Nebentätigkeit: Selbstständigkeit Kleingewerbe Security

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich führe einen normalen Beruf aus und möchte als Nebentätigkeit die Selbstständigkeit im Bewachungsgewerbe einschlagen als Kleingewerbetreibender.


    Ich will in erster Linie als Subunternehmer tätig sein.


    Von der Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuerabzugs soll auch Gebrauch gemacht werden.


    Ich bin seit 4 Jahren im Bewachungsgewerbe aktiv, vorrangig im Discotheken- und Veranstaltungssektor, Fußball und Objektschutz.


    - 80-stündige Unterricht inkl. Sachkundeprüfung nach 34a liegt vor
    - mindestens 18 Jahre alt
    - persönl. Zuverlässigkeit sollte vorliegen (eigentlich alles lupenrein bei mir)


    Ich weiß das man zum Gewerbeamt gehen muss das beantragen muss und dort Kosten bzgl. der Anmeldung, Führungszeugnis etc. anfällt.


    Des Weiteren muss man eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen über Mindesthöhen aus der Bewachungsverordnung. Hatte mir bisher keine Angebote eingeholt, aber ich hatte gelesen ca. 400€ jährlich. Wie hoch sind denn ca. die Kosten?


    Da es ein genehmigungsbedürftiges Gewerbe ist, fallen da neben den normalen Gewerbescheinkosten noch weitere Kosten an? Wenn ja, wie hoch?


    Da es als Nebentätigkeit durchgehen soll, muss man finanzielle Sicherheiten vorweisen? In vielen Foren liest man ja, aber viele sagen widerum nein.


    Kosten wie Büromiete, Telefon, Auto etc. würden keine neuen anfallen, da das normale Kosten sind die jetzt auch schon in unserem Leben gedeckt werden. Mein Büro soll ein Arbeitszimmer in meiner Wohnung sein.


    Generell feste Angestellte jeglicher Art sind nicht geplant. Sozusagen nur Pauschalkräfte die je nach Auftrag zum Einsatz kommen und somit nicht an meiner Firma gebunden sind.


    Aufträge als Subunternehmer würden auch schon vorliegen. Ich weiß was ich für Dienstleistungen anbieten möchte und ich möchte es halt echt nur nebenbei machen. Ich will damit nicht grundlegend mein Leben finanzieren, sondern ein kleines Zubrot verdienen.


    Als Kleingewerbetreibender mit der Kleinunternehmerregelung würden auch die Kosten des Steuerberates wegfallen, da man die EÜR selber durchführen kann.


    Es wäre nett, wenn Sie mir helfen könnten und mir sagen könnten was noch für zusätzliche Kosten anfallen würden oder Bedenken als Kleingewerbetreibender mit der Kleinunternehmerregelung.

  • Ich hatte die Sufu benutzt, aber eher weniger was zu meinen speziellen Fragen leider gefunden und man liest zu dem Thema Eröffnung leider oft unterschiedliche Meinungen und meistens geht es um Firmengründungen die hauptberuflich sein sollen bzw. wo automatisch ganz andere Kosten (laufende Kosten etc.) auf einen zu kommen.


    Ich hatte auch schon der örtlichen Ordnungs- und Gewerbeabteilung meiner Heimatstadt per Mail kontaktiert, aber da warte ich noch auf Antwort. Bin gerade wieder viel unterwegs und konnte noch nicht persönlich dort vorsprechen.


    Von daher wäre es von erfahrenen Leuten zu wissen, was ich noch nicht beachtet hatte bzw. was da noch neben den aufgeführten Dingen auf mich zu kommt.


    Ich will jedenfalls nicht aus doofen Dunst ein Kleingewerbe anmelden, umzusagen ich bin Security Chef, sondern es soll schon ein Zubrot sein.

  • Zitat von Thomas2k2013

    Ich weiß das man zum Gewerbeamt gehen muss das beantragen muss und dort Kosten bzgl. der Anmeldung, Führungszeugnis etc. anfällt.

