Moin,
heute hat eine Person in der Einkaufspassage heimlich mit einer Minikamera Frauen unter den Rock gefilmt. Ein Kollege von mir bekam dies mit, woraufhin die Person zu flüchten versuchte. Mein Kollege hielt ihn jedoch fest, und da er sich nicht ausweisen wollte, wurde die Polizei hinzugezogen. Zudem wollten die "gefilmten" Damen natürlich auch, dass die Aufnahmen gelöscht werden und ebenso Anzeige erstatten.
Die Polizei deutete nun jedoch an, dass hier keine Straftat vorliegen würde und die Festnahme des Kollegen demnach auch nicht gerechtfertigt war. Selbstverständlich erwähnte der Kollege, dass die Festnahme AUCH aus gründen der Selbsthilfe, zur Erteilung eines Hausverbotes geschah, womit sich das Thema scheinbar erledigt hatte.
Trotzdem finde ich den Umstand merkwürdig. Ich wäre mir auch sicher gewesen, dass hier "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" vorliegt.
Dieses gilt laut Gesetzestext jedoch nur in "besonders geschützen Räumen" .....
Jemand ne Ahnung, ob hier noch eine andere Straftat in Betracht kommt ?