Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage an euch: Am Wochenende darf ich die Stände eines Marktes bewachen. Der Dienst geht von 22 Uhr bis zum Morgen, etwa 8 Uhr. Eigentlich sollte ich ab ca. 24 oder 1 Uhr Verstärkung bekommen, doch wie es aussieht werde ich bei dem Dienst solo sein. Und die nächste Polizei-Wache ist gute 10 min entfernt. Und in dem Dorf gibt es eine relativ bekannte Schlägertruppe, die auf dem Weg von der nächsten Stadt nach Hause an dem Marktplatz vorbeiziehen wird. Alles wirklich optimal!
Jetzt habe ich mit meinem Chef über das Problem gesprochen. Er meinte, dass ich alles mitnehmen darf, was ich will, ich muss mich nur ans Gesetz halten. Das einzige, was er mir nicht mitgeben will, ist die Waffe.
Ich frage mich momentan deshalb, was ich an Ausrüstung mitnehmen darf und was nicht.
Als erstes würde ich gerne einen Teleskopschlagstock mitnehmen. Momentan verstehe ich allerdings nicht, ob das Führen in der Öffentlichkeit nun erlaubt ist oder nicht. Einige sagen, dass es zur Berufsausübung erlaubt ist das Teil zu führen. Wikipedia meint allerdings, dass die Verteidigung kein anerkannter Zweck ist. Wie ist da momentan der Stand bzw. wie kann ich bei einer Kontrolle gut argumentieren?
Das zweite Thema sind Abwehrsprays. Wenn ich es richtig verstehe, kann ich Abwehrsprays mit Amtlicher Kennzeichnung des BKA problemlos führen. Nur jetzt mal unter uns gefragt: Bringen die erlaubten Sprays etwas oder reizen die nur noch zusätzlich einen Angreifer?
Dann würde ich noch eine schussichere Weste mitnehmen.
Gibt es noch etwas, was ich mitnehmen kann, um mich effektiv wehren zu können?