    Die Kosten für die Gewerbeanmeldung (GewA1) liegen, je nach Ort, zwischen €15,-- und €50,--


    [

    Zitat von Thomas2k2013

    Da es ein genehmigungsbedürftiges Gewerbe ist, fallen da neben den normalen Gewerbescheinkosten noch weitere Kosten an? Wenn ja, wie hoch?

    Ja, für die Bewachungserlaubnis.
    Kommt wieder auf die Behörde und auf die auszuübenden Tätigkeiten an.
    Bei mir wäre damals die günstigste Version für €270,-- zu haben gewesen - Bewachung von Fahrradständern. Wer beantragt sowas?
    Das Gesamtpaket hätte gegenüber den einzelnen Tätigkeiten eine Ersparnis von rd. 30% bedeutet.
    Die Behörde legt fest, wie hoch die Gebühren zu sein haben. Hier eine fixe Summe zu nennen, wäre falsch.
    Rechne mit einer Gebühr zwischen €300,-- und €2500,-- (arg unwahrscheinlich).


    Zitat von Thomas2k2013

    Da es als Nebentätigkeit durchgehen soll, muss man finanzielle Sicherheiten vorweisen? In vielen Foren liest man ja, aber viele sagen widerum nein.


    Ja, muss man in aller Regel. Die Behörde interessiert eigentlich nicht, ob du später einen riesengroßen Betrieb führst oder ob es beim Einzelkämpfer bleibt.


    Zitat von Thomas2k2013

    Generell feste Angestellte jeglicher Art sind nicht geplant. Sozusagen nur Pauschalkräfte die je nach Auftrag zum Einsatz kommen und somit nicht an meiner Firma gebunden sind.


    Aufträge als Subunternehmer würden auch schon vorliegen. Ich weiß was ich für Dienstleistungen anbieten möchte und ich möchte es halt echt nur nebenbei machen. Ich will damit nicht grundlegend mein Leben finanzieren, sondern ein kleines Zubrot verdienen.

    Siehe oben. Interessiert nicht. Kann ganz klein bleiben, kann auch ´ne große Nummer werden.
    Ausreichend beantwortet?

  • Ich danke dir.


    Das sind ja die Kosten zum Start des Unternehmens.


    Kommt bei den laufenden Kosten neben der Betriebshaftpflicht noch etwas dazu? Benötigt man weitere Pflichtversicherungen?


    Bezüglich des Kleingewerbes, kannst du die Kleinunternehmerregelung empfehlen? Wird es eher gesehen die Umsatzsteuer zu berechnen bei der Rechnung oder nicht?

  • Mit der Zeit solltest Du dann an Deine private Altersvorsorge und Krankenversicherung nachdenken.


    Was passiert wenn du krank wirst?


    Wenn Du Mitarbeiter beschäftigst an die Sozialabgaben denken, Einweisungskosten, BG Beiträge.



    Eventuell benötigst Du einen Steuerberater oder Du kennst Dich aus, kaufst Dir eine vernünftige Software, denn die Rechnungen welche Du schreibst und Ausgaben welche Du hast müssen alle irgendwo erfasst und dem Finanzamt wiedergegeben werden.

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????



  • Bei einer Einnahmenüberschussrechnung wäre eigentlich kein Steuerberater notwendig, da das in der Regel einfach ist. (ist ja nur nebenberuflich)


    Private Altersvorsorge und Krankenversicherung für mich wird doch durch meinen Hauptberuf abgedeckt?



    BG Beiträge? Meinst du Mitgliedsbeiträge bei IHK etc.? Die entfallen bei der Nebentätigkeit auch, hatte ich auf der IHK Seite gelesen, oder ist das etwa falsch?


    Heute kam die Antwort der zuständigen Ordnungs- und Gewerbeabteilung meiner Heimatstadt.


    Genehmigungsbedürftiges Gewerbe: Gebäude 800€, Personen 800€.....wenn man es im Paket kauft 1.000€! Die normale Gewerbeanmeldung dann nochmal 25€.




