Da offensichtlich noch immer Diskussionsbedarf in dieser Thematik besteht, habe ich einen Teil der diesbezüglichen Diskussion aus einem aktuellen Thread im Bereich GWT herausgelöst. Hier kann es in dieser Thematik weiter gehen.
Die falschen Buchstaben benutzt? "Verhältnismäßig" bedeutet nun mal nicht "erforderlich".
Man kann auch nicht das Gleiche damit meinen...
Der elementare Grundsatz in der Notwehr nach deutschem Recht ist: "Recht muss Unrecht nicht weichen". Und daher kann es in der Notwehr grundsätzlich keine Verhältnismäßigkeit geben, denn eine Verhältnismäßigkeit erfordert (neben anderen Dingen) immer und ausnahmslos eine Abwägung zwischen den konkurrierenden Rechtsgütern.
Die Erforderlichkeit ist etwas anderes, bzw. ist lediglich ein Teil der Verhältnismäßigkeit (siehe oben: Die Verhältnismäßigkeit beinhaltet mehrere Aspekte, die allesamt erfüllt sein müssen).
Die Notwehr wird immer im Einzelfall geprüft. Und ja: Im Einzelfall kann eine Verteidigung mittels Schusswaffe auch gegen einen unbewaffneten Menschen erforderlich sein. Verhältnismäßig ist eine derartige Verteidigung aber eher nicht - muss sie ja aber auch nicht wirklich sein.
Ich würde aber hier an dieser Stelle aber lieber auf die zum Thema "Notwehr und Verhältnismäßigkeit" bereits zigfach geführte Diskussion im Forum und damit auf die Suchfunktion verweisen.