Femen Aktivistinnen fixieren, welche Rechtsgrundlage?

    • Erster Beitrag

    Moin,


    man sieht es ja in letzter Zeit häufiger. Die Femen Aktivistinnen stürmen irgend eine Veranstaltung, brüllen Parolen, tun aber keinem was zu leide. Dann kommt die Security und schmeißt sich heldenhaft drauf, schmeißt die Mädels raus und dort werden sie bis die Polizei kommt fixiert...


    Rechtsgrundlage? Vorläufige Festnahme weil nicht identifiziert Hausfriedensbruch als Straftat oder wie?


    Soweit ich weiß (Ich kann mich auch komplett täuschen), darf ein Türsteher einer Disko, nicht mal jemanden gewaltsam raus werfen, sofern der Gast keine Gefahr für sich oder Andere darstellt und sich einfach nur weigert zu gehen, da muss dann die Polizei das Hausrecht durch setzen. Dass es anders gehandhabt wird ist mir auch klar. :mrgreen:


    Nur bei den Auftritten dieser Femengruppe ist ja eine Kamera dabei, da wäre doch falsches Verhalten nicht wirklich von Vorteil?


    Liebe Grüße
    Danny

  • Entscheidend ist nur, dass es kein krasses Missverhältnis gibt. Nicht mehr, nicht weniger.
    Aber da genau dieses Thema schon in gefühlten drölftausend Themen ausgelutscht und durchgekaut wurde, kündige ich hiermit eine sofortige Schließung an, wenn es jetzt schon wieder damit losgeht.


    Wie der Kollege schon schrieb:
    ... und täglich grüßt das Murmeltier...

  • Viele der Aktionen finden in der Öffentlichkeit statt.
    Ich halte das Verhalten gegenüber den Demonstrantinnen teilweise für bedenklich!


    Natürlich darf der Pastor die nackte Dame aus der Kirche verweisen oder der Zuhälter die nackte Femen Dame aus seinem Puff.
    Jedoch gibt es keinen Grund das mit Gewalt zu machen

  • Zitat von steroider

    Jedoch gibt es keinen Grund das mit Gewalt zu machen


    Doch! Eben weil sie nach Aufforderung (Hausfriedensbruch, 2. Alternative) das Besitztum nicht verlassen. Das Hausrecht ist in Deutschland ein notwehrfähiges Rechtsgut.

  • Gewalt ist auch ein gewaltiges Wort und impliziert gerne den auf den Rücken gedrehten Arm um jemanden von seinem Grund zu schmeissen... als Gewalt kann man grundsätzlich alles beschreiben was gegen meinen Willen erfolgt (vor dem Hintergrund Rauswurf) sobald es mit Kontakt zu tun hat.

  • Also uns wurde damals gesagt, solange keine Gefahr von mir ausgeht, darf man mich auch nicht zum rauswerfen anpacken. Es wird zwar anders gehandhabt, aber so wurde es uns zumindest gelehrt.

  • Zitat von DannyF95

    Also uns wurde damals gesagt, solange keine Gefahr von mir ausgeht, darf man mich auch nicht zum rauswerfen anpacken. Es wird zwar anders gehandhabt, aber so wurde es uns zumindest gelehrt.

    Wer hat das gelehrt? Quelle?

  • Hatten wir das alles nicht schon mal ?


    Das Hausrecht ist ein notwehrfähiges Rechtsgut... wer nicht freiwillig geht, wird gegangen. Ganz einfach.
    Traurig dass man da ernsthaft noch drüber diskutieren muss.

  • Zitat von Wolperdinger

    Wer hat das gelehrt? Quelle?


    Damals bei der Vorbereitung zur Sachkundeprüfung, ehemaliger Feldjäger und ka. wie lange Dozent...


    Ich habe ihn sogar gefragt was ist, wenn ich Nachhause komme und da sitzt jemand gemütlich aufm Sofa... Er meinte ich darf die Polizei rufen, raus prügeln is nicht...


    Er meinte solange von einer Person keine Gefahr ausgeht, muss die Polizei das Hausrecht durchsetzen...

  • Zitat

    Er meinte solange von einer Person keine Gefahr ausgeht, muss die Polizei das Hausrecht durchsetzen...


    Das stimmt


    Aber das

    Zitat

    Das Hausrecht ist ein notwehrfähiges Rechtsgut.

    stimmt auch.



    Der Sicherheitsdienst setzt das Hausrecht durch. Verbal kein Thema. Problematisch wird es bei Gewalt / Zwang.

  • Ich schreib da jetzt nichts mehr zu. Soll jeder handhaben wie er will. Wer die Suchmaschinen bemüht, wird ausreichend fündig.

  • Die Ausgangsfrage war ob das Verbringen der Femen Aktivisten durch den Sicherheitsdienst mit Gewalt gerechtfertigt ist. Ich sag da mal ganz klar nein.


    Das Demonstrationsrecht und die Meinungsfreiheit sind sehr hohe Güter. Ich würde eine Femen Aktivisten nicht so anpacken. Dann darf man doch von einem zivilen Bürger noch mehr Zurückhaltung erwarten.

  • Überhaupt nichts wird problematisch.


    Wir reden hier nicht davon jemandem mit der Faust eine zu verpassen, sondern mit Zwang zu entfernen.
    Und genau das ist mit dem Hausrecht möglich. Und auch dafür werden private Sicherheitsdienste häufig überwiegend beauftragt, und nicht um bei jeder Kleinigkeit die Cops zu nerven.


    Traurig genug, dass man sich täglich mit besserwisserischem Pack der Sorte: "Nee, ich gehe nicht. Sie dürfen mich ja sowieso nicht anfassen", rumärgern muss.
    Dass Leute aus unserer Branche diesen Quatsch scheinbar auch noch selber glauben.... nicht zu fassen.


