Zertifizierte Schutz- und Sicherheitskraft

    • Erster Beitrag

    Hallo Community,


    ja die SuFu ist weise und mächtig. Aber ich möchte persönliche Meinungen Eurerseits und mir nicht alles aus zig seiten herausklauen müssen. Hoffe ihr vergebt mir.


    Zertifizierte Schutz- und Sicherheitskraft
    In Theorie und Praxis mit Sachkundeprüfung nach §34a GewO (IHK) und Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG




    Ich bin jetzt ganz neu hier im Forum und möchte mal eure Meinung lesen:


    Ich bin zur Zeit ALG2 Empfänger und gehe morgen zu meiner Agentur um dieser nach einem Bildungsgutschein für Oben genannte Aus/Weiterbildung zu fragen.
    Ich kenne einen Ex-Bundeswehr Uffz der diverse Ausbildungen in diesem Bereich gemacht hat und auch Ausbilden Darf. Des Weiteren ist er Geschäftsführer einer Sicherheitsfirma.
    Seine Akten sind bei der Agentur hinterlegt, da er Ausgebildetes Personal sucht.


    So jetzt zur Problematik:
    Nach der Bundeswehr hab ich mich den Falschen Kreisen angeschlossen und somit auch Diverse Vorstrafen (Teils als Mitläufer/teils aus Alkoholkonsum). Ich war Mehrmals in Haft. aber zusammengerechnet nicht ganz 2 Jahre.
    Besagter Geschäftsführer hat mir Vorgeschlagen, wenn ich die SKP habe, würde er mich einstellen und das sogar in Vollzeit.
    Ich benötige ja ein Polizeiliches Führungszeugnis. Muss ich dieses bei der Agentur Vorlegen, oder braucht des nur mein "Arbeitgeber"?


    Einen Anbieter der den Lehrgang anbietet und auch mit der IHK zusammenarbeitet habe ich auch schon in aussicht. Wie stehen Eurer Meinung nach meine Chancen einen Bildungsgutschein zu bekommen damit ich diesen Lehrgang machen kann?


    Hoffe ich habe soweit alles erklärt was Ihr benötigt. Falls nicht, ich bin die ganze Nacht erreichbar.
    Kann seid Wochen nur 2-3 Std schlafen.


    so long, Insomnis

  • Um auf der absolut sicheren Seite zu sein, solltest Du mal bei dem zuständigen Sachbearbeiter zuständigen Ordnungsbehörde um ein kurzes Gespräch ersuchen und dem die Fakten auf den Tisch legen. Nur diese Behörde entscheidet über JA oder NEIN.


    Ich bin da mal direkt:
    Jemand, der im Suff mehrfach Scheiße gebaut hat und trotzdem wieder gesoffen hat, besitzt aus meiner Sicht absolut nicht die erforderliche Zuverlässigkeit. Es würde mich arg wundern, wenn die Behörde bei einer solchen Vita und nach nur drei Jahren grünes Licht gibt. Und das finde ich auch nicht unbedingt schlecht, sondern begrüße es vielmehr, wenn manchen Personen (vorerst) die notwendige Zuverlässigkeit abgesprochen wird.


    Ich habe im Alltag eigentlich jeden Tag mit Strafverfolgungsbehörden und deren Knechten zu tun. Wenn die sehen würden, dass in unseren Reihen jemand mitspielt, der so einen Lebenslauf vorweist, wäre ganz fix der Ofen aus.


    Es ehrt Dich, hier die Karten offen auf den Tisch zu legen und ich kann es auch nachvollziehen, sich für die Taten zu schämen, aber bei solchen Delikten fehlt mir halt jegliches Verständnis - und das wird der zuständigen Behörde bestimmt nicht anders gehen.

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