Nicht gezahlter Tariflohn nachfordern

  • hallo zusammen,


    wie ihr in der überschrift sehen könnt wurde mir in der nachtschicht der laut tarif gezahlte lohn von 10,17+ nachtschichtzulage nicht gezahlt.
    die begündung das nachts weniger gezahlt wurde war das nachts angeblich weniger zu tuen wäre.
    mein vertrag läuft am 1.07 aus und werde aufgrund einer 3 wöchigen krankheit ( :evil: ) nicht in ein unbefristetes verhältnis übernommen.


    wie kann ich den nicht gezahlten lohn einfordern?
    selber eine frist setzen? anwalt??



    gruß
    steffen

  • wie sehen den die erfolgsaussichten aus?


    sind immerhin über einen euro die der arbeitgeber nachts weniger gezahlt hat. bei ca 120 nachtstunden im monat läppert sich das ja ganz schön




    gruß

  • Unsere Glaskugeln haben wir zur WM alle verliehen.


    Auf hoher See und vor deutschen Gerichten ist man in Gottes Hand.


    Muss ja nicht zum Prozess kommen. Schriftlich nachfordern, Frist setzen und mit Anwalt drohen.
    Kommt da nix, ab zum Arbeitsrechtler.

  • wurde nur 1 Monat nicht nach Tarif gezahlt oder mehrere? Ausschlussfristen im jeweiligen Tarifvertrag des Bundeslandes beachten.


    Schriftlich mit Fristsetzung reklamieren. Genau aufführen welche Netto- oder Bruttolohnbestandteile fehlen.
    Zuschläge sind Netto, zuwenig Stundenlohn ist brutto.


    Wenn keine Reaktion erfolgt schnellstens zum Arbeitsgericht und in der Rechtsantragstelle die errechneten fehlenden Netto und Bruttolöhne einklagen.


    Klageerhebung kostet nichts, ebenso der Gütettermin. Beauftragt man keinen Anwalt, sondern vertritt sich selbst, hat man keine Kosten.

  • Die Frage mach Gewerkschaftsmitgliedschaft muß ich wohl nicht stellen, denn dann wäre auch der Anwalt mit dabei. Bei mir hat es auch schon mal geholfen, dass ich den Betriebsrat eingeschaltet habe, aber das setzt voraus dass es bei euch einen gibt. Meist ist man nicht der einzige, den so was betrifft.

    Unter den Blinden ist der Einäugige König...

  • sorry für die späte rückmeldung...


    also es wurde fast ein jahr so betrieben vom arbeitgeber......


    da ich am 1.07 aus dem arbeitsverhältnis ausgeschieden bin hat sich noch eine andere frage ergeben.


    ich habe dieses jahr 6 volle monate gearbeitet bei der firma. 2 jahresvertrag ist halt zum 1.07 ausgelaufen.
    habe ich somit nicht einen anspruch auf den jahresurlaub von 24 tagen?
    den der arbeitgeber hat auf der letzten rechnung nur 13 tage angerechnet.


    gruß

  • hallo,



    also ich kannte es bisher nur so das man dann einen anspruch auf jahresurlaub hat da man ja eine gewisse wartezeit vollendet hat!?


    BUrLG
    § 5 Teilurlaub


    (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
    a)
    für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
    b)
    wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
    c)
    wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.



    also so wie ich absatz C verstehe gilt dies aber nur in der ersten hälfte des jahres

  • Zitat von Wolperdinger

    So ist es!



    Der kann Dir im allen Tipps geben

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Leider gibt es Verfallfristen. Meist kann man nach dem Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis nur 2 Monate nachfordern.
    Kläre das mit einem Anwalt...

    Sicherheitsfachwirt i.A.
    (Anmeldebogen hab ich schon mal ausgefüllt)

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