Aus eigener Tasche bezahlen?

  • Hallo Leute!


    Letzten Monat habe ich an meinem Objekt einen Rundgang gemacht und hatte dabei dieses "GCS-Lesegerät" zum einscannen der Magnetstreifen (kennt Ihr den richtigen Namen dafür?) dabei. Als es dann zu regnen anfing bin ich schneller gegangen und bin dabei ausgerutscht - das "GCS-Lesegerät" ging dabei zu Bruch.
    Meine Firma teilte mir mir, daß die Elektronik zwar noch OK ist, aber daß das Gehäuse ersetzt werden muß (das ist richtig auseinander gesprungen)... das würde rund 150 Euro kosten und die müßten jetzt besprechen ob ich die Kosten dafür tragen muß oder nicht.
    Dazu ist noch zu sagen, daß ich seit fast 7 Jahren in der Firma bin und ich mit meiner Ausrüstung stets sorgsam umgegangen bin und nie etwas vergleichbares passiert ist.
    Und was ganz erheblich wichtig ist: Das "GCS-Lesegerät" war bereits vorher beschädigt, was ich auch bei Erhalt (gut 2 Wochen vor dem Unfall) im Wachbuch notiert hatte: Eine LED war herausgebrochen, das akustische Signal funktionierte nur ab und zu und es waren bereits mehrere Kratzer/Dellen zu sehen.
    Ich denke mein Sturz war da nur der letzte Schritt, der zur endgültigen Zerstörung beigetragen hat.


    Wie sieht das denn jetzt rechtlich aus? Muß ich das bezahlen, wenn meine Firma darauf besteht? Mal davon abgesehen, daß ich es für sehr unmoralisch halte, wenn ein Millionen schweres Unternehmen solche Unkosten auf seine kleinen Mitarbeiter abwälzt :(


    Danke!
    VG
    bsausbo

  • Hallo,


    nein,das ist "Normaler Verschleiss"...so wie bei einem Mauerer die Kelle oder beim Schlosser der Hammer.
    Haften muß man nur bei groben Verschulden...also den Hammer zum B. als Brechstange zu benutzen......
    Den natürlichen Verschleiss muss der AG tragen........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Danke für die Antwort!
    "Grobes Verschulden" kann man mir, denke ich, nicht anhängen. So wie das Ding aussah, ist das bestimmt schon 200 mal runter gefallen und ich hatte das Pech, daß es bei mir endgültig kaputt gegangen ist.
    Gut, dann bin ich mal gespannt was da noch von meiner Firma kommt...

  • Zitat von Frank

    Haften muß man nur bei groben Verschulden...also den Hammer zum B. als Brechstange zu benutzen......


    Das stimmt so nicht ganz. Die Arbeitnehmerhaftung ist nur bei einfacher ("leichte") Fahrlässigkeit im Normalfall gänzlich ausgeschlossen.
    Bereits bei normaler ("mittlere") Fahrlässigkeit kann der Arbeitnehmer für Schäden, die durch seine Fahrlässigkeit entstanden sind, zumindest anteilig in die Haftung genommen werden.


    Ansonsten stimmt es soweit, bei grober Fahrlässigkeit wie auch Vorsatz kann der Arbeitnehmer voll in die Haftung genommen werden - wenn der Schaden aus dem grob fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Verhalten resultiert.



    Zitat von Frank

    Den natürlichen Verschleiss muss der AG tragen........


    Das stimmt - wobei es im hier fraglichen Fall keinen natürlichen Verschleiss darstellt, wenn das Gehäuse durch einen Sturz zu Bruch geht.


    Allerdings war der Sturz und damit auch der Schaden kaum grob fahrlässig oder vorsätzlich begangen, eine volle Haftung für den Arbeitnehmer sehe ich hier nicht als gerechtfertigt an.

    Mit viel Wohlwollen dem Arbeitgeber gegenüber könnte man als Aussenstehender allenfalls eine normale Fahrlässigkeit unterstellen: Schneller gelaufen -> Sturz, wäre er in normalem Tempo weiter gelaufen, hätte der Sturz vermieden werden können.
    Wobei ich persönlich das eher unter leichte Fahrlässigkeit einordnen würde.



    bsausbo


    Habt ihr einen Betriebsrat? Falls ja, wende dich zunächst mal an diesen.
    Falls ihr keinen habt, suche selbst das Gespräch mit dem Arbeitgeber und versuche, eine für dich positive Einigung zu finden.
    Wenn nichts hilft, dann ab zum Anwalt (Arbeitsrechtler!). 150 EUR ist nicht wenig, da lohnt es sich, dagegen was zu unternehmen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Ja gut, man kann mir vielleicht leichte Fahrlässigkeit vorwerfen. In dem Fall mach ich aber nie wieder Rundgänge bei Regen! Und bei Schnee/Glatteis auf gar keinen Fall! Wenn ich dann für solche Unfälle selbst aufkommen muß, dann muß ich solche "Gefahrensituationen" einfach vermeiden. Oder? ;)

  • Hallo,


    nein....das kann man dir nicht....entgegen Guardian_Bw seiner Ansicht ist das normaler Verschleiss.......