    Meine spezielle Frage noch:


    Wie lange dauert die Anmeldungsprozedur in der Regel? Kann man auch schon vorher Aufträge abschließen und durchführen bzw. gibt es da eine Richtlinie, ob man auch ein Gewerbe "nach"anmelden darf ohne Probleme? Hatte da auch was diesbezüglich gelesen, aber das bestimmt auch nicht in jeder Gewerbeart der Fall.

  • Zitat von stinkefuchs

    Darf man Kraftfahrzeuge führen, wenn man noch keine Fahrerlaubnis in der Tasche hat?


    Ja. Zumindest wenn da irgendwo am Auto



    steht und auf dem Beifahrersitz noch ein Fahrlehrer dabei ist :mrgreen:


    (sorry, der musste sein)

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Laut Gewerbeamt geht es, es würde eigentlich nur eine Ordnungswidrigkeit drohen. Wenn man 3-4 Monate später nachmeldet, dann würde es noch im Toleranzbereich liegen und kein Bußgeld drohen.


    Sozusagen nicht mit einem Fahren ohne Führerschein zu vergleichen.

  • Ich fühle mich gerade etwas verarscht...
    Der Sinn der Antwort dürfte doch klar zu erkennen gewesen sein, oder nicht?


    Zum mitmeißeln:
    Nein, man darf kein Gewerbe betreiben, wenn man kein Gewerbe angemeldet hat.
    Nein, man darf keine Bewachungstätigkeiten ausüben, wenn man keine Bewachungserlaubnis hat.
    Diese Tätigkeit ist erlaubnispflichtig, selbst wenn es bei der Gewerbeanmeldung "so durchrutscht", gibt es eine Quermeldung an die Erlaubnisbehörde des Landkreises (oder der jeweils zuständigen Stelle, Ländersache). Diese Behörde wird sich dann mit einem netten Brief melden und umgehend eine entsprechende Erlaubnis vorgelegt bekommen wollen. Unterbleibt diese Vorlage, wird das Gewerbe durch die Behörde abgemeldet. Gebührenpflichtig.


    Aber das wäre ja noch einfach. Wollen wir mal etwas weiterdenken?
    Du übst diese nebenberufliche Tätigkeit aus, hast aber keine GewA1, keine Bewachungserlaubnis, keine Steuernummer, keine Betriebsnummer,... - und es sollen ggf. einzelne Mitarbeiter beschäftigt werden... Wen könnte das also alles interessieren?


    Angefangen bei der zuständigen Ordnungsbehörde, der VBG, dem Finanzamt, dem Zoll,...?
    Möglich wäre hier nicht nur eine OWi, sondern bei einem begründeten Verdacht auch ein mögliches (Ermittlungs-)Verfahren Steuerhinterziehung. Ordnungswidrigkeit?


    Wenn ich mitbekomme, dass irgendwer ohne Erlaubnis oder Gewerbeanmeldung agiert (damit meine ich keine Akquise!), gibt es sofort zwischen die Hörner.
    Und so agiere nicht nur ich, sondern auch ganz viele Mitbewerber. Und das ist auch gut so.


    Du kannst es versuchen. Die rückwirkende Gewerbeanmeldung ist machbar, ein Bußgeld liegt i.d.R. bei rd. €30,-- und liegt somit ganze fünf Euro über der rechtzeitigen Anmeldung. Es können aber auch andere Summen festgelegt werden. Hier riecht es schonmal nach Vorsatz... Kannst ja mal nachschauen, wie Vorsatz im OWi-Bereich geahndet wird.


    Meine Meinung:
    Es wirkt, zumindest auf mich, gerade so, als wenn hier jemand versucht, sich den geltenden Vorgaben zu entziehen und sich daraus einen Vorteil zu verschaffen versucht.


