Diebstahl in Geschäft - wie reagieren bzw. was tun?

  • Ein Hallo an die Profis hier :)


    Folgende Problematik bzw. Sachverhalt:
    Wir haben vergangene Woche in unserem Laden eine Warensicherungsanlage bekommen und haben den Großteil unserer Artikel bereits sichtbar und unsichtbar (zumindest auf den ersten und vllt. auch zweiten Blick) mit Sicherungsetiketten "gesichert".


    Zwischen mir und meinen beiden Kolleginnen kam heute dann die Frage auf: "Was tun, wenn die Warensicherungsanlage zu piepen beginnt, wenn ein Kunde das Geschäft verlässt?"


    Ok, Punkt 1 wäre mit Sicherheit, den Kunden nochmals reinzubitten und die gekaufte Ware nochmals auf Sicherungsetiketten zu überprüfen bzw. die Ware nochmals über den Deaktivator (für die Klebeetiketten) zu ziehen... Aber sollte das nichts bringen und die Warensicherungsanlage danach erneut anspringen, stellt sich für uns eben die Frage, wie und in welcher Reihenfolge man in so einem Fall am besten reagiert?


    Gruß,
    tom80

  • Warum installiert ihr eine Warensicherungsanlage, wenn ihr nicht wisst, was man damit macht?? Sorry, das ich so dumm frage :oops:


    Empfehlung: Nichts tun, bevor ihr keine Einweisung habt.

  • Die Frage kann ich dir gerne beantworten:
    Weil der Vorschlag zur Warensicherung aus unseren Reihen ggü. unserem Chef kam. Es hatte den Hintergrund, dass in den letzten fünf Jahren nie jemand beim klauen erwischt worden ist. Aufgrund dessen haben wir uns im vergangenen Jahr die Warensicherungsanlage gebraucht gekauft (eigentlich zur Abschreckung gedacht) und letzte Woche hat sich unser Chef dafür entschieden, diese doch "scharf" zu schalten.


    Und glaubt man den Statistiken, kann das gar nicht möglich sein, dass in einem Laden mit 6000 Artikeln nichts geklaut wird ;)


    Was man mit einer Warensicherungsanlage macht, ist uns durchaus bekannt - die Frage bezieht sich ja darauf, was machen wenn jemand versucht zu klauen und die Warensicherungsanlage anspringt.


    Zitat

    Empfehlung: Nichts tun, bevor ihr keine Einweisung habt.


    Das ist ja eben das Problem. Von wem sollen wir die Einweisung bekommen? Deshalb habe ich ja hier um Rat gefragt.

  • Da hier im Forum keiner weiß, wo ihr euren Laden habt, kann dir auch keiner sagen, wo du eine entsprechende Einweisung bzw. Seminar bekommen kannst. Im Zweifel die IHK anrufen, die können euch eine Empfehlung eines Unternehmens geben, evt. führen die die Schulung selbst durch.

  • Wenn man ganz gewitzt ist, nutzt man sowas wie Google - und wenn man noch viel gewitzter ist, nutzt man in einem Fachforum die Suchfunktion. :wink:


    Als Begriffe sowas wie "EAS" oder "Warensicherungsanlage" eingegeben, auf "Suche" klicken und sich von den Ergebnissen überraschen lassen. :mrgreen:


    Ein relativ gut passendes Thema:
    KLICK -> http://securitytreff.de/viewtopic.php?f=16&t=5532


    Das ersetzt auf keinen Fall eine vernünftige (!) Schulung, in der Mitarbeiter mal mit der Thematik vertraut gemacht werden.
    Diese sollte aber nicht vom preisgünstigsten Anbieter erfolgen, Qualität kostet in aller Regel!

  • Festhalten darfst du keinen bei Alarmauslösung, wenn der Kunde z.B. nicht kooperativ ist und sich in die Taschen lassen gucken oder aufhalten lassen will... Du darfs aber nett fragen, ob jemand bereit ist nachgucken zu lassen was Sache ist, sagt derjenige ja, dann ists kein Problem.


    Hatte mal son Fall bei Real, bei meiner Freundin löst das Ding aus und Detektiv kommt angestürmt. Er will sie mit ins Büro nehmen, da ich aber weiß dass es an ihrer Jacke liegt, die von C&A nicht richtig entsichert wurde, habe ich ihr und auch dem Detektiv gesagt dass wir nirgend wo hin gehen...


