• Einigen wir uns darauf, dass es recht einseitig geschildert wurde.


    Typisch.


    Schön wäre, wenn mehr erzählt worden wäre.


    Vogel hält die Bahn fest, wird angesprochen und zickt gleich rum. Weg von der Tür, er wird handgreiflich und wird entsprechend umgeschmiert. Wenn es so war, war es aus meiner Sicht ein typischer Fall.


    2,27 ist ja auch schon ein stattlicher Wert. Mich wundert nur, dass Olga gleich das Handy in der Hand hatte. Wollte da jemand seine Gage aufbessern, weil die Schauspielerei momentan nicht so gut läuft?


    So, genug Unsinn und Mutmaßungen. Wir werden nie erfahren, was da genau lief.

  • Gut gemutmaßt.


    Ich kenne die beiden Sicherheitsleute, und sie erzählten mir schon damals am Tag des Geschehens von dem Vorfall.


    "Oleg" stand pöbeld in der Wagentür und verzögerte die Abfahrt, ging auch nach Aufforderung nicht aus der Tür. Dementsprechend wurde er auf den Bahnsteig gezogen, woraufhin er beide Sicherheitsleute mit seinen beiden Fäusten angriff. Dass er danach dann mit der Acht aufm Boden landet ist nicht weiter verwunderlich.


    Und schon interessant, dass die Zeitung die Schilderung des trinkfreudigen Herren 1:1 übernimmt.


    Wäre der Typ nicht gewalttätig geworden, dann hätten die beiden ja sicher auch für die Handschellen-Maßnahme eins mitbekommen. Sind aber "komischerweise" beide freigesprochen worden. Diskutiert wurde nur darüber ob "Oleg" noch geschlagen wurde.

  • Dass Medien gerne einseitig berichten sollten wir langsam aber sicher kennen.
    Ist ja nicht nur bei der Berichterstattung über Vorfälle mit Sicherheitsdiensten/Wachleuten so, auch bei anderen Berufsgruppen.


    Was ich aber aus dem Bericht durchaus für interessant und geeignet für Hinterfragung halte:


    Zitat von Hamburger Morgenpost

    Beide sind mehrfach vorbestraft (Drogen, Körperverletzung, Fahren ohne Führerschein bzw. unter Alkoholeinfluss und sogar Schwarzfahren!)


    Stimmt das tatsächlich?
    Gut, Fahren ohne Führerschein oder auch "Schwarzfahren" stellt für mich jetzt nicht generell ein Ausschlussgrund für die notwendige Zuverlässigkeit nach §34a GewO bzw. BewachV dar,
    aber Vorstrafen wegen Drogendelikten und KV u.U. schon.


    Fällt die DB Sicherheit eigentlich unter den §34a GewO oder bewachen die eigenes Eigentum? Immerhin geht es ja um Eigentum des DB Konzerns, da könnte man auch meinen, dass Tochterunternehmen ggf. eigenes Eigentum bewachen und damit nicht unter den §34a GewO fallen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Also der Vorgänger der DB Sicherheit, die BahnSchutz Gesellschaft (BSG) unterlag als (Stief-)Tochter dem §34a. Ich gehe davon aus, daß dies sich nicht geändert hat.
    Grund dafür waren auch, daß sich die DB in viele Betriebe aufspaltete (Nahverkehr, Fernverkehr, Immobilien, Bahnhöfe......u.v.a.) und sonst jeder einen eigenen SD benötigt hätte.

  • Ja gut, in so nem Fall sind die beiden ja als Beschuldigte vor Gericht erschienen, und da wird alles aus dem BZR vorgelesen, egal wie lange es her ist. Da hat der Reporter dann fleissig mitgeschrieben.


    Jedenfalls hatten die beiden ein sauberes Polizeiliches Führungszeugnis. Ohne das gehts bei der DB Sicherheit auf keinen Fall. Dieses verlangt die DB Sicherheit natürlich auch von allen Mitarbeitern, die über einen Subunternehmer dort tätig sind.

  • Zitat von Spielverderber

    Ja gut, in so nem Fall sind die beiden ja als Beschuldigte vor Gericht erschienen, und da wird alles aus dem BZR vorgelesen, egal wie lange es her ist.


    "Egal wie lange es hier ist"?
    Auch die Einträge im BZR unterliegen Tilgungsfristen, d.h. wenn man "sauber" wurde und bleibt, ist auch das BZR irgendwann wieder sauber.
    Die Tilgungsfristen liegen zwischen 5 und 20 Jahren, abhängig vom geurteilten Strafmaß (Ausnahmen wären lebenslängliche Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrungen, die sind von der Tilgung ausgenommen).


    Sind im BZR noch Einträge vorhanden, die vor über 10 Jahren reinkamen und damit der 15- oder 20-jährigen Tilgungsfrist unterliegen, dann sind das keine leichten Straftaten gewesen, sondern schon was handfestes.
    Selbst die Einträge, die der 10-jährigen Tilgungsfrist unterliegen kann man nicht mehr unbedingt als Kleinkram bezeichnen, weil die verurteilten Strafen doch vergleichsweise hoch waren.



    Zitat von Spielverderber

    Jedenfalls hatten die beiden ein sauberes Polizeiliches Führungszeugnis. Ohne das gehts bei der DB Sicherheit auf keinen Fall. Dieses verlangt die DB Sicherheit natürlich auch von allen Mitarbeitern, die über einen Subunternehmer dort tätig sind.


    Das Führungszeugnis kann sauber sein, richtig. Einerseits gelten dort andere Tilgungsfristen wie im BZR, andererseits werden dort auch nicht alle Taten eingetragen.


    Aber: Das Führungszeugnis interessiert eigentlich nicht. Wenn man unter den §34a GewO fällt, dann hat das Unternehmen den Mitarbeiter an die zuständige Behörde zu melden, welche dann nach §9 BewachV eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR einholt und die Zuverlässigkeit anhand dieser Auskunft beurteilt und dann den Mitarbeiter "freigibt" - oder eben auch nicht.


    Daher die Frage: Fällt die DB Sicherheit unter den §34a GewO?
    Den ersten Antworten zu Folge JA.


    Dann stellen sich die weitere Fragen: Hat die DB Sicherheit die beiden ordnungsgemäß an die zuständige Behörde gemeldet? Wurden die gem. BewachV überprüft?


    Wenn die Behörde in diesem Fall tatsächlich das OK gab, dann halte ich das für sehr bedenklich.

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    Team_Signatur

  • Okay, hab ich wieder was dazu gelernt.


    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass aus dem BZR nichts gelöscht wird, da es sowieso nur ein Nachschlagewerk für die Behörden ist.


    Und ja, die DB Sicherheit unterliegt dem $34a.


    Verhält sich nicht anders als vorher mit der BSG. Die "DB Sicherheit GmbH" ist eine Tochterfirma der DB AG.
    Die DB Sicherheit hat sowohl eigenes Personal als auch von Subunternehmern.

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