Kollege verliert Waffentrageerlaubnis wegen Dönerkauf

    • Erster Beitrag

    Hallo Kollegen
    Eigentlich wollte ich den Betreff "Döner kaufen ist gefährlich" nennen. Aber da hätten sicherlich viele gefragt was das soll. Ein Bekannter aus einem in Hannover ansässigen Geldtransport Unternehmen ist folgendes passiert. Er war mit seinem Kollegen unterwegs und hatte Hunger. Er ist aus dem Geldtransporter ausgestiegen und wollte sich am Imbiss einen Döner kaufen und hatte seine Waffe im Holster.
    Minuten später kam ein Streifenwagen dann ein zweiter und anschließend noch 2 Beamte in Zivil.
    Irgendwer hatte die Polizei informiert und der Kollege wurde verhaftet und ihm wurde mit sofortiger Wirkung die Waffentrageerlaubnis entzogen. Selbst das vorzeigen der notwendigen Unterlagen änderte nichts daran.
    Der Polizei war es egal das die Waffe dienstlich getragen wurde.
    Hat jemand eine Ahnung auf welcher rechtlichen Grundlage hier entschieden wurde?
    Das würde bedeuten selbst wenn man Unterwegs mal auf die Toilette muß, gebe ich die Waffe meinem Kollegen im Fahrzeug obwohl man sie laut Dienstanweisung keinem anderen überlassen darf?
    Hat jemand eine Idee, was in solch einem Fall die richtige Entscheidung ist?

  • Und da nun Herbst und Winter vor der Tür steht, einfach den Pullover / Jacke drüber.


    Ich tendiere aber zu Guardians Meinung. Und auch wenn ich selbst die Problematik kenne, im Grunde genommen zählt die Pause nicht zur Arbeit, aber hatten wir ja schon.


    Tom

  • Der betroffene Kollege hatte eine Jacke an und die war auch über der Waffe. Leider hat die ein wenig unten rausgeschaut und der Kollege der ihn begleitet hat war ohne Waffe und das war auch erkennbar. Dazu kommt das die "Uniform" dieser Kollegen eher aussieht wie die Arbeitskleidung eines Gärtners. Das Lokal auf dessen Terasse die Verhaftung stattfand liegt ausserdem unmittelbar neben einer Sparkasse und die Kollegen haben sich wohl zum Essen auf eben diese Terasse gesetzt wo leider auch der Azubi der Polizei saß.Welche Gedanken der dann hatte kann man nur erahnen.

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Das ist doch mal eine interessante Info, welche die Situation anders aussehen lässt.
    Vielleicht hat der Anwärter hierbei einen Zusammenhang gesehen und mich wundert daher nicht, das es so zu einem Anruf gekommen ist.
    Zumal es bestimmt schon Überfälle in Kleidung verschiedener Institutionen gegeben hat.

  • Zitat von drago

    Das Lokal auf dessen Terasse die Verhaftung stattfand



    ...Verhaftung? Da wurde niemand verhaftet. Macht nicht alles dramatischer als es tatsächlich ist.


    Ansonsten: Für mich ist das Verhalten der Polizei mit diesen Infos nachvollziehbar. Auch unabhängig davon, ob das nun ein Anwärter ausgelöst hat oder nicht.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
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  • Zitat

    Man will sich nicht der Gefahr aussetzen, selbst Gegenstand solcher Ermittlungen zu werden? Geht nicht bewaffnet in die Pause, holt euch unterwegs nichts mit Waffe am Mann.
    Ihr könnt die Waffe nirgends ablegen? Mag sein, aber dann nimmt man sich halt ausreichend Proviant mit. Dann muss man auch unterwegs nichts kaufen gehen.


    Vielleicht kriegt ja dann auch jeder seine persönliche mit Dienstnummer beschriebene Bettpfanne? :mrgreen:

  • Habe ich gerade richtig gelesen da die Kollegen beide brav ihren Panzer abschließen und sich in der Gaststätte in Dienstkleidung und sichtbarer Waffe auf die Terrasse setzen?
    Die Beschreibung der Kleidung riecht nach Einhorn.

  • Die Dienstuniform der Einhörner sieht doch nicht wie Arbeitskleidung eines Gärtners aus.
    Ich habe jedenfalls noch keinen Gärtner in blauer Uniform gesehen.

  • Zitat von klaus

    Habe ich gerade richtig gelesen da die Kollegen beide brav ihren Panzer abschließen und sich in der Gaststätte in Dienstkleidung und sichtbarer Waffe auf die Terrasse setzen? .


    Nein, steht da nicht ansatzweise

  • Ihr solltet einfach nur lesen was so geschrieben wird und nicht immer anfangen irgend etwas hinein zu interpretieren. Wer hat geschrieben das die Kollegen im Panzer unterwegs waren? Richtig, niemand. wer hat geschrieben das die Kollegen bei Unicorn arbeiten? Richtig, niemand. Die Kollgen waren auf Technikereinsatz, da braucht man keinen Panzer ihr Schlauberger.

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  • Zitat von Balisto

    Für die Schlauen mit null wissen;
    Technikereinsatz kann auch warten auf Techniker sein. Also nichts mit Pause.


    Aber Futter kaufen ist auch kein Technikereinsatz.
    Das ist Pause.
    Zumindest aber hat es rein gar nichts damit zu tun, wofür die waffenrechtliche Erlaubnis im Normalfall gilt: Geld- und Wertdienste. Und alleine da liegt halt das Problem.


