Guten Morgen,
als neuer habe ich direkt eine Frage an euch da ich hier im Forum und bei Tante Google nichts gefunden habe.
Ist es nötig den 34a Schein zu machen um in der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit arbeiten zu können?
Das würde ja bedeuten das der Lehrling erst zum Einsatz (zB Werkschutz) kommt wenn er den Lehrgang gemacht hat?
Als Beispiel könnte man ja sagen das ein Auzubi zum Elektriker erst auf dem Bau Kabel ziehen darf wenn er einen bestimmten Lehrgang gemacht hat?
Ich habe es immer so verstanden das die Leute die die Ausbildung machen oder gemacht haben die Unterrichtung nicht benötigen.
Also, ist ein Lehrling im Werkschutz einsatzfähig ohne 34a Schein?
Bin mal gespannt auf eure fachliche Meinung
Gruß vs-mac