Urlaubsgeld bei 450€ Anstellung - so korrekt!?

  • Hallo Leute,


    ich habe im Jahr 2013 insgsmt 55mal für eine Firma gearbeitet (im Schnitt immer gute 5 Std pro Einsatz) bei einem Std Lohn von 12-15€.
    Nun habe ich wie jedes Jahr auf mein Urlaubsgeld bestehen müssen um dies zu erhalten (freiwillig kommt natürlich nichts rüber).


    Habe dann um die 80€ bekommen. Nach meinen Berechnungen stünden mir allerdings ca. 180€ zu (24Tage Urlaub bei 40std Woche anteilig heruntergerechnet).


    Auf Rückfrage wie die Berechnung des Urlaubsgeldes von 80€ berechnet wird, bekam ich nur die Antwort, das interne System berechne den Urlaub auf Basis der letzten 3 Monate.


    In meinem Fall wären das 12 Einsätze - habe die male davor somit häufiger pro Monat gearbeitet.


    Zu meinen eigtl. Fragen:


    Ist die Berechnung des Urlaubsgeldes auf Basis der letzten 3 Monate rechtens(Bundesland HH) ?


    Wie komme ich an mein wahrscheinlich fehlendes Urlaubsgeld?
    Die Firma ist nicht sehr gesprächsfreudig... Emails werden nicht beantwortet und am Tel. wird man schnell abgewimmelt (und JA ich gebe der Firma genügend Zeit zum beantworten der Emails - 3 Wochen sind denke ich mal mehr als fair).


    Es kann doch nicht sein, dass wenn ich z.B 9 Monate im Jahr 7mal pro Monat arbeite und die letzten 3 Monate des Jahres nur 1mal pro Monat, ich nur Urlaub auf Basis der letzten 3 Monate bekomme? :shock:


    Schon traurig, das man sich Nachts die Beine in den Bauch steht, sich mit betrunken Menschen herumärgern muss, immer pünktlich zur Arbeit erscheint und am Ende von der Firma noch um sein Urlaubsgeld beschissen wird.



    Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.



    Lieben Gruß

  • Zunächst mal die Frage:


    Was verstehst Du unter "Urlaubsgeld"?
    Nur um Missverständnissen vorzubeugen. Weil: Urlaubsgeld (also das, was im §3 des MTV für HH geregelt ist) bekommen Aushilfen nach diesem MTV eigentlich gar nicht.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Quasi Urlaubstage einreichen - nicht arbeiten aber trotzdem Geld bekommen.
    Ist ja im Endeffekt identisch zu direkt auszahlen lassen oder nicht (sofern man nicht über die steuerfreien 5400€ kommt) ?

  • Du meinst also Urlaubsentgelt.
    Das, was man bekommt, wenn man Urlaub nimmt. Quasi die "Lohnfortzahlung im Urlaubsfall".


    Urlaub "auszahlen lassen" ist so im Grunde nicht möglich. Nur in sehr bestimmten Ausnahmefällen kann Urlaub finanziell abgegolten werden.


    Das sagt der MTV zur Berechnung des Urlaubsentgelts:
    Bruttojahreslohn geteilt durch 313.


    Von Teilzeitarbeitnehmern, die nur tageweise arbeiten steht nichts im MTV.


    Zudem ist der MTV auch schon eine Weile gekündigt. Er ist nur noch in der Nachwirkung, betrifft also nur Arbeitsverhältnisse, die vor dem Ende der Laufzeit bereits bestanden haben

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  • Komme auf rund 5300€ für das Jahr 2013.
    Kann mir sonst noch jemand einen Tip geben wie ich an mein Urlaubsentgeld komme?


    80€ sind garantiert zu wenig. Gibt es eine Möglichkeit das fehlende Urlaubsentgeld mit einem Anwalt einzufordern?

  • Zitat von tomry


    80€ sind garantiert zu wenig. Gibt es eine Möglichkeit das fehlende Urlaubsentgeld mit einem Anwalt einzufordern?


    Ja immer?


    Wir hier sind keine Anwälte, können nur unsere Meinungen äußern und bestehende Tarifverträge "deuten"


    Viel Glück und vergiss nicht Deinen Arbeitsvertrag mit zum Anwalt zu nehmen.