    Dazu noch auf der Terrasse eines Lokals... nicht unbedingt sofort erkennbar als GWT-Mitarbeiter...
    ...doch, die Kontrolle durch die Polizei ist nachvollziehbar.


    Das nachfolgende Ermittlungsverfahren auch noch, wenn die Formulierung der Erlaubnis das, was der bewaffnete GWT-Mitarbeiter gemacht hat nicht hergibt.

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  • Zitat von guardian_bw


    Da ergibt sich ja für mich die nächste Frage, da man ja im Normalfall nur eine waffenrechtliche Erlaubnis für Geld-und Werttransporte hat, wie sieht das da dann für Störungseinsätze,Technikereinsätze, etc. mit Waffe aus? Ist ja in dem Sinne kein Geld-und Werttransport, auch wenn es was mit Werte zu tun hat? :?:

  • Zur allgemeinen Erheiterung mal noch eine kleine Anekdote aus meinem Leben:


    Tatsächlich so passiert.
    Ich war in meinem früheren beruflichen Leben dienstlich in zivil unterwegs. Wir haben dann am Nachmittag Kaffeepause gemacht, und uns dazu in ein gemütliches Café gesetzt.
    Wie es sich für Zivilstreifen gehört, wurde die Dienstwaffe verdeckt getragen. Sie lugte jedoch bei mir beim Sitzen unter der Weste hervor.


    Etwa 20 Minuten sassen wir in jenem Café, als plötzlich 2 uniformierte Polizisten reinkamen. Wir haben uns zunächst nichts dabei gedacht, warum denn auch. Mein Kollege bemerkte dann allerdings draussen vor dem Café insgesamt 3 Streifenfahrzeuge...
    Die zwei Uniformierten kamen dann auch - mit Hand an der Waffe im offenen Holster - an unseren Tisch und forderten uns auf, langsam aufzustehen, die Hände schön sichtbar lassen und nicht in die Tasche greifen.
    Wir waren zunächst perplex und kamen natürlich der Aufforderung nach, aber gleich mit der Bemerkung dass wir Kollegen wären. Wir durften daraufhin unsere Dienstausweise aus der Jacke holen, und die Lage war damit geklärt.


    Was war passiert?
    Ein aufmerksamer Gast hatte meine Dienstwaffe unter der Weste bemerkt und hat die 110 angerufen...
    Und nein, das war kein Polizeianwärter, das war ein etwa 60 Jahre alter Mann.
    Die Kontrolle durch die herbeigerufene Polizei war absolut in Ordnung.


    Genau wie im hier diskutierten Fall. Auch wenn manche das nicht einsehen wollen.

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  • Zitat von Balisto

    Frage;
    Ist die länge der Wartezeit bekannt gewesen.
    Pause, mindestens 15 Minuten?


    15 Minuten sind nicht zwingend erforderlich... es sind tarifvertraglich sogar ausdrücklich Kurzpausen möglich, die - sofern sie weniger als 10 Minuten dauern - als Arbeitszeit bezahlt werden müssen.
    Es sind aber trotzdem noch Pausen...


    Arbeitszeitrechtlich anerkannt sind sie dann halt nicht, aber das hat mit der hier diskutierten Thematik weniger zu tun. Spielt aber im Grunde auch keine Rolle, da eben Essen fassen nicht wirklich was mit GWT oder Technikereinsatz zu tun hat - und darauf wohl die Erlaubnis in den meisten Fällen der GuW-Dienstleister beschränkt ist.



    Zitat von Bloodhound

    Da ergibt sich ja für mich die nächste Frage, da man ja im Normalfall nur eine waffenrechtliche Erlaubnis für Geld-und Werttransporte hat, wie sieht das da dann für Störungseinsätze,Technikereinsätze, etc. mit Waffe aus? Ist ja in dem Sinne kein Geld-und Werttransport, auch wenn es was mit Werte zu tun hat? :?:


    Das kann tatsächlich zum Problem werden, und da kommt es eben tatsächlich auf den genauen Wortlaut der Auflage/Einschränkung in der Erlaubnis an.
    Wenn da tatsächlich nur "für Geld- und Werttransport" steht, dann ist der Technikereinsatz am GAA damit nicht wirklich abgedeckt.
    Anders sieht es aus wenn "für Geld- und Wertdienste" im Waffenschein steht.

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  • jep das eben dachte ich mir ja bereits auch, ich hatte bewusst geschrieben: für Geld- und Werttransport, da muss wohl auch in nächster Zeit dringend nachgebessert werden. :!:

  • Dennoch gehe ich nicht von einer Pause aus. Die Kollegen mussten sich Blickfeld der Bank aufhalten. Den Stördienstwagen kann man nicht immer dort abstellen. Die Sondergenehmigung gilt nicht für längere Aufenthalte. Wartezeit ist Dienstzeit und während der Dienstzeit ist das Essen nicht verboten.

  • Natürlich ist Essen in der Dienstzeit nicht verboten.
    Es ist wie bereits geschrieben auch erst mal uninteressant ob überhaupt eine Pause vorlag oder nicht.


    Fakt ist, dass zu weiten Teilen im Bewachungsgewerbe (und damit auch im GuW-Bereich) der Umstand "Dienstzeit" nicht auch automatisch gleichbedeutend ist mit "ich darf die Waffe immer und überall führen".
    Das ist eben abhängig von der jeweiligen Erlaubnis, die nahezu immer eine Einschränkung vorsieht. Und wer sich nicht an die Einschränkung hält, kann eben ein Problem bekommen - wie der Kollege jetzt eben.

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