Ausrüstung bei der Nachtbewachung

  • Hallo Leute,


    ich habe mal eine Frage an euch: Am Wochenende darf ich die Stände eines Marktes bewachen. Der Dienst geht von 22 Uhr bis zum Morgen, etwa 8 Uhr. Eigentlich sollte ich ab ca. 24 oder 1 Uhr Verstärkung bekommen, doch wie es aussieht werde ich bei dem Dienst solo sein. Und die nächste Polizei-Wache ist gute 10 min entfernt. Und in dem Dorf gibt es eine relativ bekannte Schlägertruppe, die auf dem Weg von der nächsten Stadt nach Hause an dem Marktplatz vorbeiziehen wird. Alles wirklich optimal!


    Jetzt habe ich mit meinem Chef über das Problem gesprochen. Er meinte, dass ich alles mitnehmen darf, was ich will, ich muss mich nur ans Gesetz halten. Das einzige, was er mir nicht mitgeben will, ist die Waffe.


    Ich frage mich momentan deshalb, was ich an Ausrüstung mitnehmen darf und was nicht.
    Als erstes würde ich gerne einen Teleskopschlagstock mitnehmen. Momentan verstehe ich allerdings nicht, ob das Führen in der Öffentlichkeit nun erlaubt ist oder nicht. Einige sagen, dass es zur Berufsausübung erlaubt ist das Teil zu führen. Wikipedia meint allerdings, dass die Verteidigung kein anerkannter Zweck ist. Wie ist da momentan der Stand bzw. wie kann ich bei einer Kontrolle gut argumentieren?


    Das zweite Thema sind Abwehrsprays. Wenn ich es richtig verstehe, kann ich Abwehrsprays mit Amtlicher Kennzeichnung des BKA problemlos führen. Nur jetzt mal unter uns gefragt: Bringen die erlaubten Sprays etwas oder reizen die nur noch zusätzlich einen Angreifer?


    Dann würde ich noch eine schussichere Weste mitnehmen.


    Gibt es noch etwas, was ich mitnehmen kann, um mich effektiv wehren zu können?

  • Zitat von Frank.R

    Als erstes würde ich gerne einen Teleskopschlagstock mitnehmen.


    Wenn du den nach § 42 WaffG Abs. 3 geforderten Ausnahmebescheid dabei hast, dürfte es kein Problem sein.


    Abwehrsprays auf Veranstaltungen würde ich bleiben lassen. Schlicht auch aus praktischen Gründen: Geschlossene Räume, u. U. Streuung, unwirksam bei stark alkoholisierten Personen usw.

  • Solche Dinge sind im Idealfall in der Dienstanweisung geregelt. Die DA wiederum sollte auch u.a. das wiedergeben, was die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat.


    So wie sich das anhört, gibt es da gar nichts dergleichen. Die Aussage vom Chef, "nimm mit was du willst, halt dich nur ans Gesetz" ist auch irgendwie für die Katz.


    Grundsätzlich:
    Schlagstöcke. Ausnahmetatbestand "Berufsausübung" ist für sich genommen schon ausreichend und im Sinne des Gesetzes auch abschliessend. Es interessiert dann nicht mehr, dass "Verteidigung" kein berechtigtes Interesse im Sinne des WaffG ist.
    Allerdings tut sich hier ein kleiner Fallstrick auf: Manche Behörden verlangen eine entsprechende DA, die das Führen des Schlagstockes erlaubt bzw. vorschreibt.


    Abwehrsprays. Pfefferspray erlaubt, wenn als Tierabwehrspray gekennzeichnet. In Notwehr dann allerdings auch erlaubt gegen Menschen.
    Ob es wirkt? Kann man bei keinem Reizstoff garantieren, da hier viele Faktoren eine Rolle spielen. Pfeffer wirkt aber in den meisten Fällen.


    Schutzweste: Eine ballistische Weste ist zwar nicht schlecht, wichtiger in derartigen Fällen wäre aber ein Stichschutz. Nicht alle schusssicheren Westen verfügen auch über einen ausreichenden Schutz vor Messerangriffen.
    Die Wahrscheinlichkeit, mit einem Messer Bekanntschaft zu machen ist bei uns wesentlich höher als mit einer Kugel... also auch auf solchen Schutz achten.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von Wolperdinger

    Wenn du den nach § 42 WaffG Abs. 3 geforderten Ausnahmebescheid dabei hast, dürfte es kein Problem sein.


