Arbeiten ohne Bestandene Ausbildung zur Fachkraft

  • Hallo Leute,
    ich bin neu hier und hab gleich eine frage, ich hoffe das ist ok so.
    Ich hab meine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit in der Mündlichen nicht bestanden, alle schriftlichen Prüfungen schon. Da ich aber auch nicht mehr Arbeite wollte ich nun wissen, ob ich mich auf Stellen in der Sicherheitsbranche bewerben kann, die eigentlich §34a voraussetzen bis ich meine Mündliche bestanden habe(Obwohl ich keinen §34a schein habe, aber ja trotzdem 3 Jahre den Beruf gelernt habe)?


    Danke schonmal für eure Antworten

  • Ganz klar - Nein.


    Die bestandene Ausbildung zur Fachkraft ersetzt zwar sowohl Unterrichtung wie Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO, aber ohne bestandene Ausbildung geht nichts.


    Am besten Sachkundeprüfung ablegen, die Prüfungsgebühr kostet nicht die Welt und mit der Ausbildung als Fachkraft sollte das problemlos zu machen sein.

  • Ich kenne keinen Ausbildungsbetrieb der seine Auszubildenden keine Sachkunde machen lässt, da würdemich der Ablauf der Ausbildung doch wirklich mal interessieren.

  • und damit den Azubi nicht als billige Arbeitskraft nutzen sondern über 3 Jahre "unproduktiv" als Azubi mitlaufen lassen? Schwer vorstellbar... aber wenn es solche Firmen gibt ;)

  • Praxis?
    Anlernen und voll arbeiten lassen. Damit Geld sparen und billiger sein. Azubis sind billige Wegwerfartikel und aus Guten Grund die Fluktuation sehr hoch.

  • aber nicht als Azubi ohne Sachkunde oder Unterweisung..... glasklarer Verstoß gegen die BewV, wen ich den Azubi dann produktiv einsetze und er keinerlei Quali hat...

  • Dennis88
    kannst Du mir auf Anhieb zwei Fragen beantworten?


    1. Was ist der Unterschied zwischen der Unterrichtung und Sachkundeprüfung nach §34a GewO?
    2. Welche Brandklassen gibt es?


    Bitte einfach mal ohne nachschauen beantworten ^^

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • zu
    1. darf nicht alleine arbeiten
    2. darf alleine arbeiten und darf Nr. 1 beaufsichtigen.....


    tja das wird einem mehrfach gesagt.... ob da was drann ist...


    Und die Brandklassen tztztztztz so einfach


    1,2,3 ist doch klar....


    oder...????? :oops:


    Das Leben bringt einem so schön viel mit...

    Sicherheitsfachwirt i.A.
    (Anmeldebogen hab ich schon mal ausgefüllt)

  • K.J.


    Ich hoffe nur dass nun dieser Insider nicht die Allgemeinheit falsch aufnimmt.
    ;-)

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Die schönste Definition für Brandklassen gab mir ein Prüfling zur Fachkraft, der sich für die Externenprüfung angemeldet hatte. Er war im Fachgespräch ausgesprochen schwach, ich wollte ihnm eine Chance geben und frage nach der Brandklasseneinteilung. Antwort: "Die stehen auf dem Feuerlöscher drauf, ABC".
    Ich bohre weiter: "Und was bedeutet A - B - C bei den Brandklassen?"
    Antwort nach längerem Überlegen:
    "A für kleine Zimmerbrände"
    "B für grössere Brände"
    "C für Flächenbrände"

  • Du kennst die Antwort schon. Ich habe dann noch einen Versuch gestartet. Er wollte laut seinem Konzept eine Einbruchmeldeanlage einbauen, die zu einer NSL geschaltet werden sollte. Ich habe mir dann erlaubt, nach der Klasse dieser NSL zu fragen und ob denn die Besatzung dieser NSL eine besondere Qualifikation haben müsse. Ging leider auch schief, damit war er dann durchgefallen.

  • natürlich war dies nur ein Insider.....


    aber leider hat sich dies so zugetragen...


    Aber schon erschreckend wie überzeugt manch einer von sich ist....