    Der Disco-Schläfer, Der Bettler im Einkaufszentrum, der Erschleicher von Leistungen auf einem Event, der Dauergast, der sich trotz Hausverbot mal wieder im Geschäft aufhält..... klar, immer die Cops rufen wenn der nicht freiwillig geht :lol: :D

  • mir scheint der Spielverderber hat hier praktische Erfahrungen ;)


    Vor allem würde es irgendwann interessant werden wenn die Cops nicht mehr kommen... obwohl dringend vonnöten und mal selbst nicht durchsetzbar.


    "Ich" rufe die Cops wenn:


    Einfach körperliche Gewalt" nicht ausreichend ist die Person aus meinem Hausrechtsbereich zu verbringen.
    Eine negative Eskalation absehbar ist (pöbelnde und schreiende Personen betrachte ich nicht als negative, eher als positive Eskalation) z.B. eine Frau ggü einer durchweg männlichen Doppelstreife, das kann schnell zu Problemen führen.
    Eine Durchführung der Maßnahme im Rahmen der Eigensicherung nicht sinnvoll ist.
    Straftatbestand erfüllt ist


    und dann wirds noch einiges mehr geben.

  • Zitat von steroider

    Das Demonstrationsrecht und die Meinungsfreiheit sind sehr hohe Güter. Ich würde eine Femen Aktivisten nicht so anpacken. Dann darf man doch von einem zivilen Bürger noch mehr Zurückhaltung erwarten.


    Gerade der zivile Bürger muss in seinem Hausrechtsbereich diese Grundrechte quasi überhaupt nicht beachten. Für ihn gelten die Grundrechte nicht als unmittelbar geltendes Recht.
    Meinungsfreiheit? Demo? Gerne. Auf öffentlichem Grund. Aber nicht im privaten Hausrechtsbereich.


    Wenn der Störer im privaten Hausrechtsbereich nach freundlicher Aufforderung diesen nicht verlässt: Anpacken und hinausbefördern erlaubt. Punkt.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat

    Wenn der Störer im privaten Hausrechtsbereich nach freundlicher Aufforderung diesen nicht verlässt: Anpacken und hinausbefördern erlaubt. Punkt.


    ganz so einfach ist es nicht, da gibt es einiges noch zu beachten. Wo befindet sich das Geschäft, EKZ? Bahnhof? Und wenn EKZ/Bahnhof Wo befinden sich die Störer, im Bereich des Geschäfts? Im direkten Eingangsbereich? Im Bereich davor. Beispiel Bahnhof, handelt es sich jetzt um einen teilöffentlichen Bereich (z.B. Bahnhfshalle mit Geschäften) oder Bahnbetriebsbereich (z.B. Bahnsteige, Querbahnsteige oder Personentunnel) gibt es einen offiziellen Versammlungsleiter und und und...


    Ein Sicherheitsmitarbeiter tut gut hier nicht blind zu agieren, das kann schnell in die Hose gehen und den Auftraggeber u.U. sehr schlechte Publicity einbringen.... theoretisch sollte das Vorgehen mit Dienstleister und Auftraggeber im Vorwege bereits abgesprochen sein, aber wer rechnet damit?

  • Doch: Ganz so einfach ist es. Privat ist privat.
    Bahnhof ist nicht privat, sondern wie bereits korrekt festgestellt zumindest teilstaatlich, wodurch dort Demonstrationen bis zu einem bestimmten Punkt zu dulden sind. Der Staat wie auch seine "Handlanger" sind ja an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gebunden.


    Das Einkaufszentrum hingegen ist schon wieder vollständig privat. Da braucht es auch keine Polizei, um die Störer hinaus zu schaffen: Besitzstörung, verbotene Eigenmacht, Selbsthilfe des Besitzers... sollten eigentlich alle im privaten Sicherheitsgewerbe beschäftigten Mitarbeiter kennen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw

    Gerade der zivile Bürger muss in seinem Hausrechtsbereich diese Grundrechte quasi überhaupt nicht beachten. Für ihn gelten die Grundrechte nicht als unmittelbar geltendes Recht.
    Meinungsfreiheit? Demo? Gerne. Auf öffentlichem Grund. Aber nicht im privaten Hausrechtsbereich.


    Wenn der Störer im privaten Hausrechtsbereich nach freundlicher Aufforderung diesen nicht verlässt: Anpacken und hinausbefördern erlaubt. Punkt.


    Die Rechtsprechung sieht es dazu etwas anders. Wobei man natürlich schon unterscheiden muss zwischen Flughafen, Einkaufszentrum, Rummel oder Diskothek.
    Zumindest für teilstaatliche EKZ, Bhf, Flgh, hat das BVerfG (AZ: 1 BvR 699/06) schon entschieden.
    Wenn man sich die Rechtsprechung und auch die Auswirkung des Grundrechtsschutzes in den privaten Bereich anschaut (Lüth-Urteil) und die Bedeutung des Demonstrationsrechtes, dann kann das Ergebnis nur sein, dass in öffentlichen EKZ - auch wenn die privatwirtschaftlich sind - das Versammlungsrecht und die Demonstrationsfreiheit Anwendung findet.


    Thema war aber, ob man die Femen Aktivisten mit Gewalt entfernen darf.
    So wie ich die Berichte im TV verfolgt habe wurde die Aktivisten nicht angesprochen sondern sofort gepackt und das wird rechtswidrig sein.

  • Weisst Du eigentlich ansatzweise, was Du da alles zusammenschmeisst oder sind das alles nur Erinnerungsfragmente aus irgendwelchen Rechtsunterrichten von vor längerer Zeit?

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.