Alkoholkontrollen

  • Guten Mittag zusammen,


    das Thema betrifft mich nicht selbst, ist aber immer wieder ein allgemeines Thema.


    Unter welchen Bedingung darf der AG Kontrollen durchführen? Darf er den AN täglich kontrollieren?


    Darf man Kontrollen verweigern?


    Hoffe Ihr könnt mir etwas zum Thema sagen.


    Tom

  • Interessantes Thema, dazu kein einfaches.


    Meist gibt es dazu entweder arbeitsvertragliche Regelungen oder das Thema ist über eine Betriebsvereinbarung geregelt. Ich kenne Betriebe, bei denen finden per Betriebsvereinbarung geregelte Alkoholkontrollen statt. Unregelmäßig, anlasslos. Das bedeutet dort auch schon mal im Einzelfall, dass bei Betreten des Betriebes ähnlich wie mit per Betriebsvereinbarung geregelten Taschenkontrollen bei Verlassen des Geländes durch Zufallsgenerator Arbeiter ausgewählt werden, die dann mal eben in den Dräger pusten dürfen.


    Ist hingegen nichts in der Art geregelt:
    Grundsätzlich verhält es sich ähnlich wie bei Alkoholkontrollen durch die Polizei:
    Pusten ist immer freiwillig, d.h. ein Atemalkoholtest kann immer verweigert werden.


    Und für das Anordnen von Blutentnahmen für die Kontrolle der BAK hat der Arbeitgeber grundsätzlich kein Recht (gilt auch grundsätzlich dann, wenn per Betriebsvereinbarung Alkoholkontrollen geregelt sind).
    Auch die Polizei braucht mehr als das reine Verweigern des Atemalkoholtests, um die Blutentnahme anzuordnen.


    Was passiert, wenn der Mitarbeiter einen Test verweigert?
    Nun, wenn kein konkreter Anlass besteht, der Arbeitnehmer also nicht unbedingt an- oder betrunken wirkt, dürfte nicht viel passieren. Ausser dass der Mitarbeiter zukünftig wohl nicht mehr der Liebling des Arbeitgebers sein wird.


    Wenn allerdings ein konkreter Anlass besteht und der Arbeitnehmer aktuell tatsächlich an- oder betrunken ist oder zumindest so wirkt: Der Arbeitgeber muss den Alkoholkonsum nicht nachweisen, es genügt sein subjektiver Eindruck dass der Mitarbeiter an- bzw. betrunken ist um arbeitsrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Danke dir. Was würde denn passieren, wenn ein MA die Kontrolle ablehnt, davon ausgegangen er ist nüchtern. Gibt es irgendeine Möglichkeit des AG, sich auf etwas zu berufen?

  • Ja, wenn der Verdacht da ist, der AG hat ja eine Fürsorgepflicht, die UVV`s....... Das der MA aber auch nüchtern ist, könnte durch die Atemluftkontrolle ja bewiesen werden. Die Weigerung ist zwar legitim, macht aber verdächtig.

  • Zitat

    Danke dir. Was würde denn passieren, wenn ein MA die Kontrolle ablehnt, davon ausgegangen er ist nüchtern. Gibt es irgendeine Möglichkeit des AG, sich auf etwas zu berufen?


    Was meinst du denn jetzt?
    Auf was soll er sich wegen was berufen? Den Mitarbeiter dazu zwingen, einen Atemalkoholtest zu machen?

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    Team_Signatur

  • Meine damit, darf der AG den Mitarbeiter vom Dienst freistellen, wenn er der Meinung ist er hat getrunken, der MA den Test verweigert und für sich nüchtern ist ?

  • Zitat von Tom511

    Meine damit, darf der AG den Mitarbeiter vom Dienst freistellen, wenn er der Meinung ist er hat getrunken, der MA den Test verweigert und für sich nüchtern ist ?

    Das darf der AG sowieso - allerdings unter Fortzahlung der Bezüge.

  • Bezahlte Freistellung wusste ich auch noch nicht. D.h. ich verweigere den Alkoholtest, der AG schickt mich aufgrund dessen für diesen Tag nachhause und muss diesen dann auch bezahlen?


    Wie steht es eigentlich darum, das der AG dem regelmäßiger Trinker (Alkoholiker bzw. Krankhaft) innerhalb der Führsorgepflicht eine Therapie einräumen muss? Zahlt die der AG oder der MA?


    Wird der MA dann für diese Freigestellt mit Bezahlung?


    Ein großes Thema wie man sieht :wink:

  • Alkoholismus ist eine anerkannte Krankheit.
    Das bedeutet: Kosten für Therapie übernimmt normalerweise die Krankenkasse.


    Weiterhin wird der Mitarbeiter "krank geschrieben", also eine hundsgewöhnliche AU, mit den üblichen Folgen: Lohnfortzahlung zu 100% durch den Arbeitgeber während den ersten 6 Wochen der AU, danach Krankengeld durch die Krankenkasse.

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    Team_Signatur

  • Ich würde das nicht als Generallösung werten!!! Je nach Einzelfall könnte man durchaus noch einen Grund für ´ne amtlich anerkannte Alkoholkontrolle finden. Das werd ich hier (als arbeitgeberfreundlicher Querschläger) aber nicht näher erörtern. Immerhin wollen wir ja noch das eine oder andere As im Ärmel haben... :twisted:

  • Hier mal ein aktueller Fall.


    Ein Arbeiter kam zur Nachtschicht und es war schnell klar dass er betrunken ist. Er lies sich nicht überreden wieder nach Hause zu gehen. Also musste der Nachtschichtmeister in Spiel. Auch ihm gelang es zunächst nicht. Als der Betriebssanitäter dazu kam und er blasen sollte, entschied er sich zu weigern und ging nach Hause.


    Der gute Mann ist mit dem Wagen zur Arbeit gekommen und wollte auch nicht seinen Schlüssel abgeben und wurde dann auch ziemlich renitent. Zum Schluss blieb nur die Möglichkeit die Polizei zu rufen, die den Atemalkohol kontrollierte. Es waren 1,53Promille. Auch im Beisein der Polizei gab er an auf die Arbeit gefahren zu sein und er werde sich nicht abhalten lassen nach Hause zu fahren.


    Es endete dann in der Ausnüchterungszelle mit einer Anzeige wegen Widerstand und Beleidigung und der Führerschein war auch noch weg.


    Achja Streß mit dem AG und Abmahnung gab es auch noch.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • ich verweigere den Alkoholtest, der AG schickt mich aufgrund dessen für diesen Tag nachhause und muss diesen dann auch bezahlen?



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  • Gott sei Dank stellt sich die Frage bei uns in dieser Form nicht. Besteht der Verdacht von Alkohol wird im Zweifel die Polizei hinzugezogen, fällt das Ergebnis positiv aus, ist das entgangene Entgelt des aktuellen Tages sein kleinstes Problem. Fällt es negativ aus, wird zu Kreuze gekrochen.....

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