Manteltarifvertrag

  • Hey hallo Leute,
    könnt ihr mir vieleicht sagen wo ich den aktuellen Tarivvertrag herbekkomme ?
    habe schon bei der ihk angerufen die haben den nicht .. die hatt mir eine nummer aus Wiesbaden gegeben die verschicken aber keine
    Das kann doch nicht so schwehr sein das teil herzubekommen...
    Und weis jemand was mit dem Aktuellen mindestlohn ... Sollte der im GWT Im Januar nicht auf 12,15€ Steigen??
    Danke für eure nachrichten


    MFG

  • Hallo, ich denke du meinst den Mindestlohntarifvertrag nicht den Manteltarifvertrag.


    Infos findest du dazu unter: http://besondere-dienste.nrw.v…d%20Wert%2019.12.2011.pdf


    bei euch in Hessen werden die 12,15 Euro demnach erst ab 01.04. bezahlt, es sei denn du arbeitest bei Prosegur/SecurLog, da wird dann wohl ab 01.01. schon "voll" bezahlt.


    Gruß Hecuritos

    Streite dich nie mit einem Dummen! Dazu musst du auf sein Niveau hinab und dort schlägt er dich mit seiner Erfahrung.

  • Hallo
    Danke für die antwort!!! Das mit dem Lohn habe ich verstanden ..
    Aber es gibt irgendwo einen vertrag ich weis net genau ob der Manteltarifvertrag heist oder einfach nur Tarufvertrag der für die GWTs gilt ..
    Darin steht genau beschrieben wieviel Urlaub zusteht.
    Wie die stunden im urlaub berechnet werden .... Wie die Feiertage berechnet werden ... ab wann es zuschläge gibt ..
    .... kennt da jemand was ?

  • Hallo Leute um nochmal das Thema zu erwecken
    frage ich nochmal ob es den Neuen Manteltarivvertrag gibt. Das ist anscheinend ein unbeliebtes Thema hier ?
    Oder ist es so schwehr da dran zu kommen?


    Desweteren habe ich noch ne frage... Die mir eigentlich der Manteltarifvertag beantworten müsste, aber da ich den nicht habe stelle ich Sie hier.


    Also soweit ich weis gilt in hessen im GWT ab der 175 Stunde der Überstundenzuschlag von 25%.


    Aber was ist mit dem Samstag ? Wird der ganz normal vergütet oder stehen uns da auch irgendwelche % zu ?
    Ich weis das Prosegur für nen samstag 25 € vergütet plus die Stunden der Tour.
    Ist das eine Freiwillige Leistung oder was steht wirkich im Tarifvertrag ?


    MFG
    WowA

  • Zitat von WowA

    Hallo Leute um nochmal das Thema zu erwecken
    frage ich nochmal ob es den Neuen Manteltarivvertrag gibt. Das ist anscheinend ein unbeliebtes Thema hier ?
    Oder ist es so schwehr da dran zu kommen?


    Warum sollte das ein unbeliebtes Thema sein?
    Da ranzukommen ist eigentlich nicht wirklich schwer - entweder bei der Gewerkschaft oder bei BDGW bekommt man die Tarifverträge.


    Das Problem hier ist einfach nach wie vor:
    "Der letzte ist gekündigt, einen neuen gibt es noch nicht" (Balisto)


    Der "alte" MRTV ist zwar noch in der Nachwirkung, solange kein neuer TV abgeschlossen ist - allerdings bringt diese Nachwirkung nur für Beschäftigte etwas, die bereits zur Laufzeit des alten MRTV "dabei" waren.
    Wer also erst nach dem 30.09.2010 im GWT angefangen hat, kann sich nicht mehr auf den alten MRTV berufen (davon abgesehen dass er ohnehin nicht allgemeinverbindlich war und damit nur die normale Tarifbindung hatte (beide müssen jeweils Mitglied ihrer Tarifpartei sein, Arbeitnehmer und Arbeitgeber) oder die Bindung an den MRTV musste im Arbeitsvertrag vereinbart sein.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Aber wie kann denn sowas sein ??
    Heist das jetzt das die Firmen machen Können was sie wollen ????
    Sie sind doch trozdem an irgendwelchen regeln gebunden. Wie klärt sich das mit den urlaubstagen, wie die urlaubstage bezahlt werden, normal sind es doch der durchschnitt der letzten 3 monate ... und was ist mit dem Dienst am Samstag `???? Oder Bereitschaftsdienst ? Es muss doch alles irgendwo klar geregelt sein ?

  • Zitat von WowA

    Aber wie kann denn sowas sein ??
    Heist das jetzt das die Firmen machen Können was sie wollen ????


    Stell Dir vor: Es gibt zahlreiche Branchen in Deutschland, da gibt es gar keine Tarifverträge. Da wird alles zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber persönlich ausgehandelt.



    Zitat von WowA

    Sie sind doch trozdem an irgendwelchen regeln gebunden.


    Ja, in bestimmten Angelegenheiten bzgl. des Arbeitsverhältnisses bestehen gesetzliche Regelungen.
    In vielen Fällen sind die gesetzlichen Regelungen sogar besser als die tariflichen - aber nicht in allen.



    Zitat von WowA

    Wie klärt sich das mit den urlaubstagen, wie die urlaubstage bezahlt werden,


    Dazu gibt das Bundesurlaubsgesetz klare Vorgaben. Mindestanzahl wären 24 Werktage (also 4 Wochen, da der Samstag laut BUrlG ein Werktag ist).
    Die Bezahlung des Urlaubsentgelts regelt der §11 BUrlG, wenn keine anderslautende Regelung über einen Tarifvertrag existiert.


    Zitat von WowA

    und was ist mit dem Dienst am Samstag `????


    Samstag ist ein normaler Werktag... lediglich Sonn- und Feiertage sind gesetzlich geschützt, und für Arbeit zu Nachtzeiten wird gesetzlich über das ArbZG entweder ein Freizeitausgleich oder ein angemessener Zuschlag gefordert.
    Steuerfreie Zuschläge sehen unsere diesbezüglichen Gesetze daher auch nur für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie nachts vor.
    Wenn ein Betrieb einen Zuschlag für Arbeit am Samstag zahlt, dann ist dieser jedenfalls nicht steuerfrei.
    Allerdings kenne ich jetzt keinen Tarifvertrag des Bewachungsgewerbes, der für Samstag einen Zuschlag zahlt.



    Zitat von WowA

    Oder Bereitschaftsdienst ?


    Auch dafür gibt es mittlerweile Regelungen in der Rechtsprechung bzw. im Gesetz. Bereitschaftszeit ist grundsätzlich Arbeitszeit... Und Arbeitszeit muss bezahlt werden. Ob das nun mit dem gleichen Satz bezahlt wird wie reguläre Arbeitszeit, das muss ausgehandelt werden.



    Zitat von WowA

    Es muss doch alles irgendwo klar geregelt sein ?


    Wie gesagt: Es gibt zahlreiche Branchen ohne Tarifverträge. Dort gelten die gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang ohne dass vorhandene Öffnungsklauseln für Tarifverträge zum Tragen kommen.
    Es gibt aber eben nicht für alles eine gesetzliche Bestimmung:
    Urlaub eben nur das Minimum von 4 Wochen - wer mehr will muss das mit seinem Arbeitgeber aushandeln.
    Gleiches gilt für den Lohn - auch da gibt es bis auf das "Dumping-Verbot" keine gesetzliche Regelung, es liegt auch hier einzig an den beiden Vertragsbeteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, was diese untereinander aushandeln.
    Es gibt noch weitere Dinge, für die es keine klaren Regelungen gibt.

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