Tätig in einer Einsatzzentrale

  • Hallo, hab mich vorhin erst angemeldet und werde mich zukünftig gerne hier einbringen, dennoch hab ich an erste Stelle ein Anliegen an euch, worüber ich mir schon eine Weile Gedanken gemacht habe.


    Seit 6 Jahren bin ich in der Einsatzzentrale eines Sicherheitsunternehmens tätig. Dabei sind das Bearbeiten von Alarmen, Dienstpläne erstellen, Pläne durch Krankheitsfälle abändern und sonstige übliche Aufgaben notwendig. Nun, die Tätigkeiten erfülle ich mit bestem Wissen, allgemein fühle ich mich in solch einer Position sehr wohl, allerdings wurde ich in die Einsatzzentrale nur nach der Unterrichtung der 34a eingesetzt und bin somit keine Fachkraft. Das ich dies noch absolvieren möchte ist klar, nur in all den Jahren wurde ich nur mit dem Tarif der untersten Lohngruppe entlohnt. Meine Frage ist, kann ich rechtlich dagegen vorgehen und den Tarif eines Fachkraftlohns zumindest in den letzten 2-3 Jahren einklagen. Ich meine besteht da eine Möglichkeit oder habe ich kein Anrecht auf eine höhere Lohngruppe?

  • Zunächst:


    Grundsätzlich ist es in allen Tarifverträgen des Bewachungsgewerbes so, dass die alleinige Qualifikation zur Fachkraft nicht ausreicht, um in diese Lohngruppe zu fallen.


    Es wäre aber trotzdem hilfreich, wenn Du etwas mehr erzählst. Wo arbeitest Du? Und ist diese "Einsatzzentrale" nicht auch bereits eine NSL, wenn Ihr Alarme bearbeitet?

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Arbeite in Baden-Württemberg. Es ist eine Notleitstelle, wenn auch nicht alle Alarme nur hier bearbeitet werden. Das ich nicht in diese Lohngruppe rutsche, hatte mich mir schon fast gedacht. Ärgerlich ist es dennoch, wenn man gegenüber Revierfahrern oder Objektleitern weisungsbefugt ist, die bekanntlich in eine höhere Lohngruppe fallen. Gegenüber der Betriebsleitung war ich schon mehr oder weniger in einem Gespräch, dass leider keine Änderung hervorbrachte.

  • Mal Tacheles: Fällt Eure "Einsatzzentrale" unter die Definition einer NSL oder nicht?


    Gehen bei Euch (wenigstens teilweise) direkt Alarme von aufgeschalteten Gefahrenmeldeanlagen ein, die Ihr anhand eines mit dem Kunden vereinbarten Interventions- oder Alarmplan selbstständig bearbeitet (die Alarme werden Euch also nicht ausschliesslich von einer anderen Stelle mitgeteilt und Ihr leitet lediglich die Intervention mit Euch unterstellten Kräften ein)?


    Bei welchem Unternehmen in Baden-Württemberg arbeitest Du? (Antwort gerne per PN, wird auch vertraulich behandelt)

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Ok, die per PN genannten Daten brachten weiteren Aufschluss. Zumindest am besagten Standort betreibt die genannte Firma keine (VdS-anerkannte) NSL, lediglich eine Interventionsstelle.


    Die Tatsache, dass Ihr noch die eine oder andere direkte Aufschaltung habt, lässt mich dennoch glauben dass die tarifliche Einstufung der Zentralisten in die unterste Lohngruppe (SMA Ojektschutz-/Separatwachdienst) falsch ist und die Einstufung in die Lohngruppe für SMA in betriebseigene Notruf- und Serviceleitstellen zu erfolgen hat.
    Der Tarifvertrag spricht weder davon, dass der Zentralist die Qualifikation der NSL-Fachkraft braucht, noch dass die NSL VdS-anerkannt sein muss um den in der NSL eingesetzten Mitarbeiter nach dieser Lohngrupe zu bezahlen.


    Damit hättest Du zwar noch immer nicht den Lohn einer Fachkraft für Schutz und Sicherheit (den der Arbeitgeber auch mit tatsächlich vorhandener Qualifikation nur dann bezahlen muss, wenn der so qualifizierte SMA "vom Arbeitgeber auf Forderung des Auftraggebers an einem Objekt eingesetzt wird, für das der Arbeitgeber diese Ausbildung voraussetzt" - O-Ton Tarifvetrag BW. Auf gut Deutsch: Nur wenn der Arbeitgeber die Qualifikation der FSS für die Zentrale verlangt, muss er den Lohn für die FSS bezahlen),
    ABER:
    Der Lohn für den SMA in einer NSL liegt auch um knapp 2 EUR über dem des normalen Separatwachmanns. Aktuell nach der letzten Erhöhung zum 01.02.2014 immerhin bei 11,12 EUR gegenüber 9,20 EUR beim Separatwachmann.


    Daher meine Meinung: Die Fachkraft für Schutz und Sicherheit zu machen lohnt sich für diese Stelle nicht wirklich. Du hättest damit zwar durchaus Chancen, in eine Verwendung mit entsprechender Entlohnung zu rutschen, aber eben nicht in Eurer Zentrale, ggf. noch nicht mal bei diesem Arbeitgeber.
    Ich würde mich aber darum bemühen, den Lohn als Sicherheitsmitarbeiter in einer NSL zu bekommen. Hier kann durchaus ein Anwalt helfen, ggf. stellt das Arbeitsgericht die Lohngruppe des LTV fest, in die der Mitarbeiter einzustufen ist.
    Kommt halt ganz auf dich an, wie weit du gehen willst und welches Risiko Du bereit bist, einzugehen. Im dümmsten Fall bekommst Du zwar in letzter Konsequenz vom Arbeitsgericht Recht, bist aber dann kurze Zeit später den Job los. Ich sag nicht, dass das immer so endet, aber das Risiko dazu besteht nunmal. Nicht jeder Arbeitgeber sieht solche Dinge sportlich und nimmt auch Niederlagen gelassen hin.


    Nicht zu vergessen: Als Gerwekschaftsmitglied hättest Du Rückendeckung in Form von Rechtsschutz über die Gewerkschaft. Und sie helfen auch schon mal bei aussergerichtlichen Einigungsversuchen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.