"Festival" und Sicherheit

  • Einen schönen Sonntamorgen, werte Mitstreiter!


    Für den gleich geschilderten Fall hätte ich gerne mal Eure fachlichen Meinungen. Bitte erklärt mich nicht gleich für total "unfähig" - mit dieser Art Problemstellung hatte ich noch nicht zutun.


    Los geht´s:


    Ein alternatives Musikfestival über 2 Tage mit ca. muss abgesichert werden. Besucherzahl ca. 3000 offiziell - inoffiziell natürlich höher.
    Hierfür werden - je nach der jährlichen Ordnungsverfügung - zwischen 30 - 50 Leuten eingesetzt
    Problem 1:
    Wie ich gestern erfahren habe, ist für diese Absicherung kein Unternehmen gemäß den rechtlichen Bestimmungen eingesetzt. Laut meiner Information handelt es sich um "freie" Securities aus allen Himmelsrichtungen, die von einer Dame ("Einsatzleiterin") zusammengesucht und eingesetzt werden. Die Damen und Herren des Ordnungsdienstes werden auch über diese Dame ausbezahlt, nachdem diese dementsprechendes Geld von den Veranstaltern erhalten hat......
    Problem 2:
    Das Festival ist recht BTM-lastig. Nach Absprache mit der Polizei ist der "Sicherheitsdienst" dazu angehalten, Funde einzusammeln, in einem Behältnis zu deponieren und, nach Festivalende an eine Polizeidienststelle bzw. den Zoll zu übergeben........



    Feuer frei, Jungs und Mädels!!!

  • Zitat von peer

    Bitte erklärt mich nicht gleich für total "unfähig"


    Unfähig höchstens dahingehend, dass du deine Fragen in einem bestehenden Thread mit vollkommen anderer Thematik gestellt hast.


    Ich war so frei und hab das in einen neuen Thread abgeteilt 8)

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zu 1: Das stinkt hier ganz gewaltig und sollte sich der Zoll mal vornehmen


    Zu 2: Da fällt mir gerade die Kinnlade aufs Knie.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Um die Sache, schwierigerweise, mal objektiv zu betrachten: Wie wäre es rechtlich zu werten, wenn das Sicherheitspersonal vom Veranstalter (GbR) angestellt wäre?

  • Für mich stellt sich hier außerdem die Frage:


    Finde ich bei einem Besucher eine Tüte BTM und werfe die in ein Behältnis. Mache ich mich dann nicht auch dem Besitz strafbar? Und wenn, wie der Threadopener schreibt, das ganze sehr BTM lastig ist, eine ganze Menge zusammen kommt?


    Wie die die anderen, finde ich das ganze sehr fragwürdig.


    Tom

  • Irgendwo Ordner Zusammensuchen und dort Arbeiten Lassen ist doch vollkommen legal. Ist kein Sicherheitsunternehmen, also brauchen die auch keine SKP.


    Nach schriftlicher Absprache mit der Polizei für diese Drogenabfälle Aufsammeln und Entsorgen ist auch legal.


    Bei dieser Klientele vor Ort hätte ich aber lieber Profis vor Ort, aber das war ja nicht die Fragestellung...

  • Es wäreja mal gut zu wissen um wen es sich bei der Dame handelt.


    Hab im Internet mal ein Stellenangebot gefunden. Dort ging es um eine Eventmanagerin, die freie Securitys suchte. Hier wurde die Eventmanagerin vom Veranstalter für Organisation und Abwicklung der Veranstaltung beauftragt worden. Leider finde ich den Link nicht mehr.


    Zu der BTM Aufbewahrung. Das geht wohl garnicht. Das würde ich nichteinmal machen, wenn ich das von der Polizei schriftlich bekomme. Es würde nichts daran ändern, dass ich dann Besitzer wäre.

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von peer

    Um die Sache, schwierigerweise, mal objektiv zu betrachten: Wie wäre es rechtlich zu werten, wenn das Sicherheitspersonal vom Veranstalter (GbR) angestellt wäre?