    Abwehrsprays auf Veranstaltungen würde ich bleiben lassen. Schlicht auch aus praktischen Gründen: Geschlossene Räume, u. U. Streuung, unwirksam bei stark alkoholisierten Personen usw.


    Er soll die Nachtbewachung von Ständen eines Marktes durchführen...keine Veranstaltung (ausserhalb der Betriebszeiten des Marktes) und im Freien 8)

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw


    Allerdings tut sich hier ein kleiner Fallstrick auf: Manche Behörden verlangen eine entsprechende DA, die das Führen des Schlagstockes erlaubt bzw. vorschreibt.


    Darf ich an dieser Stelle mal dazwischen hacken? Ich habe ja nun mein eigenes Gewerbe. Das bedeutet, dass ich nun selbst für mich verantwortlich bin und selbst für mich die Gefährdung beurteile. Was sagen dann die Behörden? Oder muss ich mir selbst schriftlich eine DA geben?

  • Zitat von guardian_bw


    Schutzweste: Eine ballistische Weste ist zwar nicht schlecht, wichtiger in derartigen Fällen wäre aber ein Stichschutz. Nicht alle schusssicheren Westen verfügen auch über einen ausreichenden Schutz vor Messerangriffen.
    Die Wahrscheinlichkeit, mit einem Messer Bekanntschaft zu machen ist bei uns wesentlich höher als mit einer Kugel... also auch auf solchen Schutz achten.


    Ja, darauf habe ich beim Kauf der Weste ebenso geachtet.

    Zitat von guardian_bw


    Solche Dinge sind im Idealfall in der Dienstanweisung geregelt. Die DA wiederum sollte auch u.a. das wiedergeben, was die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat.


    So wie sich das anhört, gibt es da gar nichts dergleichen. Die Aussage vom Chef, "nimm mit was du willst, halt dich nur ans Gesetz" ist auch irgendwie für die Katz.


    Was genau ist denn eine DA? Also bei den Aufträgen, bei denen ich bisher mit dabei war, gab es nur bei dreien eine DA. Bei einer Veranstaltung haben wir unter der eigenen Flagge gearbeitet und da habe ich ein paar Seiten Text bekommen. Bei einer anderen Veranstaltung war ich als Mitarbeiter eines Subunternehmens mit dabei. Der Chef saß im Lagezentrum und hat uns per Funk Anweisungen gegeben. Da haben wir vom Veranstalter so eine Art Buch mit allem möglichen bekommen.


    Sonst war es immer so, dass wir irgendwo hinfahren, dort wird uns ein Teilbereich "überlassen" und der Zuständige aus der Firma koordiniert alles als "Abschnittsleiter". Die Dienstanweisung ist dann: "Ja, du gehst mal an den Eingang. Typisches Fußballspiel, du weißt doch was alles rein darf und was nicht."

  • Zitat von guardian_bw

    Er soll die Nachtbewachung von Ständen eines Marktes durchführen...keine Veranstaltung (ausserhalb der Betriebszeiten des Marktes) und im Freien 8)


    Uups ... wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Auch das mit den geschlossenen Räumen und der Streuung mit Blick auf die Schädigung Unbeteiligter bei Menschenmengen hat sich dann wohl erledigt :oops:

  • Guten Morgen zusammen,


    eine Frage von mir: Hast du Unterrichtung oder Sachkunde?


    Nehmen wir die Situation wie bei dir. Standbewachung durch die Nacht und alleine. Eine Gruppe pöbelnder, gewaltbereiter und vermutlich junger Leute zieht über den Marktplatz.
    Sie pinkeln z.b. an Stände, machen Dinge kaputt.


    Wie möchtest du nun reagieren? Ansprechen und die Konfrontation suchen?


    Die eher richtige Entscheidung, meiner Meinung nach, mit dem Handy die 110 anrufen und den Sachverhalt darlegen. Situation aus sicherer Entfernung beobachten und warten bis die Polizei dar ist.


    Bei solchen Sachen wird immer der Eigenschutz vergesssen. Sachwerte kann ersetzt werden, deine Gesundheit aber nicht.