    Der Detektiv wollte mir dann erzählen dass er uns festhalten dürfe blabla, habe ihn dann über seine Rechte aufgeklärt und ihm gesagt dass wir eigentlich Kollegen sind... Er wollte nichts glauben, meinte er sei im Recht und wir sind dann gegangen... Ins Auto gestiegen und weg... Wäre der Kerl nett gewesen, kein Problem.. Aber in dem Ton wie er ankam, da bin ich dann auch nicht kooperativ... Er wurde ziemlich nervös und ist uns nach gegangen, hat dann rum gefunkt und telefoniert, hat auf uns eingeredet was das für Konsequenzen hätte, aber hat nicht versucht uns festzuhalten...


    Im Grunde dient so ne Anlage nur zur Abschreckung, nicht mehr und nicht weniger...

  • Zitat von tom80


    Und glaubt man den Statistiken, kann das gar nicht möglich sein, dass in einem Laden mit 6000 Artikeln nichts geklaut wird ;)


    Was man mit einer Warensicherungsanlage macht, ist uns durchaus bekannt - die Frage bezieht sich ja darauf, was machen wenn jemand versucht zu klauen und die Warensicherungsanlage anspringt.


    Statistiken? Eigentlich sollte sich sowas durch Inventuren ganz gut feststellen lassen können.


    Man darf zudem nicht den Fehler machen, hinter jedem Slarm einen Diebstahl zu vermuten. Klar sollte man jeden ansprechen, der auslöst, sich aber immer bewusst sein, dass es für den Alarm viele andere Gründe geben kann und man nur aufgrund des Alarms keine Handhabe hat.
    Zudem wissen die meisten Diebe eh, wie sie klauen ohne Alarm auszulösen.


    Bei akutem Diebstahl-Problem hilft nur ein Detektiv.
    Falls dies dauerhaft nicht im Budget drin ist, kann man entweder nur an bestimmten Tagen Detektive einsetzen, oder auf sog. City- oder Centerdetektive zurück greifen. Wird in vielen Städten praktiziert.

  • Glaube nicht, dass es in der Hinsicht Aufklärungsbedarf gab.
    Wobei das hier ja wirklich mal ein Thema für Dich ist.
    Mit "bloß nicht Anfassen" liegt man in diesem Fall mal garnicht so falsch ;)

  • Wenn man sich etwas intensiver mit dem Thema beschäftigt, merkt man sehr schnell, dass vor allem die günstigen Systeme (und damit meine ich jetzt nicht den Anschaffungspreis der Antennen am Ausgang, sondern den Preis der einzelnen Tags) tatsächlich Schrott sind und keine Sicherheit bieten.


    Diese billigen Warensicherungen helfen tatsächlich nur dann, wenn ein Kunde vergisst etwas zu bezahlen und nicht bei professionellen Dieben. Unsichtbare Warensicherungen gibt es übrigens nicht. Jemand vom Fach erkennt sie sofort, sei es an der Dicke der Etiketten oder der Steifheit bestimmter Stellen eines Produktes.


    Alle Systeme haben eine ähnliche Funktionsweise, die Sensoren erzeugen ein EM-Feld und die Tags reagieren darauf, entweder indem das System belastet wird, indem ein Tag anfängt selbst zu EM-Strahlung auszusenden oder tatsächlich durch Kommunikation mit dem Tag. Diese Systeme lassen sich austricksen. *entfernt. Teuere Systeme nutzen stattdessen aktive Tags, die selbst eine Stromversorgung haben. Solche Systeme lassen sich *entfernt nicht austricksen - kosten aber entsprechend viel.


    Da die Systeme ähnlich aufgebaut sind, kann es sein, dass ein Tag aus dem Laden X im Laden Y Alarm schlägt, weil er nicht richtig entsichert wurde. Es kann aber durchaus sein, dass entsicherte Tags aus dem Laden X im Laden Y Alarm geben - passiert aber relativ selten, da die Hersteller nun auch nicht blöd sind und gewisse Absprachen treffen. Trotzdem gibt es viele False Positives.


    Zum Thema Festhalten:
    Jedem, der mit solchen Systemen umgeht, sollten die Konsequenzen klar sein, was passieren kann, wenn er einen Kunden zu unrecht beschuldigt.


