Aus eigener Tasche bezahlen?

    • Erster Beitrag

    Hallo Leute!


    Letzten Monat habe ich an meinem Objekt einen Rundgang gemacht und hatte dabei dieses "GCS-Lesegerät" zum einscannen der Magnetstreifen (kennt Ihr den richtigen Namen dafür?) dabei. Als es dann zu regnen anfing bin ich schneller gegangen und bin dabei ausgerutscht - das "GCS-Lesegerät" ging dabei zu Bruch.
    Meine Firma teilte mir mir, daß die Elektronik zwar noch OK ist, aber daß das Gehäuse ersetzt werden muß (das ist richtig auseinander gesprungen)... das würde rund 150 Euro kosten und die müßten jetzt besprechen ob ich die Kosten dafür tragen muß oder nicht.
    Dazu ist noch zu sagen, daß ich seit fast 7 Jahren in der Firma bin und ich mit meiner Ausrüstung stets sorgsam umgegangen bin und nie etwas vergleichbares passiert ist.
    Und was ganz erheblich wichtig ist: Das "GCS-Lesegerät" war bereits vorher beschädigt, was ich auch bei Erhalt (gut 2 Wochen vor dem Unfall) im Wachbuch notiert hatte: Eine LED war herausgebrochen, das akustische Signal funktionierte nur ab und zu und es waren bereits mehrere Kratzer/Dellen zu sehen.
    Ich denke mein Sturz war da nur der letzte Schritt, der zur endgültigen Zerstörung beigetragen hat.


    Wie sieht das denn jetzt rechtlich aus? Muß ich das bezahlen, wenn meine Firma darauf besteht? Mal davon abgesehen, daß ich es für sehr unmoralisch halte, wenn ein Millionen schweres Unternehmen solche Unkosten auf seine kleinen Mitarbeiter abwälzt :(


    Danke!
    VG
    bsausbo

  • Sollst du nun auch nicht machen.
    Nur mal angenommen, es wäre zu diesem klassischen Arbeitsunfall gekommen. Hätte das auch als fahrlässig gegolten? Nein.

  • Aber nun gut... wenn die mir sagen wollen, daß Rundgänge bei Regen grob fahrlässig wären, dann mach ich halt keine Rundgänge bei Regen mehr! Das will ich dann aber natürlich schriftlich haben!

  • Zitat von bsausbo

    Ist ausrutschen überhaupt fahrlässig?? Das hab ich ja auch schon mal gefragt...


    Naja, gibt ja viele Punkte.


    Wurden arbeitsgerechte Schuhe getragen? (Keine Sandalen z.b.)
    Wurde gerannt? Hat man telefoniert usw usw usw.


    Wenn ich fallen würde, dann versuche ich mich aus Eigenschutz schon entsprechend alles loslassen :wink: bzw. macht man aus Reflex sowie.


    Auch ich kenne einen ähnlichen Fall und kenne diesen Vorgang.

  • Zitat von bsausbo

    Aber nun gut... wenn die mir sagen wollen, daß Rundgänge bei Regen grob fahrlässig wären, dann mach ich halt keine Rundgänge bei Regen mehr! Das will ich dann aber natürlich schriftlich haben!


    Ihr habt doch ne Objektbezogene Dienstanweisung, da müsste das klar geregelt sein.

  • Ja, die objektbezogene Dienstanweisung hab sogar ich geschrieben! Die alte ist rund 4-5 Jahre alt und da stimmt inzwischen wirklich gar nichts mehr! Der Chef am Objekt war total begeistert davon! Der Revierfahrer fand das auch total klasse und wollte das in der Firma weiter leiten. Ich hab die Dienstanweisung auch drei mal zur Firma gemailt und die wollten das ins "Firmen-Format" bringen und das ganz offiziell machen. Das ist nun über 1,5 Jahre her... bis vor kurzem lag noch die alte Dienstanweisung (noch immer offiziell) und meinen Dienstanweisung (als inoffizielle Richtlinie) am Objekt. Ich hab jetzt meine wieder entfernt... Sollen die doch ihre eigenen Leute sowas schreiben lassen! So was undankbares -.-
    Um die Frage zu beantworten: Wir müssen bei Regen Rundgänge machen, nur bei schweren Unwettern können wir die verschieben oder auslassen (mit Eintrag ins Wachbuch) - das ist so nur mündlich geregelt, in meiner Dienstanweisung stand es aber auch drin.

  • Heute habe ich die Rechnung erhalten! Wie schon vermutet sind auf der Rechnung Gehäuse, Elektronik und Lesekopf aufgelistet.
    Die Elektronik war schon vorher defekt und am Lesekopf konnte ich keinen Fehler feststellen - nach dem Unfall hat das Gerät immerhin so funktioniert wie vor dem Unfall!
    Ich hab denen jetzt ne Mail geschrieben, in der ich die nochmals darauf hingewiesen habe und daß ich das jetzt auch vernünftig schriftlich haben möchte: Was ich genau zu zahlen habe und warum die Firma entschieden hat, warum ich das zahlen soll!

  • Zitat von bsausbo

    Ich hab denen jetzt ne Mail geschrieben, in der ich die nochmals darauf hingewiesen habe und daß ich das jetzt auch vernünftig schriftlich haben möchte: Was ich genau zu zahlen habe und warum die Firma entschieden hat, warum ich das zahlen soll!


    Gut so. Wenn ich so etwas auch nicht unbedingt per Mail machen würde, aber ok. Darüber lässt sich streiten.


    Wenn durch Deinen Sturz ausschliesslich das Gehäuse in Mitleidenschaft gezogen wurde, dann kannst Du auch nur genau dafür haftbar gemacht werden (wie bereits erwähnt auch nur dann voll, wenn mindestens grobe Fahrlässigkeit zum Schaden führte. Im Falle normaler Fahrlässigkeit bist Du zwar auch noch in der Haftung, aber eben nur anteilig).


    Die Abgrenzung, wann man welche Fahrlässigkeit an den Tag legt, ist schwierig und wird im Einzelfall normalerweise von den Gerichten vorgenommen.
    Ich persönlich würde hier (Sturz durch Ausrutschen auf regennassem Boden) eigentlich gar keine oder höchstens eine leichte Fahrlässigkeit durch Dich unterstellen -es sei denn, Du bist besonders schnell gelaufen oder gar gerannt oder hattest kein witterungsgeeignetes Schuhwerk an, obwohl vorhanden.


    Das Problem ist: Die Firma kann und darf einfach erst mal unterstellen, dass Dein Ausrutschen eine Fahrlässigkeit war, die zum Schaden führte und Dich in die Haftung bringt. Wenn Du das klaglos hinnimmst, spricht rein rechtlich nichts gegen das Vorgehen Deiner Firma. Du bist dann vielmehr ganz offensichtlich damit einverstanden.
    Wenn Du Dir das nicht gefallen lassen willst oder eben ganz einfach anderer Meinung bist, dann ab zum Anwalt. Der wird dann schon das passende unternehmen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Ja, deswegen will ich das alles jetzt auch erst mal schriftlich haben, wo dann genau steht was ich warum zu zahlen habe. Das wurde bisher ja eigentlich nur mündlich besprochen...

  • Ich warte seit 5 Wochen auf den schriftlichen Bescheid... -.- Werd morgen noch mal darauf hinweisen, daß ich das Schreiben immer noch haben möchte.

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