Freischichten?

    • Erster Beitrag

    Hallo Leute!


    Sagt mal, wie ist das mit den Freischichten genau geregelt? So weit ich weiß, hab ich das Recht auf vier Freischichten pro Monat, auch am Stück!


    Für diesen Monat hatte ich mir vier Freischichten am Stück gewünscht (wegen Geburtstag, Donnerstag bis Sonntag). Diese Tage habe ich auch laut Dienstplan frei, aber es wurden mir keine Freischichten eingetragen. Ich habe mich daher bei der Firma gemeldet, sie möchten bitte die Freischichten eintragen, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.


    Ich habe daraufhin eine ausführlicher Erläuterung bekommen (verlief alles per Mail):


    Also nur zwei, in Ausnahmefällen drei Tage und in der Freischicht weiterhin telefonische Erreichbarkeit???
    Letztens hatte ich zwei Freischichten und da wurde ich angerufen, da ein Arbeitskollege ausgefallen ist - ich war da aber in einem Kurzurlaub und war gar nicht im Bundesland und konnte deswegen auch nicht einspringen... ich vermute daß die das deswegen so wollen und mich permanent auf Bereitschaft halten oO


    Wie sieht das denn rechtlich aus?


    Danke!
    VG
    bsausbo

  • Zitat von bsausbo

    Na super, dann versuch ich das mal mit dem unbezahlten Urlaub!


    Nur wie?


    Genau so, wie ich es beschrieben habe: Ganz normal Urlaub beantragen, ihn bewilligen lassen und antreten. Anschliessend dann aber nicht in der Stundenabrechnung als Urlaub eintragen, sondern an den fraglichen Tagen gar nichts.


    Denn das:

    Zitat von Frank

    2.Urlaub
    Was vielen nicht bekannt ist,man kann auch Unbezahlten Urlaub nehmen....... :D
    Das hat Guardian_Bw bei seinem "Tip"


    nämlich vergessen..................


    hab ich nämlich nicht vergessen, das ist ganz einfach die logische Folge wenn ich Urlaub beantrage, ihn nach Bewilligung dann auch nehme und mir dann aber keinen Urlaub aus meiner mir zustehenden Anzahl an Urlaubstagen in der Stundenabrechnung eintrage.
    Ich hab dann ganz einfach unbezahlten Urlaub an jenen Tagen. Für den Arbeitgeber ist es auch zumindest bei der Beantragung des Urlaubs irrelevant, ob nun unbezahlter Urlaub oder bezahlter Urlaub genommen werden soll. Urlaub ist da Urlaub: Der Arbeitnehmer ist von der Pflicht zur Arbeitsleistung freigestellt. Das ist entweder möglich oder eben nicht.


    Wer unbedingt mag, kann dann ja in der Stundenabrechnung "Urlaub unbezahlt" eintragen... wobei das aber eben eigentlich überflüssig ist.



    Zitat von Frank

    Als AN muss ich bei unbeazhltem Urlaub aber darauf achten,das ich bei den Monatsstunden nicht unter die "Teilzeit-Grenze" rutsche,also nicht mehr als Vollzeitarbeitnehmer gelte.Das hätte Konsequenzen sowohl bei der Rente als auch bei einer eventuellen Arbeitslosigkeit.
    Für unser Gewerbe konkret heisst das,das ich nie weniger als 22 Arbeitstage im Monat haben darf über das Jahr gesehen.


    Die Zahl der Arbeitstage ist im Grunde egal, wichtig in diesem Zusammenhang ist die Stundenzahl pro Monat. Die Arbeitszeit für Vollzeitarbeitnehmer wird in Stunden bemessen, nicht in Tagen.


    Ich würde so manchen kennen, der - wenn es nach Dir geht - dann als Teilzeitarbeiter gelten würde. Die haben regelmässig gerade mal 15 Arbeitstage im Monat, kommen dabei aber auf ihre 180 Stunden.


