Hallo zusammen,
habe eine rechtliche Frage, bei der wir uns nicht recht sicher sind:
Situation:
Volfsfest vor Ort, veranstaltet durch die Stadt.
Nachts findet eine Bewachung des Stadtplatzes und der angrenzenden Strassen durch ein Mitglied des örtlich ansässigen Schäferhundevereins statt, der (in Begleitung und mit Hund) durch die Strassen wandert und das Volksfest vor Vandalismus bewahren soll.
Die Frage ist:
Laut §34a (den der Mensch nicht hat) wird dieser ja nur bei Gewerblichem Einsatz vorgeschrieben.
Aber was ist in solch einem Fall?
GIbt es hier auch juristische Aussagen zu?
Eine Sachkunde kann man dieser Person meines Wissens nach nicht nachweisen.
Ein Angebot einer professionellen Sicherheitsfirma wurde nicht angenommen. Ich möchte nur Wissen, ob es hier nicht zu einer Benachteiligung ortsansässiger Sicherheitsfirmen kommt, wenn die Stadt unqualfizierte Privatpersonen für diese Zwecke anheuert?
Danke für die Auskünfte.
Grüße
Snoand