Auswärtstätigkeit/Verpflegungsmehraufwand - Steuererklärung

    • Erster Beitrag

    Hallo Leute!


    Ich mach mir grad erste Gedanken über meine Steuererklärung...
    Die letzten Jahre war ich immer wieder an anderen Einsatzorten und so war das mit der Auswärtstätigkeit und dem Verpflegungsmehraufwand eigentlich klar.


    Aber 2013 habe ich erstmals komplett an nur einem Objekt gearbeitet!
    Wie sieht das jetzt aus?


    Bei der Auswärtstätigkeit heißt es ja bei Sicherheitsleuten, daß auch ein festes Objekt als Auswärtstätigkeit zählt, weil der Betrieb eines Kunden nicht als regelmäßige Arbeitsstätte gilt - ist das richtig so weit?


    Aber wie sieht das mit dem Verpflegungsmehraufwand aus? Ich habe bisher für 8-14 Stunden pauschal 6 Euro erhalten. Aber so wie ich das gehört habe, gilt das nur bis 3 Monate. Also von den 12 Monaten würd ich nur 3 Monate erstattet bekommen. Bisher hab ich zu oft das Objekt gewechselt, um je auf 3 Monate zu kommen.


    An einigen Stellen habe ich sogar gelesen, Auswärtstätigkeit und Verpflegungsmehraufwand wäre das gleiche, an anderer Stelle wird dazwischen unterschieden... Es wurde wohl aktuell was daran geändert?


    Ich weiß es nicht, ich bin verwirrt und deswegen frag ich hier ^^
    Also wie ist das nun mit der Auswärtstätigkeit und dem Verpflegungsmehraufwand, wenn man das ganze Jahr lang am gleichen Objekt war? (je 12 Stunden)


    Danke!


    VG
    bsausbo

  • Hallo Zusammen!

    Ich werde meine Steuer für 2020 auch die Tage machen und habe hierzu (nach Netzfund dieser Diskusion) nochmal die ähnliche Frage:

    Die Zentrale meiner Firma (Sicherheitsdienst) und auch deren Sitz ist bei frankfurt! arbeitsplatz ist als fremdfirma in einem Industriebetrieb in süddeutschland, der allerdings auf zwei Standorte verteilt ist!

    frage: Kann ich die 14.-€ Tagespauschale absetzen, da ich ja nicht in der Firma meines Arbeitgebers arbeite, sondern bei einm Objekt des Kunden meines AG!?

    Danke im Vorraus für eine genaue und begründete Antwort!

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