    Und wenn ich einmalig oder auch zweimalig pro Jahr ein paar Tage unbezahlten Urlaub nehme, rutsche ich deshalb nicht in die Teilzeitarbeit.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Hallo Guardian_Bw,



    da:

    Zitat

    Die Zahl der Arbeitstage ist im Grunde egal, wichtig in diesem Zusammenhang ist die Stundenzahl pro Monat. Die Arbeitszeit für Vollzeitarbeitnehmer wird in Stunden bemessen, nicht in Tagen.


    muss ich dir leider widersprechen......die Bundesagentur für Arbeit interessiert es einen Dreck,wie viele Stunden du machst........die Anzahl der Arbeitstage ist maßgebend.


    Aber tröste dich.....den Denkfehler haben schon viele gemacht........ :lol:
    Erst Stundenkloppen ohne Ende....um dann in "Vater Staats" Armen zu liegen.......bis das böse Erwachen kann.... :D
    Tja.....nix mit 280 Stunden pro Monat als Grundlage des ALG I............. 8)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Aha und weil ich nur 17-18 Tage arbeite bin ich also ne Teilzeitkraft?
    Mein Arbeitstag hat 12 Stunden und so komme ich auf mindestens 204 Stunden im Monat. 22 Tage soll ich arbeiten? 264 Stunden Minimum? Nein danke ^^
    Ich war aber vor meiner "Security-Karriere" mal arbeitslos: Die interessierten sich eigentlich nur für das durchschnittliche Gehalt. Und selbst bei ner 5-Tage-Woche kommt man nicht immer auf 22 Tage - im Schnitt ist man unter 22 Tagen (5 Tage x 52 Wochen / 12 Monate). Wenn man dann noch Feiertage abzieht (ist bei normalen Jobs ja so), dann sind ja alle mit ner 5-Tage-Woche Teilzeitkräfte!

  • Zitat von Frank

    muss ich dir leider widersprechen......die Bundesagentur für Arbeit interessiert es einen Dreck,wie viele Stunden du machst........die Anzahl der Arbeitstage ist maßgebend.


    Aber tröste dich.....den Denkfehler haben schon viele gemacht........ :lol:
    Erst Stundenkloppen ohne Ende....um dann in "Vater Staats" Armen zu liegen.......bis das böse Erwachen kann.... :D
    Tja.....nix mit 280 Stunden pro Monat als Grundlage des ALG I............. 8)


    Grundlage für die Berechnung des ALG sind natürlich nicht die Stunden - aber auch nicht die Arbeitstage.
    Grundlage hierfür ist vielmehr das erzielte Arbeitsentgelt (natürlich nur das beitragspflichtige, also praktisch das "Steuerbrutto" ohne Zuschläge für Nachtarbeit und dergleichen) im Bemessungszeitraum.


    Und da bei uns nicht pro Arbeitstag sondern pro Stunde bezahlt wird, ist natürlich für das Einkommen ("beitragspflichtiges Arbeitsentgelt") die Anzahl der im Monat gearbeiteten Stunden maßgeblich.
    Je mehr Monatsstunden, desto höher das Monatseinkommen.
    Wer immer mindestens 220 Stunden im Monat arbeitet hat - bei gleichem Stundenlohn - ein höheres (Brutto)Einkommen ("beitragspflichtiges Arbeitsentgelt") als jemand, der immer nur 180 Stunden leistet.


    Gehen wir der Einfachheit halber nur mal vom Mindestlohn 7,50 EUR aus:
    Mit 220 Stunden hat man 1650 EUR, mit 180 Stunden 1350 EUR. Und wer im Bemessungszeitraum immer 1650 EUR beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erzielt hat, dem wird auch von diesen 1650 EUR das ALG 1 bemessen. Wer halt immer nur 1350 EUR bekommen hat, dem wird von 1350 EUR das ALG 1 bemessen.


    Ob man nun 28/23 Tage arbeitet um auf das beitragspflichtige Arbeitsentgelt von 1650/1350 EUR zu kommen oder nur 20/15 Tage, ist absolut irrelevant. Auch für die Berechnung des ALG 1.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
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