• Wie sieht es da aus ? Mein Chef ist nicht im Arbeitgeber-Verband oder wie sich das nennt :roll:


    Muss er da trotzdem irgendwas an Fahrgeld bezahlen, wenn ich zum Einsatzort mit dem privaten PKW fahren muss 8)

  • wieso sollte er fahrgeld bezahlen ???


    ein pkw ist vielleicht pflicht, aber nur damit dich dein chef kurzfristig irgendwo einsetzen kann.


    fahrgeld hab ich früher mal in einer firma bekommen, danke nie wieder. musste 1700 DM an Steuern zurückzahlen an das Finanzamt....

  • Hallo Opa,


    zunächst einmal ist es Grundsätzlich Sache des Arbeitnehmers,wie er zur Arbeit kommt.........und auch was er dafür bezahlt...........
    Dieses gilt aber nur für seinen "Stamm-Arbeitsplatz".....
    Um das mal an einem praktischen Beispiel zu erklären:
    Hansi Müller wohnt in Köln und arbeitet bei "Wachwuff,Zahnbeiss und Co." in Düsseldorf auf dem Objekt "Fröhlicher Rheinschiffer" am Düsseldorfer Hafen. Die Fahrtkosten hierhin muss Hansi Müller selber tragen (wenn er das Glück hat,das sein AG Fahrtkosten-Zuschüsse zahlt,na umso besser.......-) ).


    Anders sieht es allerdings aus,wenn sein AG ihn vorübergehend in Duisburg beim "Alten Ruhrschiffer" arbeiten lassen will.
    Für die Strecke Düsseldorf-Duisburg MUSS ihm der AG dann nämlich die
    vollen Fahrtkosten ersetzen........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Frank

    Anders sieht es allerdings aus,wenn sein AG ihn vorübergehend in Duisburg beim "Alten Ruhrschiffer" arbeiten lassen will.
    Für die Strecke Düsseldorf-Duisburg MUSS ihm der AG dann nämlich die
    vollen Fahrtkosten ersetzen........


    Und so ist das auch :lol: Im " Normalfall " fahre ich hin und zurück ca 80 km zur Arbeit. Jetzt soll ich aber an einem Objekt eingesetzt werden, dass die doppelte Wegstrecke hat. Also fahre ich ca 2 Stunden, an Sprit brauche ich ca 12 Euro. Wenn man da nachrechnet, bin ich fast 4 Stunden unterwegs, bis ich überhaupt Geld verdiene, das kann es ja wohl nicht sein !!! ( na in unserem Gewerbe bestimmt doch *g* :P )

  • @ Noris, schonmal ein sachliches Gespräch mit dem Chef/Betriebsleitung geführt? Sollte man eigtl. drüber reden können, ist ja nix Böses, finde ich. Ich denke, Du hast zumindest auf die Differenz zu Deiner üblichen Wegstrecke Anspruch auf Fahrtkosten, ausser wenn es in deinem Arbeitsveertrag anders geregelt sein sollte. (Vielleicht nochmal schnell nachkucken :) )


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • Ok, die Beispiele hab ich alle verstanden, aber wie siehts denn bei folgendem Fall aus:


    Arbeitnehmer wohnt in A und pendelt täglich zum Einsatzort X.
    Dort ist ein unbesetztes Außenbüro der Firma wo ein Dienst-Kfz untergestellt ist und ab da geht die Streife los.
    Nun wird plötzlich das Außenbüro geschlossen und das Dienst-Kfz beim 50 km entfernten Hauptsitz Y der Firma abgestellt.
    Die Streife bleibt aber weiterhinin X.


    Der Arbeitgeber stellt sich das so vor:
    Der Arbeitnehmer soll jetzt zuerst das Dienst-Kfz in Y holen und dann wieder zurück zum Einsatzort X fahren, dort die Streife fahren und das Dienst-Kfz wieder zurück zum Hauptsitz Y bringen.


    Im Arbeitsvertrag ist der Dienstort X (bzw. dort wo der Ausgangpunkt der Streife ist) fest geregelt. Auch das ein Dienst-Kfz bereitgestellt wird.


    Ist es also rechtens, dass der Arbeitnehmer gezwungen wird mit seinen Privat-Kfz erstmal das Dienst-Kfz von dem 50 km entfernten Firmensitz zu holen? Versteht mich nicht falsch....es ist nur so, der Arbeitnehmer pendelt ja schon von A nach X über 80 km einfach und nun soll er nochmal zusätzlich 50 km fahren, nur um das Dienst-Kfz zu holen....kannst doch net sein :roll:

  • Hallo,



    Zitat

    Im Arbeitsvertrag ist der Dienstort X (bzw. dort wo der Ausgangpunkt der Streife ist) fest geregelt. Auch das ein Dienst-Kfz bereitgestellt wird.


    Na,wenn derjenige das schriftlich im Arbeitsvertrag hat,so ist dieses auch bindend.........:-)
    Auf gut Deutsch,der AG muß den Firmenwagen weiter in X bereitstellen........



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"


  • Hmmm, da bin ich mir ja eben nicht sicher, ob man das so auslegen kann. :roll:

  • Hallo WachmannsFreundin,


    Zitat

    Hmmm, da bin ich mir ja eben nicht sicher, ob man das so auslegen kann


    Doch doch......:-)
    Was du "Schwarz auf Weiss" besitzt......wie schon ein Altes Sprichwort sagt.....


    Verträge sind die Grundlage unseres Wirtschaftslebens.....
    Einen einmal geschlossenen Vertrag kann man nicht so ohne Weiteres ändern.....denn dazu müssen beide Seiten zustimmen......


    Das ist ja auch zum Beispiel der Grund,warum heutzutage in den Arbeitsverträgen im Sicherheitsgewerbe immer nur "Sicherungskraft" steht und nicht Pförtner,Werkschützer oder Revierfahrer...........
    Wenn du nicht gerade bei einer 10-Mann Wachfirma arbeitest,würde nämlich ein Arbeitsvetrag mit dem Eintrag :
    " Herr Müller-Lüdenscheidt wird von der Firma Wachwuff als Revierfahrer
    eingestellt..." bedeuten Herr Müller-Lüdenscheidt hätte nämlich Anspruch auf Revirfahrerlohn,selbst wenn die Firma keine Objekte mehr als RV hat.....
    Was dann aber im Endeffekt auf eine Kündigung wegen Arbeitsmangel hinauslaufen würde.......
    Deswegen wird in den Arbeitsverträgen nur von "Sicherungskraft" gesprochen,weil damit ein "Beschäftigungsanspruch" bestehen bleibt.....
    einen "Job" als Pförtner z.B.


    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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