    *entfernt = durch stinkefuchs editiert
    Zur Begründung:
    Das Forum ist offen einsehbar. Es kursieren genug Anleitungen im Internet. Es kann und muss aber nicht sein, dass gerade hier Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie Straftäter ihre Handlungen verbessern bzw. absichern können. Ich gehe davon aus, dass das im Sinne aller Beteiligten ist.
    Wer in Physik aufgepasst hat, dürfte weiterhin in der Lage sein, aus den zuvor geschriebenen Zeilen Wissen oder Möglichkeiten zu ziehen.

  • Sofern ein dringender Verdacht vorliegt, kann man den Kunden bitten, stehenzubleiben. Im Regelfall wird nochmal alles über die Kasse gezogen und "entwertet". Sollte es dann immer noch anschlagen beim Durchschreiten der Anlage, kann man nicht viel tun.


    Natürlich könnte die Polizei gerufen werden und der Kunde festgehalten werden aber das ist eine heikle Angelegenheit, da ich einen Kunden nur in zwei Fällen festhalten kann.


    1.: Vorläufige Festnahme gem. §127StpO Abs.1
    Voraussetzung hierfür ist eine Straftat bei der Jemand entweder auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, die Personalien nicht feststellbar sind und eine Fluchtgefahr besteht. Da ich aber nur aufgrund des Anschlagens der Warensicherungsanlage nicht sicher sagen kann, ob ein Diebstahl begangen wurde oder ob es einfach eine Fehlfunktion ist, ist es ein Spiel mit dem Feuer, einen Kunden aufgrund dieses Paragraphen festzusetzen. Sollte sich herausstellen, dass nichts gestohlen wurde, mache ich mich gem. §239 StGB der Freiheitsberaubung schuldig - und das ist kein Kavaliersdelikt.


    2.: Vorläufige Festnahme gem. §860 BGB, Selbsthilfe des Besitzdieners
    Voraussetzung hierfür ist ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch. Zum Beispiel wenn ich als Sicherheitsmitarbeiter im Bereich des Einzelhandels eingesetzt bin und feststelle, dass ein Kunde etwas in seine Tasche steckt, die Kasse durchquert ohne es zu zahlen und imstande ist das Geschäft zu verlassen, dann besteht hier ganz klar die Voraussetzung für eine Festnahme gem. §860 BGB. Für mich als Sicherheitsmitarbeiter greift der §860 BGB, da ich sozusagen auf Grundlage des §855 BGB als Besitzdiener im Sinne des Besitzers handle. Wie das bei einer Angestellten an der Kasse ist, müsste vorher abgesprochen werden.

  • §229 BGB ist die einfache Selbsthilfe und in dem Fall nicht anzuwenden. Der §860 BGB ist aber im Grunde das gleiche Prinzip. Wie gesagt weiß İch jedoch nicht, ob die Kassiererin genau wie der Sicherheitsmitarbeiter als Besitzdiener gilt. İch denke aber schon. İn dem Fall dürfte die Kassiererin den Kunden natürlich auch gem. §860 BGB festhalten, sofern die Voraussetzungen vorliegen (Besitzentzug).

  • Dem Vorfall mit der C&A Jacke möchte ich mich anschließen:


    Bei Deichmann gekaufte Schuhe schlagen gerne bei real Alarm.


    Es sollte somit nicht abwegig sein, bei einem Alarm erst einmal von einer Unschuld des Kunden auszugehen.

  • Bei mir bimmelte es auch schon des öfteren, aber ich traf in der Regel auf kompetentes Personal. Nur weil ein Alarm ausgelöst wird, ist es kein Beweis... schon gar kein "auf frischer Tat....."

  • Wenn ich lange genug suchen würde, fände sich das Urteil wieder auf, aber vielleich hat es jemand Bereit:


    Festnehmen darf man bei dringendem Tatverdacht. Da gibt es schon ein BGH-Urteil das besagt, dass das bloße Piepen einer Warensicherungsanlage keinen dringenden Tatverdacht begründet. Das dürfte wohl dann so weit klar sein.


    Das haben manche Mitarbeiter wohl noch nicht begriffen. Genau wie einige auch nicht begriffen haben, dass die Festnahme durch Privatperson nur dazu berechtigt den Tatverdächtigen vor Ort bis zur Übergabe an die Polizei festzuhalten - also nicht gegen seinen Willen zu einem anderen Ort verbringen. (Dazu gibt es auch ein BGH Urteil).