    Denn zum Berufsbild eines Nachtwächters gehören nun einmal Kontrollgänge auch bei den widrigstens
    Witterungsbedingungen........es ist daher Sache des Arbeitgebers,für entsprechend taugliches Arbeitmaterial zu sorgen.Tut der AG dieses nicht,so kann er keinesfalls sein Betriebsrisiko auf den AN
    abwälzen........


    Nicht einschüchtern lassen.......denn in der Regel ist es nämlich meistens nicht der AG,sondern nur der Einsatzleiter,der sein "Konto" sauber halten will............falls es dir nicht bekannt sein sollte....
    die Einsatzleiter bei den Security`s sind am Umsatz beteiligt........für jedes Objekt wird ja in der Firma eine Statistik geführt.....KOSTEN und NUTZEN......und in jeder Firma gibt es auch ein System,nach dem die
    Provisionen für die EL berechnet werden......ABER für alle Wachfirmen gilt.....
    je höher der NUTZEN
    also der Ertragswert eines Objektes ist,desto mehr Geld bekommt der EL..........
    da können die 150 Teuronen schon der Unterschied zwischen 1.000 oder 2.000 € Provison sein.......
    unter diesem Blickwinkel musst du das nämlich betrachten..........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Frank

    Hallo,


    nein....das kann man dir nicht....entgegen Guardian_Bw seiner Ansicht ist das normaler Verschleiss.......


    Denn zum Berufsbild eines Nachtwächters gehören nun einmal Kontrollgänge auch bei den widrigstens Witterungsbedingungen........


    Es ist kein normaler Verschleiss, denn Stürze gehören kaum zum normalen Berufsbild des Nachtwächters.


    Eine Haftung durch den Arbeitnehmer ist dennoch hier mehr als fragwürdig, wie ich auch schon ausführte. Der Sturz, der zum Schaden führte kann man eben nicht unbedingt als grobe oder normale Fahrlässigkeit ansehen (bzw. nur mit sehr arbeitgeberfreundlicher Sicht) - und bei leichter Fahrlässigkeit, was hier objektiv gesehen wohl vorliegt, ist die Arbeitnehmerhaftung ausgeschlossen.


    Zitat von Frank

    falls es dir nicht bekannt sein sollte....
    die Einsatzleiter bei den Security`s sind am Umsatz beteiligt........für jedes Objekt wird ja in der Firma eine Statistik geführt.....KOSTEN und NUTZEN......und in jeder Firma gibt es auch ein System,nach dem die Provisionen für die EL berechnet werden.


    Oh Frank, bitte nicht verallgemeinern. Es mag ja sein, dass bei Dir der EL tatsächlich am Umsatz beteiligt ist, aber so ist das längst nicht bei allen Unternehmen.
    Lass Dir sagen: Es gibt genauso Unternehmen, bei denen der EL Angestellter mit einem fixen Festgehalt nach GTV ist. Ohne Provisionen oder irgendwelchen Umsatzbeteiligungen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Danke für die alternativen Ansichten...
    Ich warte jetzt erst mal ab und sag dann noch bescheid ob und was passiert.


    Und wie ist das überhaupt...
    Das Gerät war ja schon leicht beschädigt als ich es bekommen habe. Kann ich die in Zukunft dann auch ablehnen? Hab keine Lust daß mir in Zukunft wieder was angehängt wird, wenn fast kaputte Geräte ausgerechnet bei mir den Geist aufgeben.
    Ist bei den Schlüsseln genau so! Von Woche zu Woche werden die krummer und passen in immer weniger Türen und bei irgendwem bricht der Schlüssel dann ganz ab und der hat dann die Arschkarte!
    Das kann doch nicht sein!?

  • Zitat von bsausbo

    Ist bei den Schlüsseln genau so! Von Woche zu Woche werden die krummer und passen in immer weniger Türen und bei irgendwem bricht der Schlüssel dann ganz ab und der hat dann die Arschkarte!
    Das kann doch nicht sein!?


    Nein, das kann wirklich nicht sein - denn das ist tatsächlich normaler Verschleiss.

