Urlaubsanspruch???

  • Hallo Liebe Leute,


    ich habe bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt ,und habe meine Abrechnung erhalten.In der Abrechnung wurden die Urlaubtage berechnet.Ich hatte im 12 Stunden Dienst gearbeitet aber auf der Abrechnung sind die Urlaubstage mit dem Faktor 8 Stunden berechnet.


    Werden die Urlaubstage pro Tag nicht mit 12 Stunden berechnet?


    Kann mir einer bitte weiterhelfen,,,, :(


    gruss

  • Nein, die Urlaubstage werden nicht mit 12 Stunden berechnet - allerdings auch nicht pauschal mit 8 Stunden.


    Für NRW gilt für die Berechnung des Urlaubsentgelts:
    Gesamtbrutto (incl. Zeitzuschläge) der letzten 3 Monate geteilt durch 78 = Tagessatz pro Urlaubstag.


    Also angenommen du hast im August ein Gesamtbrutto von 2000 EUR, im September von 1900 EUR und im Oktober von 2100 EUR, dann ergibt das 6000 EUR, und das teilst du dann durch 78. Damit kommst du dann auf 76,92 EUR, und das muss dir dann pro Urlaubstag bezahlt werden.


    Nimm Dir also deine letzten 3 Monatsabrechnungen zur Hand, zähle das Gesamtbrutto daraus zusammen und teile diese Summe durch 78, und Du hast Deinen aktuellen, persönlichen Tagessatz, der Dir pro Urlaubstag bezahlt werden muss.


    Mit ein klein wenig eigener Recherche hier im Forum hättest Du Dir das allerdings auch ganz leicht selbst erarbeiten können.
    Im Unterforum Tarife wurde erst vor kurzem eine Frage gestellt, die genau das hier betrifft - und dort habe ich das Gleiche geantwortet.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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