Servus,
da ich LEIDER immer mehr auf diesen "Kiddie" parties arbeiten muss und in der Regel die Aufsichtsübertragungen prüfe ein paar fragen:
- Mache ich mich strafbar wenn ich eine gefälschte Übertragung nicht erkenne und dem Jugendlichen was passiert? Laut § 5 des Juschg sind ja Tanzveranstaltungen geregelt.
- Ich habe mal ein Seminar besucht wo dieses Thema angeschnitten wurde, der Leiter dort empfahl dass man den Gästen vor der Veranstaltung mitteilt dass sie Jeweils eine Kopie ihres eigenen Ausweises, eine Kopie des Elternteiles und der Aufsichtsperson mitnehmen sollen, so sei man jederzeit sicher. Leider macht das immer nur ein Bruchteil der Gäste.
- Fällt das fälschen der Elterlichen Unterschrift bereits als Urkundenfälschung/Manipulation bzw. als erschleichen von Leistungen so dass ich die Person bis zum eintreffen der Polizei festhalten kann?