gefälschte Aufsichtsübertragungen

  • Servus,


    da ich LEIDER immer mehr auf diesen "Kiddie" parties arbeiten muss und in der Regel die Aufsichtsübertragungen prüfe ein paar fragen:


    - Mache ich mich strafbar wenn ich eine gefälschte Übertragung nicht erkenne und dem Jugendlichen was passiert? Laut § 5 des Juschg sind ja Tanzveranstaltungen geregelt.


    - Ich habe mal ein Seminar besucht wo dieses Thema angeschnitten wurde, der Leiter dort empfahl dass man den Gästen vor der Veranstaltung mitteilt dass sie Jeweils eine Kopie ihres eigenen Ausweises, eine Kopie des Elternteiles und der Aufsichtsperson mitnehmen sollen, so sei man jederzeit sicher. Leider macht das immer nur ein Bruchteil der Gäste.


    - Fällt das fälschen der Elterlichen Unterschrift bereits als Urkundenfälschung/Manipulation bzw. als erschleichen von Leistungen so dass ich die Person bis zum eintreffen der Polizei festhalten kann?

  • Zum Erschleichen von Leistungen (§ 265 a StGB) gehört als Tatbestandsmerkmal "die Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten", Das ist beim Vorzeigen einer nicht korrekten Bescheinigung nicht der Fall, da es hier darum geht, über die Zugangsberechtigung zu täuschen. § 265 a trifft allenfalls zu, wenn der Besucher den Eintritt nicht bezaht.

  • Du brauchst da keine Angst zu haben.
    Wir reden über Urkundenfälschung.
    Wenn Du ihm den Stift zur anfangs nicht vorhandenen Unterschrift gibst, könnte das schnell der Strick für den eigenen Hals werden... Ansonsten kommt da nix von. Wie auch?


    Dir steht es frei, ob Du den Sprößling den Schutzleuten oder den Eltern oder einer anderen federführenden Behörde (Jugendamt, wenn zur Kontrolle vor Ort) zuspielst.


    Wenn Du davon weißt und es trotzdem billigst, dass der Bengel mit einem tatsächlich gefälschten "Erziehungsauftragspersonensorgeberechtigungsmuttizettel" in die Hütte kommt, könnte man die Karten neu mischen.


    Ob es tatbestandsmäßig zu halten ist oder ob es nachher zu irgendwelchen Verfahren kommt, hängt vom weiteren Vorgehen und von den Eltern ab.


    Ich empfehle mal folgende Lektüre:
    http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=3269

  • Das ist schön, dass ich das hier lese. Denn wir hatten letztens auch eine Veranstaltung und da durften Jugendlich ab 15 Jahre rein (mit Muttizettel). Ich hatte die ganze Zeit ein schlechtes gewissen ob ich richtig gehandelt habe. Denn bei einem Jungen kam es mir komisch vor und ich habe ihn trotzdem rein gelassen.

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