    Dann würden zumindest formal die Vorschriften des §34a GewO nicht greifen, da kein Bewachungsgewerbe (Bewachen fremden Eigentums oder Lebens) vorliegen würde.

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  • Zitat von ghostguard

    Zu der BTM Aufbewahrung. Das geht wohl garnicht. Das würde ich nichteinmal machen, wenn ich das von der Polizei schriftlich bekomme. Es würde nichts daran ändern, dass ich dann Besitzer wäre.


    Es gab da mal anlässlich eines konkreten Falles vor Jahren eine Stellungnahme der StA Freiburg.


    Da wurde seitens der Polizei Freiburg (die in solchen Dingen aufgrund gewisser Vorfälle in den eigenen Reihen sehr sensibel wurde) Strafanzeige bei der StA gestellt, weil der Sicherheitsdienst bei einem Konzert anlässlich der Eingangskontrolle aufgefundene und von den Besitzern daraufhin abgegebene Btm in einer Kiste aufbewahrten und später der Polizei übergaben. Dieses Vorgehen war so mit der Polizei nicht vorher abgesprochen, die Polizei reagierte mit der (formal zunächst folgerichtigen) Strafanzeige wegen unerlaubtem Besitz von Btm.


    Die StA hingegen stellte fest, dass der im BtmG sanktionierte unerlaubte Besitz von Btm nicht auf den Fall anwendbar wäre, da das Sicherheitspersonal eben nicht die Zueignungsabsicht hatte und auch gar nicht vor hatte, das Btm zu behalten und damit wie ein Eigentümer oder rechtmässiger Besitzer zu handeln, sondern vielmehr die Btm den Behörden zuzuführen.


    Um zukünftigen Missverständnissen vorzubeugen solle mit den Ordnern auf Veranstaltungen Absprachen getroffen werden, wie zu verfahren sei.
    Ein unerlaubter Besitz wäre dann auch nicht gegeben, wenn den Ordnern von den dazu berechtigten Behörden die Erlaubnis erteilt würde, zum vorgegebenen Zwecke die Btm zu verwahren und unverzüglich der Polizei oder anderen dazu berechtigten Behörden zu übergeben.




    Die Sache wurde in Freiburg damals kontrovers diskutiert und es gibt auch nach wie vor Dienstleister die sich nach (zwar eingestellter) Strafanzeige durch die Polizei weigern, auch mit Erlaubnis der Polizei oder Ordnungsämtern Btm vorrübergehend in Besitz zu nehmen.
    Richtig ist allerdings, dass der Besitz von Btm nicht automatisch strafbar ist, es steht lediglich der unerlaubte Besitz von Btm unter Strafe.

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    Team_Signatur

  • Und wie sieht es dann in dieser Situation aus, wenn jemand mit härteren Drogen am Einlass kontrolliert wird und Ihm das Zeug abgenommen wird. Habe ich dann nicht von einer Strafbar kenntnis erlangt?

  • Es ist eigentlich egal, ob es sich um "weiche" illegale Drogen handelt oder um "härtere" - der unerlaubte Besitz stellt in beiden Fällen eine Straftat dar. Man würde also auch im Falle der weicheren Drogen wie Cannabis und dergleichen Kenntnis von einer Straftat erlangen.


    Der "private" unterliegt nicht dem Legalitätsprinzip - und aus der Praxis gesprochen: Wie oft erlangt ein Wachmann Kenntnis von einer Straftat und holt nicht die Polizei deshalb?

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  • Zitat von guardian_bw

    und aus der Praxis gesprochen: Wie oft erlangt ein Wachmann Kenntnis von einer Straftat und holt nicht die Polizei deshalb?



    Ich kann natürlich nur für mich selbst sprechen. Aber bei mir ist das regelmäßig so.

    "Es ist besser, gehasst zu werden für das, was man ist, als geliebt zu werden für etwas, was man nicht ist."
    Niklas Severin Faber (1985 - 2001)


    "Jedenfalls bin ich kaum in der Lage, etwas Intelligentes zu sagen..."
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