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    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Also bezahlen musste die noch keiner (die gehören auch zum Auftraggeber und nicht zu unserer Firma), aber Ärger gab es immer. Und die werden auch von den Putzfrauen mitgenutzt... Also die werden echt viel benutzt und verschleißen entsprechend schnell. Es waren ursprünglich vier Generalschlüssel: Einer für den Wachdienst, drei für die Putzfrauen. Inzwischen sind es nur noch zwei defekte Generalschlüssel! Es werden keine neuen Schlüssel nachbestellt, da "irgendwann" mal eh ein neues Schließsystem her soll... die reden davon schon seit 3-4 Jahren ^^ Ach ja, die Türen sind auch teilweise defekt... da warte ich auch drauf, daß eine bei einem im Dienst ganz kaputt geht!

  • Joa manche Firmen sparen am falschen Ende...


    Bezahlen würde ich das aber nicht, solche Dinge gehen nun mal kaputt, ich melde die und dann wird sich drum gekümmern (So sollte es sein).

  • Hallo!


    Es gibt Neuigkeiten bei diesem Fall...


    Mir wurde jetzt mitgeteilt, daß die Reparatur 430 Euro kosten soll und ich davon 200 Euro tragen soll. Begründet wurde das damit, daß das Gerät bei einem normalen Sturz nicht so kaputt sein dürfte. Ich habe dann noch mal betont, daß das Gerät vorher bereits Schäden aufwies, was ich damals auch im Wachbuch vermerkt habe! Die haben sich jetzt noch mal die Wachbücher vom Objekt geholt und wollen das noch mal anschauen...
    Als die die Wachbücher vom Objekt geholt haben, hatte ein Arbeitskollege Dienst - dem haben die dann erzählt, daß die stark davon ausgehen, daß ich das Gerät absichtlich zerstört habe.
    Das finde ich jetzt ja voll die Frechheit! 1. Weil die mir diese Anschuldigung nicht direkt mitteilen und ich das erst über Dritte erfahre und 2. warum sollte ich denn so was tun? Fahrlässigkeit könnte man ja theoretisch in Erwägung ziehen, aber Absicht!? Ich bin echt völlig Fassungslos! Seit 7 Jahren bin ich ein zuverlässiger, guter Mitarbeiter und jetzt wird mir so was vorgeworfen!?

  • Vielleicht spielt man auch nur das gute alte "der traut sich eh nichts aufzumucken" Spiel..... wie es in unsere Branche nahezu täglich gespielt wird.

  • Zitat von klaus

    Zuverlässigkeit und gut sein ist Deine Sicht dazu.
    Gute Frage wie es Cheffe sieht.
    Ohne Grund werden die keine Klage riskieren.


    Cheffe hat dazu gar keine Meinung: Mir wurde wörtlich gesagt daß wir da oben eh nur Nummern sind. Eine Nummer von vielen hat einen Schaden verursacht, das ganze drumherum interessiert nicht. Wie, warum, wer... egal!
    Und zu viel wehren darf ich mich ja auch nicht... Schon oft genug erlebt, daß "Störenfriede" dann mal eben weniger Stunden bekommen und strafversetzt werden.
    Also am besten die Fresse halten und zahlen?! Das gleicht aber einem Geständnis und das sehe ich auch nicht ein!

  • Das:

    Zitat von bsausbo

    Mir wurde jetzt mitgeteilt, daß die Reparatur 430 Euro kosten soll und ich davon 200 Euro tragen soll.


    passt aber nicht so ganz dazu:

    Zitat von bsausbo

    Als die die Wachbücher vom Objekt geholt haben, hatte ein Arbeitskollege Dienst - dem haben die dann erzählt, daß die stark davon ausgehen, daß ich das Gerät absichtlich zerstört habe.


    Die Absicht ist wohl vom Tisch, denn sonst hättest du nicht nur die anteiligen Kosten an der Backe, sondern die vollen Kosten.


    Wie bereits erläutert, über eine Fahrlässigkeit kann man durchaus reden. Und damit kannst du eben in der Haftung sein, wenn auch (wie ja nun tatsächlich auch geschehen) anteilig.



    Ich würde mich da an den Rat vom Fump halten, wenn Du Dir das nicht gefallen lassen willst:
    "wehren, parallel neuen Job suchen und durchhalten"

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Ja, hast recht...
    Ich will dann aber auf jeden Fall die Rechnung sehen! Als das kaputt gegangen ist, wurde mir gesagt daß nur das Gehäuse defekt ist, die Elektrik würde noch funktionieren. Was bereits vorher kaputt war: Die LEDs waren rausgebrochen und es gab keine akustische Rückmeldung - das können auch die Kollegen bezeugen! Das brauchen die dann gar nicht auf mich abwälzen!
    Denn auch wenn die Geräte teuer sind: Ein neues Gehäuse inkl. Einbau 430 Euro? Ich glaube da wurde mehr gemacht!

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