    Ich habe das selber mal beim (damals Stilke Kiosk) im Hamburger Hauptbahnhof erlebt. 10 m Außerhalb des Ladens wurde ich von einem Detektiv gestoppt, und durch dominantes auftreten zum Mitfolgen genötigt versucht. Angeblich hätte ich ein Magazin an der Kasse nicht bezahlt. Auf Anfrage ließ er sich auch einen Titel einfallen - etwas aus einer Abteilung, wo ich nie gewesen bin. Ich habe mich geweigert und gemeint wenn er sich so sicher wäre, solle er die Polizei rufen. Dies hat er sich geweigert - ich müsse erst mitfolgen, dann könne er die Polizei rufen. Davon hat er erst abgelassen als ich zwei Wachleute des Hauptbahnhofs gestoppt habe und die gebeten, die Polizei zu rufen. Erst dann hat der Detektiv eingelenkt. Es blieb also bei einer schriftlichen Beschwerde beim Stilke Geschäftsführer, der sich entschuldigt hat.


    Jedoch war es ziemlich seltsam: Es war spät Abends, kaum mehr als vier Kunden in zwei Stockwerken. Da kann man sich eigentlich nicht so täuschen. Vielleicht unterwegs rein - in einem blinden Winkel das Magazin unterjubeln, dann wieder vor laufender Kamera finden? Und dann, "wir sind ja nett. Für 100 DM Vertragsstrafe lassen wir die Anzeige."? Oder welche Absicht steckte dahinter?


    So oder so waren sie es offensichtlich gewohnt, sich nicht genau an die Gesetze zu halten, weil die meisten Leute die Gesetze nicht kennen.


    Sollte der betreffende Detektiv sogar hier mit lesen, darf er sich gerne dazu äußern.

  • Während meiner Arbeit als Detektiv habe ich schon genug "Pacepalm" Aktionen des Kassenpersonals gesehen.


    Kunde geht durch die Kasse, die Warensicherung bimmelt. Nach einem kurzen Gespräch wurde die Jacke als Auslöser des Alarms identifiziert.
    "Haben Sie noch etwas in den Taschen?" Genau in dem Moment und ohne auf die Antwort des Kunden zu warten, greift die Kassiererin in die Jackentaschen und schaut nach, was drin ist. Nachdem die Kassiererin nichts festgestellt hat, meint die: "Ja, an Ihrer Jacke ist vielleicht ein Sicherungsetikett dran, ich entsichere Ihnen mal die Jacke, damit es beim nächsten Mal nicht mehr bimmelt". Daraufhin zieht sie die Jacke über das Band und entsichert sie. Anschließend prüft sie noch, dass die Jacke keinen Alarm mehr auslöst.


    Andere Kassiererinnen ignorieren einfach den Alarm.


    Ursache für ein solches Fehlverhalten sind in der Regel fehlende Schulungen. Der Marktleiter besorgt sich ein Fancy-Warensicherungssystem, am besten noch eins aus der Kategorie oben rechts (Hauptsache billig) und erhofft sich, dass diese Opfergabe an den Sicherheitsgott ihn vor Diebstählen schützt.


    Sean
    Ich weiß nicht so ganz, was ich zu deiner Geschichte sagen soll. Früher war es immer so, dass die Detektive die sog. Fangprämie kassiert haben. Ich weiß nicht, was sich da geändert hat, aber mittlerweile behalten die Ladenbesitzer die Fangprämie selbst als Kosten für "irgendwas". Die Detektive bekommen nur ihren Stundensatz. Zusätzlich haben einige Läden noch Fangquoten. Deshalb kann es durchaus sein, dass der Detektiv damals nur seine Quote erfüllen wollte.

  • Zitat von D_R

    Früher war es immer so, dass die Detektive die sog. Fangprämie kassiert haben. Ich weiß nicht, was sich da geändert hat, aber mittlerweile behalten die Ladenbesitzer die Fangprämie selbst als Kosten für "irgendwas". Die Detektive bekommen nur ihren Stundensatz.


    Google mal nach der sog. "Fangprämie".
    Vielleicht wird Dir dann dazu einiges etwas klarer, warum das nun so ist wie es ist.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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