    Und ich persönlich würde mitführen, wenn lt. Dienstanweisung erlaubt, Pfefferspray. Dies ist unter normalen Bedingungen nur gegen Tiere einsetzbar. Aber wie man eigentlich gelernt hat zählt in der Notwehr manches anders.


    Tom

  • Ich habe Sachkunde.


    Bei deinem Beispiel wüsste ich jetzt nicht, wie ich reagieren würde. Denn es würde auf die Situation ankommen. Ich würde aber eher versuchen irgendwo Präsenz zu zeigen, bevor die Leute auf den Marktplatz laufen. Aber oft kann man ja schon aus großer Entfernung sehen, ob die Leute eher auf Krawall gebürstet sind oder einfach nur nach Hause oder zur nächsten Location wollen. Wenn die auf Krawall aus sind, dann werden die eh vorher schon auf der Straße damit anfangen und nicht nur bei mir auf dem Markt. Dann würde ich mich auch nicht mit den Leuten anlegen, sondern die 110 rufen und beobachten.


    Mein Problem ist aber, dass eine vermeintlich sichere Situation in unserem Job uns einfach um die Ohren fliegen kann. Letztens war ich auf einem Fest, 90% der Besucher waren Kinder und Familien mit Kindern. Bis auf Handschuhe hatten wir keine Schutzausrüstung. Am Ende ist aber ein Gast total ausgerastet. Ende der Geschichte war, dass er mehrere Leute von uns verletzt hat, ein Bierbank-Tisch ist auf uns geflogen. Und 6 Leute von uns waren nicht in der Lage die kleine Ratte festzuhalten. Am Ende ist er dann abgehauen. Die zur Hilfe gerufene Polizei ist trotz genauer Personenbeschreibung direkt an dem Typen vorbeigefahren. Und anstatt umzudrehen und dem hinterher zu fahren, wollten die von jedem von uns die Personalien haben.

  • Hey,


    also wenn 6 Mann ein anderen nicht überwältigen können frage ich da eher nach dem eingesetzten Personal.
    Vermutlich null Ausbildung und null Training in irgendwelche Richtung. Hingestellt und macht mal.


    Also ich persönlich bin kein Preisboxer und sehe mit meinem 1,75 m auch eher wie ein "Handtuch" aus :wink: aber praktisch habe ich auch schon einen 2,10 m Hühnen "erlegt".
    Hier ist es für den Einzelnen natürlich wichtig, was möchte ich? Gerade im Veranstaltungsbereich empfehle ich wirklich Kampfsport bzw. Verteidigungstechniken zu erlernen.
    Ich nehme für Veranstaltungen auch "nur" Handschuhe mit. Sollte es ein Bierzelt oder Discothek usw. sein, dann kommt noch eine Weste hinzu. Ok, Taschenlampe nicht vergessen und fertig.


    Zudem ist natürlich jede Situation anders. Als erstes wird immer deeskalierend gewirkt.
    Dir wird im Laufe der Zeit die Erfahrung sehr viel helfen, aber bis dorthin eher das Adrenalin runterschrauben als sich in brenzlige Situationen zu bringen.


    Noch ein Beispiel zu deinem Thema:
    Gruppe läuft ganz friedlich übern Marktplatz und quatschen dich. Plötzlich werden die Agressiv.
    Also was machen? Du hast Pfefferspray und dann?
    Mein Tipp: In Gruppen gibt es immer einen Häuptling und Anführer. Such, wenn es nicht anders geht, diesen aus. "Ist er besiegt", werden die anderen meist nicht weiter eingreifen, weil der "stärkste" ist ja besiegt :wink:

  • So, der Einsatz ist nun überstanden, zum Glück hat das Wetter mitgespielt ;)


    Zu dem Vorfall mit den 6 Mann möchte ich aber noch etwas schreiben. Viele von denen waren relativ gut ausgebildet. Leider nicht im Team miteinander. Aber gerade ist in den News noch ein anderer Bericht aufgetaucht:


    http://www.presseportal.de/pol…rheblichen-widerstand/rss


    Da haben 4 Polizisten versucht auch einen Typen festzunehmen und wurden dabei verletzt. Bei uns war der Typ auch etwa im gleichen Alter, relativ durchtrainiert und ca. 1.60 groß. Klein, flink und muskelbepackt, alkoholisiert (und evtl. auf Drogen) und voller Wut auf uns.

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