Hallo Leute!
Sagt mal, wie ist das mit den Freischichten genau geregelt? So weit ich weiß, hab ich das Recht auf vier Freischichten pro Monat, auch am Stück!
Für diesen Monat hatte ich mir vier Freischichten am Stück gewünscht (wegen Geburtstag, Donnerstag bis Sonntag). Diese Tage habe ich auch laut Dienstplan frei, aber es wurden mir keine Freischichten eingetragen. Ich habe mich daher bei der Firma gemeldet, sie möchten bitte die Freischichten eintragen, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.
Ich habe daraufhin eine ausführlicher Erläuterung bekommen (verlief alles per Mail):
ZitatAlles anzeigen...damit es Ihrerseits nicht zu Missverständnissen kommt erläutere ich Ihnen gerne nochmal die sogenannte „Freiwunsch“-Regelung.
Ein Freiwunsch sollte in der Regel nicht mehr als zwei Tage überschreiten, in Ausnahmefällen tragen wir auch drei Tage am Stück ein (diese müssen jedoch begründet sein).
(...)
Ein Freiwunsch sollte in der Regel wie ein „ Wochenende“ eines Arbeitnehmers, der nur zwischen Montag und Freitag arbeitet gleichen.
Ich weise nochmals ausdrücklich darauf hin, daß ein Freiwunsch, wie der Begriff schon sagt, keine Arbeitsfrei-Garantie ist, sondern nur ein Wunsch, so daß die Möglichkeit besteht das Sie bei einer AU Meldung eines Kollegen doch einspringen müssten.
Wir sind jedoch stets bemüht ein Freiwunsch zu erfüllen und würden Sie nur in Notsituationen fragen und bitten doch zu arbeiten.
Deshalb wäre eine telefonische Erreichbarkeit an diesen Tagen zumindest wünschenswert und vor allem den Kollegen am Objekt gegenüber fair, da jeder in die Situation der plötzlichen Erkrankung geraten kann.
Sollten Sie also in diesem Monat den Wunsch eines verlängerten Wochenendes haben, würde ich Sie bitten einen Urlaubsantrag für vier Tage einzureichen, wobei ihnen ja nur 3 Tage angerechnet werden.
Ich hoffe Ihrerseits auf Verständnis und freue mich weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit.
Also nur zwei, in Ausnahmefällen drei Tage und in der Freischicht weiterhin telefonische Erreichbarkeit???
Letztens hatte ich zwei Freischichten und da wurde ich angerufen, da ein Arbeitskollege ausgefallen ist - ich war da aber in einem Kurzurlaub und war gar nicht im Bundesland und konnte deswegen auch nicht einspringen... ich vermute daß die das deswegen so wollen und mich permanent auf Bereitschaft halten oO
Wie sieht das denn rechtlich aus?
Danke!
VG
bsausbo