Urlaubsanspruch bei Firmenwechsel (BY)

  • Hi Boys,


    ab Januar bin ich bei einer neuen Sicherheitsfirma, aber dann das elfte Jahr im selben Objekt.


    Zum meinem Urlaub (jetzt 38 Tage/Jahr) habe ich folgendes gefunden:


    1. Der Erholungsurlaub für Arbeitnehmer ab vollendetem 18. Lebensjahr beträgt 32 Kalendertage.


    2. Darüber hinaus erhalten die Arbeitnehmer folgenden Zusatzurlaub:


    Nach 3-jähriger Betriebszugehörigkeit 4 Kalendertage


    Nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit 6 Kalendertage


    Nach 7-jähriger Betriebszugehörigkeit 8 Kalendertage


    Nach 9-jähriger Betriebszugehörigkeit 10 Kalendertage


    bis zu einer Höchstdauer von 42 Kalendertagen.


    3. Bei der Berechnung des Anspruches auf Urlaub werden die in die Urlaubszeit fallenden Sonn- und Feiertage mitgerechnet.


    4. Maßgebend bei der Urlaubsgewährung nach Betriebszugehörigkeit ist die Vollendung des betreffenden Beschäftigungsjahres während des Urlaubsjahres.


    Heißt das, das ich in der neuen Firma dann wieder nur 32 Tage Jahresurlaub habe?


    Dank für Eure Hilfe!.


    Liebe Grüße


    Mankei

  • nein, das heisst du kannst in der nächsten Firma unter Umständen auch nur den gesetzlichen Mindestanspruch haben, man möge mich korrigieren.... 22 oder 23 Tage bei 5-Tage Woche

  • Könnte passieren, ja.
    Aber es gibt ja auch sowas wie Absprachen. Die kann man einzelvertraglich treffen...


    Wenn Firmen gute Leute suchen, gibt es sowas nunmal.
    Wenn man mich und mein Wissen/Können haben will, muss man halt auch mal das Portemonnaie aufmachen.

  • Auf der einen Seite geben es die gesetzlichen Richtllinien und auf der anderen Seite die neue Firme, die recht froh sein sollte wenn das Personal, welches sich dort auskennt, auch bleibt, also reine Absprachesache. Die Firma weiss aber auch das Du Dir das gestrichene sonst per "gelben" holst.....

  • Hallo ihr beiden,


    der "gelbe"-Typ bin ich nun nicht. Morgen ist das Kennenlernen und ich werde mich nicht "verschenken".


    Der Kunde schätzt mich sehr, von daher habe ich starken Rückhalt. Er hat auch einen um 24% höheren Stundensatz der neuen Securityfirma akzeptiert. Da sollte schon was für mich drin sein.


    Und so ohne ist es für die neue Sicherheitsfirma auch nicht, wenn sie damit werben kann, den weltgrößten Hersteller von Folienreckanlagen als Kunden zu haben.


    Schaun mer mal.


    LG, Mankei

  • Mankei
    Lass Dir die Betriebszugehörigkeit welche Du bei deinem noch Arbeitgeber hast beim neuen anrechnen.
    Geht dann in die Richtung 613a BGB Betriebsübergang.
    Den neuen Arbeitsvertrag genau prüfen, Tarifbindung, Tarifliche Zulagen, Urlaub und so weiter.
    Mh dürfte ich zu spät sein.
    Wie war das Treffen?

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Grüß dich saw1977 und recht vielen Dank für den Hinweis, den habe ich ausgedruckt und werde ihn vorbringen.


    Nun, das Treffen selbst war recht konstruktiv. Ob der Chef des neuen Sicherheitsdienstes das hält, was er vorgegeben hat, muss man abwarten.


    Zu Beginn haben bis heute alle schon tätig gewesenen Firmen der Geschäftsführung Honig ums Maul geschmiert, dass sie den Auftrag bekommen, im nachhinein sah dann alles schon wieder ganz anders aus.


    Ich halte das Forum auf dem Laufenden. noch ist nichts in trockenen Tüchern. In so einer großen Firma läuft alles etwas behäbiger und erst nach Prüfung durch deren Anwälte werden Verträge unterschrieben.


    Cheerio


    Mankei

  • Sodala, neue Info.


    Nach einigem Hin und Her haben wir uns auf 29 Urlaubstage geeingt, wobei jetzt die Urlaubswoche von Montag bis Freitag zählt, und nicht, wie bei der *S*-Firma mit den Blindenpunkten, auch die Samstage und Sonntage mitgerechnet werden.


    Liebe Grüße


    Mankei

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