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Hey,


    also vielleicht habe ich überlesen, aber um welches Bundesland geht es hier denn?


    Meine Vorgehensweise in solchen Fällen ist immer:


    - Schriftstück anfertigen und darlegen was denn genau das Problem ist
    - Kopie der Lohnabrechnung machen
    - Beides zusammen an die Firma schicken


    Fruchtet dies nicht, dann entsprechend telefonisch den Vorgesetzten anrufen und nachfragen. Gegenfalls nochmal schriftlich bei diesem das Problem schildern.


    Weiter als dort bin ich in einem Arbeitsverhältniss, welches weiterhin bestehen sollte :mrgreen: nicht gekommen.


    Sollte es dies nicht und ich war eh unzufrieden habe ich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Dieser hat dann in meinem Auftrag dem Arbeitgeber um Nachberechnung gebeten :wink:


    Vergesse bitte nicht, das viele Firmen in den Arbeitsverträgen/Vereinbarungen eine Frist setzen in welcher der Anspruch gestellt werden muss!


    Eine Frage für mich gibt es zu klären:
    Hat ein geringfügig Beschäftigter denn überhaupt Anspruch auf ein Urlaubsentgelt?


    Tom

  • Zitat von Tom511


    also vielleicht habe ich überlesen, aber um welches Bundesland geht es hier denn?


    Hast Du. Hamburg.


    Zitat von Tom511

    Eine Frage für mich gibt es zu klären:
    Hat ein geringfügig Beschäftigter denn überhaupt Anspruch auf ein Urlaubsentgelt?


    Ja. Auch der Minijobber hat Anspruch auf Urlaub. Bezahlt, versteht sich.
    Und das Urlaubsentgelt ist die Bezahlung des Lohnes während dem Urlaub.


    Das ergibt sich aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, wonach Teilzeitkräfte in diesen Dingen den Vollzeitkräften gleichgestellt sind. Gilt im Übrigen auch für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
    Natürlich alles nur entsprechend anteilig. 30 Tage Urlaub hat der Minijobber nicht...
    Wenn der vergleichbare Vollzeitmitarbeiter 30 Tage Urlaub hat, und damit in der (theoretischen) 5-Tage-Woche 6 Wochen Urlaub pro Kalenderjahr hat,
    dann steht dem Minijobber, der pro Woche 1 Tag arbeitet, pro Kalenderjahr 6 Tage zu. Denn mit diesen 6 Tagen kommt er auch auf 6 Wochen, da er statt 5 Tagen nur 1 Urlaubstag braucht, um 1 Woche Urlaub zu haben.


    Natürlich ist das alles Theorie aus dem Gesetz...

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  • Ich habe die Beiträge mehrmals durchgelesen und komme nicht ganz klar:


    5.300,- Euro wäre der Jahresverdienst. Richtig?
    Bei 80,- Euro Urlaubsgeld hätte dir der Arbeitgeber einen Gefallen getan.
    Bei 180,- Euro Urlaubsgeld hätte er sich einen Gefallen getan und dich in die Sozialversicherung gebracht.


    Unabhängig davon: Wer hat schon einen Stundenlohn von 12-15 Euro?

  • Viele zahlen garkein Urlaubsentgelt bei 450€ Jobbern. Auch wenn man gleichgetsellt sein sollte wie andere Kräfte. Aber Realität und Gesetz sind zwei Sachen.


    Aufjedenfall nimm die 80€ . Ansonsten Gibt eine Formel bei der Minjobzentrale bei ungleichen Arbeitszeiten.


    Formel3-590x148.png

    Also 30 Tariftage Urlaub x 55 Tage bei dir : 312 = 5,12 sind deine durchschnittliche Arbeitstage pro Monat.


    Jetzt muss ich wissen wieviel du die letzten 3 Monate verdient hast .

    Dann könnte man das mit der Formel des MTV rechnen d.h z.b. in den letzten 3 Monaten 1200€ Gesamtverdienst beim Minijob. 1200€ : 65 = 18,46 tägliches Urlaubsentgelt x 5,12 durchschnittliche Arbeitstage = 94,52€ . Da bist du mit den 80 euro gut dran. Viele zahlen das erst garnicht und schon garnicht freiwillig.

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