monatlicher Stundenanspruch

  • Hallo,


    hab mal eine Frage vielleicht könnt ihr mir helfen.
    Ich bin seit 2006 im privatem WS. Ich habe einen Teilzeitvertrag.
    Im Absatz Arbeitszeiten steht folgendes.
    Die monatliche Regelarbeitszeit und die Aufteilung der täglichen Arbeitszeit richtet sich nach den
    geltenden Tarifvertrag (Bayern); im Übrigen nach Bedarf.
    Im Tarifvertrag steht die monatliche durchschnitt Regelarbeitsstunden sind 173 Stunden
    So ich arbeitet aber nur 80-140 Stunden im Monat. Lt. AG ist nicht mehr möglich, wegen fehlender Aufträge.
    Hab ich ein anrecht auf einen festen Monatsstundensatz?
    Es ist ja der Mindesstundenlohn gekommen in Bayern 8,14 € und in tarifvertrag steht durchschnittlicher
    Stundensatz von 173 Stunden. Das würde ja bedeuten das ich ein anrecht hab auf 1408,22 € brutto oder lieg ich da falsch?

  • Wie Du schon richtig schreibst, hast Du einen Teilzeitarbeitsvertrag, wie die meisten SIMA in Bayern.


    Die 173 Stunden sind erst im neuen Manteltarifvertrag als Regelarbeitszeit definiert.


    Wenn Du in Deinem Vertrag keine Mindeststunden drinstehen hast, auf was willst Du Dich dann berufen?


    Wenn Du mehr Stunden arbeiten willst, dann wechsel den AG.


    Du hast seit 6 Jahren in diesem Stundenrahmen gearbeitet, warum? In Bayern findet man fast überall genügend


    Arbeit, wenn man das will.

  • Zitat von Wolperdinger

    ... und warum eröffnest du dafür drei Threads :roll: :?

    Die beiden anderen Threads hab ich gekillt. :mrgreen:

    @ "Wachtl20":
    Ein Thread zum Thema reicht völlig.:wink:

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