    Geh davon aus, dass der Großteil der Beschäftigten in diesem Tätigkeitsfeld (alleine berufsbedingt) sehr neugierig ist. Sollte da ein unbekannter Dienstleister irgendwo angetroffen oder vorstellig werden, gibt es eine Info über den Buschfunk - und irgendwer wird sich berufen fühlen, mal nachzuforschen.


    Aufträge sind vorhanden?
    Jeder seriöse Auftraggeber wird sich die entsprechenden Nachweise vorlegen lassen.
    Bei jeder Veranstaltung gibt es das Risiko, dass die Veranstaltung sofort beendet wird (Verwaltungsakt, sofortiger Vollzug). Ist bestimmt lustig, wenn plötzlich mehrere Leute richtig pissig sind, weil deren Planung und deren Einnahmen spontan über Kopf gehen. Von Kunden/Gästen/Sponsoren will ich noch gar nicht sprechen. Regressforderungen?


    Du hast angefragt, was der Krempel kostet. Du bist also informiert, dass es ohne Erlaubnis nicht gemacht werden darf. Du fragst aber trotzdem nach Schlupflöchern. Stinkt. Zumindest für mich.

  • Zitat von Thomas2k2013

    Laut Gewerbeamt geht es, es würde eigentlich nur eine Ordnungswidrigkeit drohen. Wenn man 3-4 Monate später nachmeldet, dann würde es noch im Toleranzbereich liegen und kein Bußgeld drohen.


    Ja, mag im Fall des normalen Gewerbescheins (den man ja auch braucht) passen.
    Für die zusätzlich notwendige Bewachungserlaubnis ist das alles etwas anders...


    Zitat von Thomas2k2013

    Sozusagen nicht mit einem Fahren ohne Führerschein zu vergleichen.


    Im Grunde, genau so wie von Dir hier gerade ausgesagt, doch:
    Fahren ohne Führerschein ist eine läppische OWi.
    Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein anderes Kaliber.


    Führerschein = Gewerbeschein
    Fahrerlaubnis = Bewachungserlaubnis




    Zitat von stinkefuchs

    Zum mitmeißeln:
    Nein, man darf kein Gewerbe betreiben, wenn man kein Gewerbe angemeldet hat.
    Nein, man darf keine Bewachungstätigkeiten ausüben, wenn man keine Bewachungserlaubnis hat.
    Diese Tätigkeit ist erlaubnispflichtig, selbst wenn es bei der Gewerbeanmeldung "so durchrutscht", gibt es eine Quermeldung an die Erlaubnisbehörde des Landkreises (oder der jeweils zuständigen Stelle, Ländersache).


    Und in vielen Fällen ist die Erlaubnisbehörde eine andere als die, die den Gewerbeschein ausstellt... Nur so als Anmerkung am Rande für den Fragesteller.


    Ja, es stinkt.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Hallo zusammen,


    vor dem Hintergrund der Aussage: „ich führe einen normalen Beruf aus und möchte als Nebentätigkeit die Selbstständigkeit im Bewachungsgewerbe einschlagen“, kriege ich persönlich große Störgefühle.

  • Moin Moin,


    ich habe mir die Nachrichten hier aufmerksam durchgelesen. Ich habe mal bisschen im Internet recherchiert, was man machen müsste, wenn man den Verdacht hat, dass jemand so tut, als hätte er ein Sicherheitsgewerbe - habe aber keine spezielle Antwort finden können.


    Also Hintergrund ist, dass ich jemanden kenne, der "Security spielt". Nach außen hin verkauft er sich als großes Unternehmen mit vielen Angestellten und noch viel mehr Aufträgen. Ich weiß, dass er KEIN Gewerbe angemeldet hat. Er bietet unter anderem an, dass er Werttrabsporte durchführt, hat allerdings nicht mal einen Führerschein. Weiterhin bietet er bewaffnete Dienste an, hat allerdings nicht mal Waffen, geschweige denn einen Waffenschein.


    Was muss ich machen um diesen Wahnsinn zu stoppen bzw. um den "Unternehmer" vor sich selbst zu schützen?

