Hallo Gemeinde!
Sicherlich kennt Ihr alle das Problem. Ein Kollege fällt kurzfristig aus, und wieder klingelt Euer Handy...
Kannst Du vielleicht heute...
Natürlich springt man gerne mal kurzfristig ein, doch was, wenn es anfängt überhand zu nehmen?
Der erste länderübergreifende Mantelrahmentarifvertrag (gültig mit Wirkung ab 01. September 2005) §6 Punkt 6 sagt aus:
Bei Arbeit auf Abruf hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lage seiner Arbeitszeit in der Regel mindestens zwei Tage im Voraus mitzuteilen.
Was mich selbst an diesem Punkt stört: "in der Regel"
---
Jetzt aber zu meiner Frage: Was unternehmt ihr in solchen fällen?