Hallo
Habe eine frage was ich alles als Polizist zu beachten habe um ein Gewerbe im Bewachungsbereich anzumelden .
Gewerbeanmeldung
-
-
-
Prinzipiell das Gleiche wie jeder andere Mensch auch.
Nur eines kannst dir sparen: Die 80h-Unterrichtung bzw. SKP nach §34a GewO. Davon bist du befreit, wenn du mindestens die Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst erfolgreich abgelegt hast.
-
... und evtl. mal vorher deinen Dienstherrn befragen, ob er was dagegen hat.
Deine Haupttätigkeit darf ja nicht drunter leiden...
-
Ich mag mich ja täuschen, aber ich glaube in Zeiten aktiven Polizeidienstes wird das wohl ein "No-go" sein.
-
-
"Interessenskonflikte".
Als PVB unterliegt man bestimmten Regularien.Der Dienstherr untersagt deshalb regelmäßig bestimmte (Neben-)Tätigkeiten, dazu gehört definitiv die private Sicherheit.
-
Das heißt also, das wenn ein Polizist/in irgendwo an der Tür stehen würde und es eine Straftat begannen werde würde, er auch als PVB eingreifen müsste?
Mit Interessenkonflikt verstehe ich gerade, mir fehlt leider das passende Beispiel für den Abschluss :wink:
-
danke für die schnellen antworten
-
Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.
Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.