Arbeiten ohne Bestandene Ausbildung zur Fachkraft

    • Erster Beitrag

    Hallo Leute,
    ich bin neu hier und hab gleich eine frage, ich hoffe das ist ok so.
    Ich hab meine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit in der Mündlichen nicht bestanden, alle schriftlichen Prüfungen schon. Da ich aber auch nicht mehr Arbeite wollte ich nun wissen, ob ich mich auf Stellen in der Sicherheitsbranche bewerben kann, die eigentlich §34a voraussetzen bis ich meine Mündliche bestanden habe(Obwohl ich keinen §34a schein habe, aber ja trotzdem 3 Jahre den Beruf gelernt habe)?


    Danke schonmal für eure Antworten

  • ich verstehe nicht wo euer Problem liegt wenn die Leute mit 6en und 5en durch die Prüfung kommen?


    wenn man nach 2-3 Jahren Ausbildung eine stelle als Doorman, Ladendetektiv oder als Pförtner bekommst, interessiert es den Auftraggeber auch kein bisschen wer du bist oder welche Qualifikationen du überhaupt besitzt.


    was seid ihr nur für Menschen, dass ihr einem jungen Menschen nach 3 Jahren Ausbildung seinen Brief als Fachkraft für Schutz und Sicherheit verwehren möchtet?

  • Ob ich mit 5/6 noch bestehe oder nur eine Stelle als "Pförtner" bekomme, hat mal gar nichts miteinander zu tun...


    Ich erwarte von einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung das die neuen Fachkräfte keine gravierenden Wissenslücken vorweisen und genau das scheint aktuell nicht gegeben zu sein. Wenn man Notwehr und Notstand nicht unterscheiden kann.... hatte man dann nur singen und klatschen?


    Hat die PO Mängel, müssen die behoben werden... das hat nichts mit Missgunst zu tun.

  • Zitat von Anonymouz

    ich verstehe nicht wo euer Problem liegt wenn die Leute mit 6en und 5en durch die Prüfung kommen?


    wenn man nach 2-3 Jahren Ausbildung eine stelle als Doorman, Ladendetektiv oder als Pförtner bekommst, interessiert es den Auftraggeber auch kein bisschen wer du bist oder welche Qualifikationen du überhaupt besitzt.


    was seid ihr nur für Menschen, dass ihr einem jungen Menschen nach 3 Jahren Ausbildung seinen Brief als Fachkraft für Schutz und Sicherheit verwehren möchtet?


    Jetzt mal Ehrlich...Was will ich als Arbeitgeber mit einem Sicherheitsmitarbeiter anfangen der offensichtlich (hier Note 6 btw 5) nicht beherrscht. Der SMA sollte schon wissen auf welcher Rechtsgrundlage er handeln darf.
    In Deutschland ist es nun einmal so das Zahlen auf dem Zeugnisspapier eine sehr hohe gewichtung bei der Einstellungsfrage haben. Sicherlich eine bestandene Prüfung ist eine bestandene Prüfung. Aber wenn jmd so gravierende Mängel in Rechtskunde ,welche am wichtigsten in unserem Beurf ist, hat, dass die Prüfung mit 6 benotet wird, sollte meiner Meinung nicht durch die prüfung kommen. Auch als Doorman oder Pförtner arbeite ich jeden Tag mit dem Recht.

  • Wer eine "6" in einem Prüfungsfach hat, ist für mich keine ausgebildete Fachkraft. Er beherrscht wesentliche Teile seines Metiers nicht.
    Oder mal anders gedacht: Mit einer Sechs in Recht oder im Situationsgerechten Handeln wäre er auch bei der Sachkundeprüfung durchgefallen - er hätte also nicht mal die unterste Qualifikationsstufe geschafft.

  • sorry aber ich und die IHK sehen das ein wenig anders...
    die IHK wird sich schon was dabei gedacht haben und nicht ohne grund ihre Prüfungskriterien so eingestellt...

  • Zitat von Anonymouz

    die IHK wird sich schon was dabei gedacht haben und nicht ohne grund ihre Prüfungskriterien so eingestellt...


    Informiere Dich doch bitte erst mal, wie Ausbildungsordnungen zustande kommen - dann wirst Du sehr schnell feststellen, das nicht die IHK selbstherrlich Prüfungskriterien festlegt, sondern das hier ganz andere Abläufe eine Rolle spielen.
    Das man mit dieser Bestehensregelung den Prüflingen keinen Gefallen getan hat, sehen die maßgeblichen Gremien inzwischen selbst ein und denken über eine Änderung der Ausbildungsordnung in diesem Punkt nach. Wer mit einer 6 oder auch mit einer 5 in Recht daherkommt, wird massive Probleme haben, eine Stelle zu finden.
    Aber wahrscheinlich siehst Du das auch ganz anders.


    Ich stelle jedenfalls keine Fachkraft ein, die in irgendeinem Prüfungsbereich eine 6 hat. Bei einer 5 in WiSo lasse ich evtl. mit mir reden, eine 5 in Recht oder Situationsgerechtem Handeln ist ebenfalls ein No Go.

  • Zitat von Anonymouz

    sorry aber ich und die IHK sehen das ein wenig anders...
    die IHK wird sich schon was dabei gedacht haben und nicht ohne grund ihre Prüfungskriterien so eingestellt...


    Wie Du das siehst ist mir eigentlich ziemlich schnupper

    Zitat

    Ich stelle jedenfalls keine Fachkraft ein, die in irgendeinem Prüfungsbereich eine 6 hat. Bei einer 5 in WiSo lasse ich evtl. mit mir reden, eine 5 in Recht oder Situationsgerechtem Handeln ist ebenfalls ein No Go


    und genau dazu bin ich jetzt auch übergegangen.... Der Spaß hört auf wo Unfähigkeit Strafanzeigen nach sich ziehen, weil der Streifenpartner ein Vollidiot war... wenn auch ein von sich überzeugte Fachkraft von Vollidiot

  • Wer eine 5 oder 6 in Recht schreibt, bzw. noch ein 5 in Sit. Handeln, bzw . auch noch in Wiso schreibt,
    hat solche Lücken, daß dieser Prüfling mit Sicherheit das Konzept und Fachgespräch nicht schafft.


    Dies habe ich selbst in der letzten Prüfung bei uns so erlebt....


    Ich finde die PO so nicht schlecht.

    Sicherheitsfachwirt i.A.
    (Anmeldebogen hab ich schon mal ausgefüllt)

  • und damit den Azubi nicht als billige Arbeitskraft nutzen sondern über 3 Jahre "unproduktiv" als Azubi mitlaufen lassen? Schwer vorstellbar... aber wenn es solche Firmen gibt ;)

    Firma Sitec, Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft, usw. - Billige Arbeitskraft, anschließend Tschüss

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