    Sicherheitsfachwirt i.A.
    (Anmeldebogen hab ich schon mal ausgefüllt)

  • Nemere


    als Prüfling hätte ich Dir die gesamte Prüfung um die Ohren gehauen...


    siehe:
    (5) Für den Prüfungsbereich Sicherheitsorientiertes Kundengespräch bestehen folgende Vorgaben:
    1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
    a) kunden- und serviceorientiert handeln und kommunizieren,
    b) sein Konzept vorstellen und die Vorteile gegenüber alternativen Lösungen aufzeigen sowie
    c) Sicherheitsleistungen im Team qualitätssichernd organisieren kann;
    2. ausgehend von dem nach Absatz 4 erstellten Konzept soll mit dem Prüfling eine Gesprächssimulation
    durchgeführt werden;
    3. die Prüfungszeit für die Gesprächssimulation beträgt höchstens 30 Minuten


    Eine Wissensabfrage, was Du hier gemacht hast,ist zu unterlassen.

    Sicherheitsfachwirt i.A.
    (Anmeldebogen hab ich schon mal ausgefüllt)



  • Davon ausgehen das der Prüfer ein Potenziellen Kunden darstellt, ist eine Wissensabfrage im Rahmen des Kundengesprächs sicherlich zulässig


    Wenn der Kunde fragen ala " Warum brauche ich Feuerlöscher der Brandklasse A reicht nicht auch ein für Klasse F stellt muss der FkSS doch diese Frage beantworten können.
    Es gibt auch Kunden die sich selbst mit dert Thematik befassen und einfach das Fachwissen des Auftragnehmers durch naive Fragenstellung in erfahrung bringen wollen.


    Die Prüflinge aus meiner Klasse die die Fachkraft angestrebt haben, wurden fragen gestellt wie z.b


    Was kostet ein Rauchmelder oder warum kann ich nicht einfach eine 3m Dornenhecke als Perimeterschutz pflanzern.

  • Zitat von K.J.

    als Prüfling hätte ich Dir die gesamte Prüfung um die Ohren gehauen.. .


    Du bist der Grösste!


    1. Wer sagt Dir, das sich die Geschichte nicht vor einigen Jahren bei der Prüfung nach der alten Ausbildungsordnung abgespielt hat? Hier war die Forderung im Fachgespräch eindeutig u.a. "Der Prüfling soll fachliche Hintergründe aufzeigen"!


    2. Ansonsten hat braindealer die Vorgehensweise während des heute geforderten sicherheitsorientierten Kundengesprächs sehr gut geschildert. Man kann fast jede Wissensabfrage, die einigermassen mit dem Thema des eingereichten Konzepts zu tun hat, bei geschickter Formulierung in dieses Gespräch einbauen.


    3. Gibt es einfach Prüflinge, deren Fachwissen so gering ist, das sich daraus kein vernünftiges Gespräch entwickeln lässt. Um solchen Leuten überhaupt noch eine Chance zu geben, wird man irgendwann auf reine Wissensfragen ausweichen.

  • Zitat

    Gibt es einfach Prüflinge, deren Fachwissen so gering ist


    erschreckend ist das sie die Prüfung bestehen und sich als FaSuSi bewerben und fachlich nicht mit einer versierten SKP Kraft mitkommen.... sind aber die ersten bei einem Mitarbeiterjahresgespräch "Also ich bin ja sozusagen als Führungskraft ausgebildet...."

  • Das Bestehen der Prüfung für Leute mit nicht ausreichendem Fachwissen ist der völlig bescheuerten Bestehensregelung der "neuen" Ausbildungsordnung von 2008 mit dem Einführen der gestreckten Prüfung zu verdanken. Es ist theoretisch denkbar, dass jemand mit
    - zwei Sechsern in Recht und Situationsgerechten Verhalten und Handeln
    - einer Fünf in Wirtschafts- und Sozialkunde
    bestehen kann, wenn er ein gutes Konzept erarbeitet und das Fachgespräch einigermassen gut hinkriegt.


    Das funktioniert z.B. mit folgenden Ergebnissen
    - Recht 27 Punkte
    - Sitger. Handeln 27 Punkte


    - Wiso 46 Punkte
    - Konzept 81 Punkte
    - Fachgespräch 60 Punkte


    Ist nicht allzu wahrscheinlich - das gebe ich zu. Aber allein die Möglichkeit, das jemand mit einer Sechs in Recht die Prüfung zur Fachkraft bestehen kann, jagt mir immer noch Schauer über den Rücken.

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