Welche Behörde überprüft die Zuverlässigkeit?

  • Moin,


    Ich möchte wissen welche Behörde die Zuverlässigkeit überprüft, damit man im Bewachungsgewerbe arbeiten darf. Mein Chef möchte mich nach einem ProbeArbeitsTag anmelden und hat eine Absage bekommen. Obwohl ich meine Sachkundenprüfung absolviert habe.Ich bin mal verurteilt worden, weil ich einen Polizisten angetrunken beleidigt habe und im die Hände weg geschlagen habe, dafür habe ich eine 800 € Strafe bekommen und dies ist 6 Jahre her. Sonst bin ich nie aufgefallen.


    Ein anderer Kollege der hat jede Menge vorstrafen und darf als Tursteher arbeiten.Zu welcher Behörde kann man hin gehen und das klären?


    Danke im voraus

  • Alle Zuverlässigkeitsüberprüfungen laufen über das Ordnungsamt Abteilung Sicherheitsbehörde.
    Es gibt genügend Fälle wo SiMa vorbestraft sind und trotzdem die zuverlässigkeit bekommen haben, das liegt daran was gemacht wurde, z.B. Diebstahl, körperverletzungen usw. bekommen die Zuverlässigkeit nicht, sogar erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) fällt darunter. Aber wie du siehst gibt es ausnahmen, aber es gibt zuverlässigkeiten auf fristen z.B. ein jahr und dann erneute überprüfung, bei grenzfällen. Du hast aber die möglichkeit dich bei den zuständen beamten persönlich zu äußern.

  • Hast du Dir schon mal Dein Führungszeugnis schicken lassen? Wenn dort keine Einträge drinstehen, dann würde ich die Aussage Deines "Chefs" schon mal anzweifeln.


    Es gibt einige Firmen, die lassen über das entsprechende Ordnungsamt/Landratsamt das behördliche Führungszeugnis beantragen, das dauert aber länger als einen Tag....


    Das kannst Du Dir aber auch zu Deinem zuständigen Amtsgericht schicken lassen und Einsicht nehmen.


    Dann weist Du genau was Sache ist. Verlasse Dich in so einer wichtigen Sache nicht auf Andere.

  • Es gibt auch Firmen, die speisen Mitarbeiter mit diesem Punkt ab, wenn diese nicht geeignet sind :wink:


    Ich würde persönlich dem ganzen auch auf den Grund gehen. Führungszeugnis ist schonmal ein Anfang, danach eines zum Amtsgericht schicken lassen und Einsicht nehmen. Spätestens dann weiß man, woran man ist.


    Tom

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