Werkschutzlehrgang 1-4

  • Die GSSK ist kein Berufsabschluß, sondern eine Qualifizierung. Für Berufsabschlüsse muß eine Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz vorhanden sein, das ist bei der GSSK nicht der Fall. Es gibt lediglich eine Prüfungsordnung für die "Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft".


    Die Werkschutzlehrgänge 1 bis 4 existieren nicht mehr. Für die GSSK gibt es den Rahmenplan des DIHK mit einem Gesamtumfang von 210 Unterrichtseinstunden. Eine Aufteilung auf Lehrgänge 1 bis 4 ist hier nicht vorgegeben, zumal niemand einen Lehrgang absolvieren muß, um zur Prüfung GSSK anzutreten.

  • zum Beispiel der Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Bereich Baden-Württemberg bietet solche Vorbereitungslehrgänge an.
    http://vsw-bw.com/32/Beruflicher-Einstieg-und-Weiterbildung/


    Wie neme schon sage ist die Ablegung der Prüfung zur GSSK kein Vorbereitungslehrgang notwendig.


    Nicht zu verwechseln mit den Ausbildungsberufen
    FKSS Fachkraft für Schutz und Sicherheit (3 Jähriger Ausbildungsberuf)
    SKSS Servicekraft für Schutz und Sicherheit (2 Jähriger Ausbildungsberuf)

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

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