Polizeiliches Führungszeugnis

  • Guten Tag,


    Ich brauche ein Pol. Führungszeugnis. Was steht da eigentlich drin?
    Ich habe vor 23 Jahren als 18 jähriger mal ein geklautes Autoradio gekauft ... Vor 12 Jahren hatte ich eine Anzeige wegen illegales Glücksspiel und vor zwei Jahren habe ich eine Strafe bekommen wegen zu wenig Abstand. Wegen der Abstandssache bin ich vor Gericht gegangen. Habe aber verloren. Die Glücksspielsache wurde eingestellt und mit dem Autoradio weiß ich nicht mehr was war :(


    Wenn ich hier im falschen Forum bin dann habt bitte Nachsicht


    Danke :)

  • Zitat von th0rwal

    eine Strafe bekommen wegen zu wenig Abstand.


    Eine Strafe oder eine Geldbuße (also einen Bußgeldbescheid)? Wegen zu wenig Abstand müsste ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung oder Nötigung durchgeführt worden sein, da muß aber noch einiges hinzugekommen sein außer zu wenig Abstand zu halten. Reine Abstandsvergehen sind Ordnungswidrigkeiten, die zwar in der Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, nicht aber im Führungszeugnis auftauchen.


    Die anderen beiden Straftaten dürften wegen Fristablauf nicht mehr im Führungszeugnis stehen. Um das genau beurteilen zu können, müßte man allerdings den genauen Urteilstenor wissen (Tatbestände und Strafe nach Tagessätzen oder Freiheitsentziehung). Voraussetzung ist allerdings, daß in den 12 Jahren seit der Glücksspielgeschichte tatsächlich keine Straftaten mehr zur Verurteilung kamen.

  • Zitat von th0rwal

    Die Glücksspielsache wurde eingestellt


    Wurde wie eingestellt?


    Sofern das eine Einstellung durch die Staatsanwaltschaft war ohne weitere Auflagen und dergleichen, dürfte eigentlich nichts mehr im BZR stehen, und damit auch nicht mehr im Führungszeugnis (egal welches).
    Die Abstandsgeschichte war eine Verkehrsordnungswidrigkeit, nehme ich an, also auch nichts mit einem Eintrag ins Führungszeugnis - höchstens in "Flensburg", sofern es Punkte gab.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Abstand gab eine Strafe von 180€ + Gebühren sowie 3 Punkte. Nach der eingestellten Glücksspielsache, war ich nicht mehr vor Gericht.
    Was mir auch noch eingefallen ist, vor 24 Jahren hatte ich eine Anzeige wegen Verstoß gegen das BTM. Wurde aber auch eingestellt.


    Danke für die Aufklärung. Ich beantrage einfach mal eins, dann sehe ich ja was noch drinsteht :wink:

  • Naja die Frage ist wohl eher was in diesem drinnen steht, sondern dann wofür brauchst Du das?
    In welchem Bereich möchtest Du tätig werden.
    Denn die Behörde holst sich dann weiter Auskünfte ^^
    Und dort steht mehr drinnen.

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Ich wollte Geld- und Werttransport machen. Naja verurteilt wurde ich soweit ich weiß nie. Ich bin mal gespannt was drin steht. Muss ja eins ordern für das Vorstellungsgespräch

  • Mittag zusammen,


    also erstmal etwas zu lesen:


    http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis
    https://www.bundesjustizamt.de…BZR/Eintragungsdauer.html
    https://www.bundesjustizamt.de…/BZR/Fragen/FAQ_node.html


    Dann würde ich sagen, das der Abstandsverstoß nicht eingetragen ist. Falls große Neugierde besteht, kannst du eine Einsicht in das BZR beantragen. Kosten: Briefmarke + Fahrtkosten zum Amtsgericht.


    Das BZR dürfte, nach den aktuellen Angaben leer sein.


    http://www.bfdi.bund.de/cln_02…alregister.html__nnn=true


    Tom

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