ich gerade, mir fehlt leider das passende Beispiel für den Abschluss :wink:

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