  • Hallo,


    da:

    Zitat

    Ich habe mal bisschen im Internet recherchiert, was man machen müsste, wenn man den Verdacht hat, dass jemand so tut, als hätte er ein Sicherheitsgewerbe - habe aber keine spezielle Antwort finden können.


    möchte ich einmal anmerken, das kein Privatmann dazu verpflichtet ist, Ordnungswidrigkeiten
    anzuzeigen.


    Zweitens sollte man schon handfeste Informationen haben, bevor man sich an eine Behörde wendet.
    Sonst ist man nämlich ganz schnell selber derjeniege, der vor Gericht steht.


    Denn Werbung wie diese:

    Zitat

    ach außen hin verkauft er sich als großes Unternehmen mit vielen Angestellten und noch viel mehr Aufträgen. Ich weiß, dass er KEIN Gewerbe angemeldet hat. Er bietet unter anderem an, dass er Werttrabsporte durchführt, hat allerdings nicht mal einen Führerschein. Weiterhin bietet er bewaffnete Dienste an, hat allerdings nicht mal Waffen, geschweige denn einen Waffenschein.


    kann jeder machen.


    Die Kardinalfrage lautet nämlich, wer führt die Aufträge dann real aus ??
    Schließlich bietet das deutsche Privatrecht jede Menge Gestaltungsmöglichkeiten.
    Schau dich doch einmal in unserer Branche um, wieviele der großen Sicherheitsdienste als "Holding" geführt werden, deren Bewachungsaufträge von Tochterunternhemen ausgeführt werden.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Super, vielen Dank für die Antwort! Da bin ich schon ein Stückchen schlauer. :)


    Edit:
    Achso, um die Frage zu beantworten: wer die Aufträge letztendlich durchführt, ist mir nicht bekannt. Man muss noch dazu sagen, dass ich keine Behauptungen aufstellen. Der Kerl ist ein Bekannter meines Bruders. Ich habe von seinem "Unternehmen" mitbekommen und wollte daher einfach mal hinterfragen. Ich werde es zumindest nochmal beobachten.


    Beste Grüße!

  • Zuständige Ordnungsbehörde informieren.
    Wenn er bewaffnete Dienste anbietet, müssten die Plempen theoretisch vorhanden sein - ich würde einen Anfangsverdacht Verstoß WaffG eventuell bejahen...

  • Die Frage ist, spielt er das nur vor oder ist er wirklich als Security tätig?


    Vorspielen kann er alles, solange er dadurch keinen schadet. (Angeblich müssen ja manche Männer sich dadurch interessant machen... :mrgreen: )


    Sollte er allerdings wirklich als Sicherheitsmitarbeiter tätig sein (ohne die erforderlichen Genehmigungen und Anmeldungen) würde ich das Ordnungsamt, Gewerbeamt oder auch das Finanzamt (Verdacht auf Schwarzarbeit) informieren.

    Der Ungebildete glaubt das, was ihm paßt.
    (Ludovico Ariosto)

  • Hallo,


    und worauf willst du das gründen ???


    Solange man keinen Flyer oder eine Internetseit hat, auf der steht:

    Zitat

    Speedy Gonzales, der schnellste Schütze von Mexiko übernimmt ihre Wertransporte


    wird da keiner tätig werden, warum auch ??


    Entscheidend ist nämlich wie immer im Leben das Kleingedruckte 8)


    Wenn darin nämlich steht
    Ihr Ansprechpartner ist Minni Mouse e.K. Musterstraße 234 in 9999 Musterstadt
    und die Dame über alle einschlägigen Genehmigungen verfügt,siehste alt aus.




    Wobei die zutreffendste Werbung ja im Moment im TV für Katzenfutter läuft :mrgreen:


    Wachmann fütter seine Katze in einem Bankentower in Mainhatten und seztzt sich dann anschließend mit der Katze in einem Konferenzraum des Towers und genießt mit der Mieze die Aussicht........... :todlachen:

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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