Auswärtstätigkeit/Verpflegungsmehraufwand - Steuererklärung

  • Hallo Leute!


    Ich mach mir grad erste Gedanken über meine Steuererklärung...
    Die letzten Jahre war ich immer wieder an anderen Einsatzorten und so war das mit der Auswärtstätigkeit und dem Verpflegungsmehraufwand eigentlich klar.


    Aber 2013 habe ich erstmals komplett an nur einem Objekt gearbeitet!
    Wie sieht das jetzt aus?


    Bei der Auswärtstätigkeit heißt es ja bei Sicherheitsleuten, daß auch ein festes Objekt als Auswärtstätigkeit zählt, weil der Betrieb eines Kunden nicht als regelmäßige Arbeitsstätte gilt - ist das richtig so weit?


    Aber wie sieht das mit dem Verpflegungsmehraufwand aus? Ich habe bisher für 8-14 Stunden pauschal 6 Euro erhalten. Aber so wie ich das gehört habe, gilt das nur bis 3 Monate. Also von den 12 Monaten würd ich nur 3 Monate erstattet bekommen. Bisher hab ich zu oft das Objekt gewechselt, um je auf 3 Monate zu kommen.


    An einigen Stellen habe ich sogar gelesen, Auswärtstätigkeit und Verpflegungsmehraufwand wäre das gleiche, an anderer Stelle wird dazwischen unterschieden... Es wurde wohl aktuell was daran geändert?


    Ich weiß es nicht, ich bin verwirrt und deswegen frag ich hier ^^
    Also wie ist das nun mit der Auswärtstätigkeit und dem Verpflegungsmehraufwand, wenn man das ganze Jahr lang am gleichen Objekt war? (je 12 Stunden)


    Danke!


    VG
    bsausbo

  • Wenn du das ganze Jahr im gleichen Objekt arbeitest, liegt keine Auswärtstätigkeit vor. Musst du auch in der Erklärung ankreuzen das du nicht länger als 3 Monaten bei der gleichen Arbeitsstelle eingesetzt bist. Somit keine Fahrtätigkeit und kein Verpflegungsmehraufwand. Du darfst nie länger als 3 Monate ununterbrochen an einen Objekt arbeiten.

  • Joa, der Thread war für die Steuererklärung letztes Jahr...
    Hab mich damals weiter erkundigt und mir wurde gesagt, daß wenn man nicht in der eigenen Firma arbeitet, dann ist es Wechseltätigkeit, auch wenn man immer am gleichen Objekt ist.
    Also da ich nicht bei unserer Firma im eigenen Gebäude arbeite, sondern bei einer anderen Firma, hab ich Wechseltätigkeiten! Hab das dann auch so in der Steuererklärung angegeben und das wurde akzeptiert!

  • Das weiß ich ehrlich gesagt jetzt gar nicht ausm Kopf... Hab jetzt auch keine Möglichkeit das nach zu sehen.
    Ich geh das ganze Punkt für Punkt durch und gebe es dann an entsprechender Stelle ein... :( Sorry!

  • Zitat von tomhsv

    Auch wenn man immer ununterbrochen am gleichen Objekt arbeitet ?? War da nich was mit länger als 3 Monate am gleichen Objekt, dann nicht ??


    Dein "Objekt" ist der Hauptsitz der Firma in der du angstellt bist. Da man aber in unsere Branche oft in den Objekten rumgereicht wird benutzt man diese EWT.


    Kleiner Tipp: Wenn der Weg zum Haupsitz deiner Firma weiter ist als bis zu deinem normalen Objekt ist, kannst du zwischen 1-100% deiner Wegstrecke als "Weg zum Hauptsitz der Firma" angeben. ;)


    Ist zwar Ilegal aber die meisten Firmen stempeln das so ab. Und das Finanzsamt kontroliert sowieso nicht ob du jetzt 15Km zu Objekt A fährst oder in Wirklichkeit nur 5Km zu deinem echtem Objekt. In deinem Arbeitsvertrag steht ja auch nur der SItz deiner Firma drin und die wissen ja nicht wo und wie du Arbeitest.


    Gibt dann gerne noch mal den ein oder anderen 100er mehr in der Steuererklärung - und den können wir bei unserem Hungerlohn alle Gut gebrauchen ;)

  • Ist jedem selbst überlassen ob er das macht oder nicht ;)


    Offiziell macht das natürlich niemand - wie auch keiner Schwarzarbeiter beschäftigt ect ..


    Aber ich glaub das ist dem kleinen SMA egal der 2 Kinder hat und ggf. seinen Lohn noch mit Sozialleistungen aufstocken muss. :roll:

  • Ja, ist jedem selbst überlassen... aber hier noch andere zur Straftat auffordern geht echt gar nicht!
    Kein Wunder, daß unsere Branche so einen schlechten Ruf hat -.-

  • Lol wer fordert den hier auf - das ist eine eigentlich "allgemein" bekannte Methode in vielen "größeren" Sicherheitsdiensten mit dem man quasi kostenlos seinen MA mehr Geld verpassen kann ohne das die Firma selbst mehr Geld raus rücken muss.


    Der Staat findet schon genug Möglichkeiten dir das Geld wieder abzunehmen :D Aber wenn man das nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann ---> Jeder so wie er mag und kann. :)


    PS: Ich denke eher das unsere Branche aus anderen Gründen einen schlechten Ruft hat und NICHT weil manche SMA "Steuerhinterziehung" betreiben - da sind glaube ich "größere" Menschen bekannter durch geworden ;) Bei uns sind es mehr die Leute ohne Hirn die anderen kaput knüppeln :roll:

  • Ach ja, immer schön rechtfertigen...
    Wir bekommen ja so wenig Geld, da kann man ja etwas bescheißen, oder auf der Arbeit mal ein paar Scheine aus der Kasse nehmen... und wenn man immer noch frustriert ist, dann kann man ja ein paar Asylanten quälen!
    Ja, alles ganz normal im Sicherheitsdienst! Du hast recht!

  • Noch mal - jeder muss das für sich selbst entscheiden. Ich z.B bin darauf nicht angewiesen weil ich sowieso extra noch genug Strecke fahren muss die ich auch bezahlt bekomme und sowieso ab 2015 ein E Auto habe ^^


    Man kann es auch gerne löschen. (den Tipp) Aber er ist eigentlich allgemein bekannt.

  • alles ist nachvollziehbar. Natürlich kann das Finanzamt rausfinden, ob deine Angaben korrekt oder nicht sind, denn sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber zum Stundennachweis verpflichtet sind. anhand desen das Finanzamt rausfinden kann,wielange und wie oft ein Arbeitnehmer wo beschäftigt war und wieviel km er zum objekt gefahren ist.


    Dass es bei dir bis jetzt durch gegangen ist heißt es nicht, dass es akktzeptiert wurde denn alle Steuerbescheid werden hinsichtlich der Werbungskosten vorläufig erlssen. Und nein du darfst die pauschalen für Verpflegungsmehraufwand nicht mehr ansetzen wenn du das ganze Jahr in dem gleichen Objekt beschäftigt warst.

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